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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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waltungen bei Straßen, für die nach dem Landesstraßengesetz die Ortsgemeinden<br />

Träger der Straßenbaulast sind, die der Straßenbaubehörde nach dem Landesstraßengesetz<br />

obliegenden Aufgaben zu erfüllen (§ 68 Abs. 2 GemO). Ferner sind<br />

die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n in eigenem Namen grundsätzlich für die den Ortsgemeinden<br />

übertragenen staatlichen Aufgaben und für den Vollzug des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />

zuständig (§ 68 Abs. 3 GemO). Die Kassen der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

bilden mit den Kassen der Ortsgemeinden einheitliche Kassen (§ 68 Abs. 4<br />

Satz 1 GemO).<br />

Die Zuständigkeiten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n erstrecken sich mithin auf solche Aufgaben,<br />

die die Ortsgemeinden unter qualitativen oder wirtschaftlichen Aspekten regelmäßig<br />

nicht ordnungsgemäß erfüllen können.<br />

Demgegenüber sind die verbandsfreien Gemeinden Träger der Aufgaben, die in den<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>n diese Kommunen und ihre Ortsgemeinden haben.<br />

VI. Derzeitige kommunale Gebietsstrukturen<br />

Rheinland-Pfalz weist im Vergleich mit den anderen Bundesländern die kleinteiligsten<br />

kommunalen Strukturen auf.<br />

Am 1. Juli 2012 hat es 24 Landkreise, zwölf kreisfreie Städte, acht große kreisangehörige<br />

Städte, 28 verbandsfreie Gemeinden, 161 <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und 2 258<br />

Ortsgemeinden gegeben.<br />

Die rheinland-pfälzischen Kommunen sind keineswegs homogen. Vielmehr unterscheiden<br />

sie sich bereits nach der Einwohnerzahl und der Fläche erheblich.<br />

Bei einem statistischen Mittelwert von rund 14 500 EW ist die größte <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

Montabaur mit über 38 000 EW mehr als sechsmal so groß wie die bis zu ihrer<br />

Auflösung am 1. Januar 2012 kleinste <strong>Verbandsgemeinde</strong> Neumagen-Dhron mit<br />

5 607 EW.

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