Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 2 -<br />
Bis zum 30. Juni 2012 war eine Freiwilligkeitsphase angesetzt gewesen. In der für<br />
die Kommunen mit vielfältigen Vorteilen verbundenen Freiwilligkeitsphase haben<br />
verbandsfreie Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n selbst Gebietsänderungen auf<br />
den Weg bringen können.<br />
In den <strong>Verbandsgemeinde</strong>n Nierstein-Oppenheim und Guntersblum wurden zwar bis<br />
zum 30. Juni 2012 die notwendigen Beschlüsse für eine freiwillige Gebietsänderung<br />
gefasst. Der freiwillige Zusammenschluss ist jedoch durch einen in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Guntersblum durchgeführten Bürgerentscheid gescheitert.<br />
Daher wird nunmehr eine Gebietsänderung aus Gründen des Gemeinwohls durch<br />
Gesetz nach § 3 Abs. 5 KomVwRGrG erforderlich.<br />
B. Lösung<br />
Zur Schaffung von zukunftsfesten und leistungsfähigen Kommunalstrukturen wird die<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> Guntersblum zum 1. Juli 2014 aufgelöst und in die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
Nierstein-Oppenheim eingegliedert. Die Eingliederung wird durch Landesgesetz<br />
geregelt. Die Regelungen berücksichtigen die Bevölkerungs- und Altersentwicklung.<br />
Die Regelungen berücksichtigen die Bevölkerungs- und Altersentwicklung.<br />
C. Alternativen<br />
Im Hinblick auf die Zielsetzung der Optimierung der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen<br />
auf der Ebene der verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n auf der<br />
Grundlage der Regelungen des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal-<br />
und Verwaltungsreform gibt es keine Alternative.