Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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Noch gravierender sind die Unterschiede bei der Fläche und der Anzahl der Ortsgemeinden.<br />
Während die <strong>Verbandsgemeinde</strong> Maxdorf nur eine Fläche von 17 km 2 hat,<br />
umfasst das Gebiet der <strong>Verbandsgemeinde</strong> Prüm eine Fläche von 465 km 2 . Die<br />
Bandbreite der Zahl der Ortsgemeinden reicht von zwei Ortsgemeinden in den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
Heidesheim am Rhein und Waldsee bis 51 Ortsgemeinden in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Bitburg-Land.<br />
Hinzu kommt, dass die Gebietskörperschaftsgruppen hinsichtlich ihrer Einwohnerzahlen<br />
nur bedingt ein Stufenverhältnis aufweisen. So hat die größte Ortsgemeinde<br />
(Stadt Konz) fast dreimal so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie die bis zum 1.<br />
Januar 2012 kleinste <strong>Verbandsgemeinde</strong> (Neumagen-Dhron). Die Stadt Neuwied als<br />
große kreisangehörige Stadt weist eine fast doppelt so hohe Einwohnerzahl wie die<br />
kleinste kreisfreie Stadt (Zweibrücken) und auch eine größere Einwohnerzahl als der<br />
kleinste Landkreis (Vulkaneifel) auf.<br />
VII. Mehrstufige Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform<br />
Geplant ist, die Kommunal- und Verwaltungsreform in mehreren Stufen umzusetzen.<br />
Die jetzige erste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform erstreckt sich auf eine<br />
Optimierung der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen der verbandsfreien Gemeinden<br />
und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n. Sie haben jeweils als Organe eine hauptamtliche Bürgermeisterin<br />
oder einen hauptamtlichen Bürgermeister und einen Gemeinde-, Stadtoder<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat mit ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Optimierung der Gebietsstrukturen<br />
von verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n soll durch<br />
Zusammenschlüsse zu Kommunen mit einer größeren Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit<br />
und Verwaltungskraft herbeigeführt werden. Dazu zählen auch Eingliederungen<br />
von verbandsfreien Gemeinden in <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und die Neubildung<br />
von <strong>Verbandsgemeinde</strong>n aus <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und verbandsfreien Gemeinden<br />
oder aus verbandsfreien Gemeinden. Eine Gemeinde hat keinen Anspruch<br />
auf ihre Verbandsfreiheit. Aufgrund eines Zusammenschlusses zu einer <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
wechselt sie aus dem Status einer verbandsfreien Gemeinde in den Status<br />
einer Ortsgemeinde. Dadurch bleibt ihre rechtliche Selbstständigkeit als kommunale<br />
Gebietskörperschaft erhalten.