Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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Bis Ende 2013 sollen einzelne Gesetzgebungsverfahren für gemeindliche Gebietsänderungen<br />
abgeschlossen werden, damit die Maßnahmen zum 1. Juli 2014 wirksam<br />
und die Organe der neuen oder umgebildeten kommunalen Gebietskörperschaften<br />
am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2014 gewählt werden<br />
können.<br />
SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass<br />
es weiterer Stufen der Kommunal- und Verwaltungsreform bedarf.<br />
Die weiteren Stufen sind noch näher inhaltlich auszugestalten.<br />
Nach den allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2014 sollen auf der nächsten Stufe<br />
der Kommunal- und Verwaltungsreform die Thematik einer Optimierung der Strukturen<br />
der Landkreise und kreisfreien Städte angegangen und dafür Grundsätze entwickelt<br />
werden.<br />
Vorgesehen ist, die zweite Reformstufe bis zum Jahr 2019 abzuschließen. Auf der<br />
zweiten Reformstufe sollen auch die Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden<br />
und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, die derzeit mit Änderungen von Landkreisen verbunden<br />
wären, realisiert werden. Gleiches gilt für die Gebietsänderungen von verbandsfreien<br />
Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n, die sich aus unterschiedlichen<br />
Gründen bis 2014 nicht regeln lassen.<br />
VIII. Kommunale Gebietsänderungen und kommunale Kooperationen<br />
Kommunale Kooperationen sind kein gleichwertiger Ersatz, sondern sachgerechte<br />
Ergänzungen zu erforderlichen kommunalen Gebietsänderungen. Die Erfüllung einer<br />
Aufgabe für die Gebiete mehrerer selbstständiger kommunaler Gebietskörperschaften<br />
mit jeweils eigenen Organen und eigenem Ortsrecht geht schon aufgrund der<br />
größeren Anzahl potenzieller Vetospieler mit tendenziell höheren Abstimmungs- und<br />
Verhandlungskosten einher als bei einer Aufgabenwahrnehmung nur für das Gebiet<br />
einer einzigen Kommune. Dementsprechend muss davon ausgegangen werden,<br />
dass die Transaktionskosten (unter ansonsten vergleichbaren strukturellen Verhältnissen)<br />
mit steigender Gemeinde- oder <strong>Verbandsgemeinde</strong>größe tendenziell zurück-