Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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D. Kosten<br />
Die Eingliederung der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum in die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Nierstein-Oppenheim hat erhebliche Kosteneinsparungen zum Ziel.<br />
Für einen Übergangszeitraum werden infolge der Zusammenführung der Verwaltungen<br />
und Einrichtungen der beiden kommunalen Gebietskörperschaften geringfügige<br />
zusätzliche Aufwendungen erforderlich sein, deren Größenordnung im Vorfeld der<br />
Maßnahmen nicht genau bestimmt werden <strong>kann</strong>. Diese Aufwendungen werden durch<br />
Synergieeffekte kurz- und mittelfristig wieder ausgeglichen werden.<br />
Da die für eine freiwillige Gebietsänderung notwendigen Beschlüsse gefasst worden<br />
sind und der freiwillige Zusammenschluss der beiden <strong>Verbandsgemeinde</strong>n nur aus<br />
einem anderen Grund gescheitert ist, werden der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Rhein-Selz<br />
vergleichbare Zuwendungen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs wie bei<br />
einem freiwilligen Zusammenschluss gewährt.<br />
E. Zuständigkeit<br />
Federführend ist das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur.