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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Bis Ende 2013 sollen einzelne Gesetzgebungsverfahren für gemeindliche Gebietsänderungen<br />

abgeschlossen werden, damit die Maßnahmen zum 1. Juli 2014 wirksam<br />

und die Organe der neuen oder umgebildeten kommunalen Gebietskörperschaften<br />

am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2014 gewählt werden<br />

können.<br />

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass<br />

es weiterer Stufen der Kommunal- und Verwaltungsreform bedarf.<br />

Die weiteren Stufen sind noch näher inhaltlich auszugestalten.<br />

Nach den allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2014 sollen auf der nächsten Stufe<br />

der Kommunal- und Verwaltungsreform die Thematik einer Optimierung der Strukturen<br />

der Landkreise und kreisfreien Städte angegangen und dafür Grundsätze entwickelt<br />

werden.<br />

Vorgesehen ist, die zweite Reformstufe bis zum Jahr 2019 abzuschließen. Auf der<br />

zweiten Reformstufe sollen auch die Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden<br />

und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, die derzeit mit Änderungen von Landkreisen verbunden<br />

wären, realisiert werden. Gleiches gilt für die Gebietsänderungen von verbandsfreien<br />

Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, die sich aus unterschiedlichen<br />

Gründen bis 2014 nicht regeln lassen.<br />

VIII. Kommunale Gebietsänderungen und kommunale Kooperationen<br />

Kommunale Kooperationen sind kein gleichwertiger Ersatz, sondern sachgerechte<br />

Ergänzungen zu erforderlichen kommunalen Gebietsänderungen. Die Erfüllung einer<br />

Aufgabe für die Gebiete mehrerer selbstständiger kommunaler Gebietskörperschaften<br />

mit jeweils eigenen Organen und eigenem Ortsrecht geht schon aufgrund der<br />

größeren Anzahl potenzieller Vetospieler mit tendenziell höheren Abstimmungs- und<br />

Verhandlungskosten einher als bei einer Aufgabenwahrnehmung nur für das Gebiet<br />

einer einzigen Kommune. Dementsprechend muss davon ausgegangen werden,<br />

dass die Transaktionskosten (unter ansonsten vergleichbaren strukturellen Verhältnissen)<br />

mit steigender Gemeinde- oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>größe tendenziell zurück-

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