Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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Mit der Gebietsänderung gehen lediglich einige Aufgaben und Einrichtungen von der<br />
Gemeinde auf die <strong>Verbandsgemeinde</strong> über. Infolge eines Zusammenschlusses zu<br />
einer <strong>Verbandsgemeinde</strong> unter Beteiligung einer verbandsfreien Gemeinde können<br />
ebenfalls die mit der Bildung größerer <strong>Verbandsgemeinde</strong>n verbundenen positiven<br />
qualitativen und wirtschaftlichen Effekte erreicht werden.<br />
Eine Neugliederung der die kommunalen Strukturen in Rheinland-Pfalz wesentlich<br />
prägenden Ortsgemeinden ist nicht geplant. Gebietsänderungen von Ortsgemeinden<br />
auf freiwilliger Basis können jedoch umgesetzt werden.<br />
Gebietsänderungen der verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit einem<br />
eigenen Gebietsänderungsbedarf werden ohne Beteiligung von verbandsfreien<br />
Gemeinden mit mehr als 10 000 EW und soweit als möglich mit Kommunen, die einen<br />
immanenten Gebietsänderungsbedarf haben, herbeigeführt.<br />
Nach den Untersuchungen von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich, Technische Universität<br />
Kaiserslautern, <strong>kann</strong> es dann zu folgenden Veränderungen der Durchschnittszahlen<br />
aller <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und verbandsfreien Gemeinden kommen:<br />
Aktueller Stand<br />
Stand bei einer Umsetzung<br />
der Gebietsänderungen<br />
Einwohnerzahl Ø 15 096 18 430<br />
(+3 334)<br />
Fläche in km 2 Ø 94,3 115,1<br />
(+20,8)<br />
Zahl der Ortsgemeinden Ø 14 17<br />
(+3)<br />
Steuerkraft in Euro/EW Ø 540 555<br />
(+15)<br />
Kredite zur Liquiditätssicherung<br />
in Euro/EW Ø<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
in % Ø<br />
290 264<br />
(-26)<br />
-2,1 -2,08<br />
(+0,02)