Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...
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und die kreisangehörigen Gemeinden und die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit einem Anteil<br />
von 10 % (45 Millionen Euro).<br />
Nach Erhebungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz bei den Aufsichtsbehörden<br />
für die kommunalen Gebietskörperschaften war im Jahr 2011 die Haushaltsplanung<br />
von mehr als 2 000 (82 %) der 2 493 Gemeinden und Gemeindeverbände nicht ausgeglichen.<br />
Der Fehlbetrag des Jahres 2011 belief sich auf insgesamt 3 823 Millionen<br />
Euro. Er verteilte sich mit einem Anteil von 47 % (1 811 Millionen Euro) auf die kreisfreien<br />
Städte, mit einem Anteil von 20 % (758 Millionen Euro) auf 22 der<br />
24 Landkreise, mit einem Anteil von 5 % (179 Millionen Euro) auf sieben der acht<br />
großen kreisangehörigen Städte, mit einem Anteil von 3 % (128 Millionen Euro) auf<br />
113 der 163 <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und mit einem Anteil von 25 % (947 Millionen Euro)<br />
auf 1 893 von 2 286 Ortsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden. Die deutlich<br />
höheren Fehlbeträge ab 2010 resultieren daraus, dass seither Ergebnisvorträge aus<br />
Vorjahren Berücksichtigung gefunden haben.<br />
Bei den Haushaltsergebnissen gibt es auch auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />
eine beträchtliche Spannbreite. Gerade Kommunen mit wenig Einwohnerinnen und<br />
Einwohnern und starker Betroffenheit durch den demografischen Wandel haben regelmäßig<br />
schlechtere Haushaltsergebnisse und Schuldenstände.<br />
Insbesondere ist bei diesen Kommunen davon auszugehen, dass sich ihre fiskalische<br />
Situation aufgrund des demografischen Wandels und der bestehenden Gesamtschuldenbelastung<br />
weiter anspannen wird. Ohne Gegenmaßnahmen steht eine<br />
Beeinträchtigung der aktuellen und langfristigen Fähigkeit zur Erbringung der Aufgaben<br />
der kommunalen Daseinsvorsorge zu erwarten. Dies verdeutlicht einen grundsätzlichen<br />
Handlungsbedarf.