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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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- 3 -<br />

D. Kosten<br />

Die Eingliederung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum in die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Nierstein-Oppenheim hat erhebliche Kosteneinsparungen zum Ziel.<br />

Für einen Übergangszeitraum werden infolge der Zusammenführung der Verwaltungen<br />

und Einrichtungen der beiden kommunalen Gebietskörperschaften geringfügige<br />

zusätzliche Aufwendungen erforderlich sein, deren Größenordnung im Vorfeld der<br />

Maßnahmen nicht genau bestimmt werden <strong>kann</strong>. Diese Aufwendungen werden durch<br />

Synergieeffekte kurz- und mittelfristig wieder ausgeglichen werden.<br />

Da die für eine freiwillige Gebietsänderung notwendigen Beschlüsse gefasst worden<br />

sind und der freiwillige Zusammenschluss der beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n nur aus<br />

einem anderen Grund gescheitert ist, werden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz<br />

vergleichbare Zuwendungen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs wie bei<br />

einem freiwilligen Zusammenschluss gewährt.<br />

E. Zuständigkeit<br />

Federführend ist das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur.

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