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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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und die kreisangehörigen Gemeinden und die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n mit einem Anteil<br />

von 10 % (45 Millionen Euro).<br />

Nach Erhebungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz bei den Aufsichtsbehörden<br />

für die kommunalen Gebietskörperschaften war im Jahr 2011 die Haushaltsplanung<br />

von mehr als 2 000 (82 %) der 2 493 Gemeinden und Gemeindeverbände nicht ausgeglichen.<br />

Der Fehlbetrag des Jahres 2011 belief sich auf insgesamt 3 823 Millionen<br />

Euro. Er verteilte sich mit einem Anteil von 47 % (1 811 Millionen Euro) auf die kreisfreien<br />

Städte, mit einem Anteil von 20 % (758 Millionen Euro) auf 22 der<br />

24 Landkreise, mit einem Anteil von 5 % (179 Millionen Euro) auf sieben der acht<br />

großen kreisangehörigen Städte, mit einem Anteil von 3 % (128 Millionen Euro) auf<br />

113 der 163 <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und mit einem Anteil von 25 % (947 Millionen Euro)<br />

auf 1 893 von 2 286 Ortsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden. Die deutlich<br />

höheren Fehlbeträge ab 2010 resultieren daraus, dass seither Ergebnisvorträge aus<br />

Vorjahren Berücksichtigung gefunden haben.<br />

Bei den Haushaltsergebnissen gibt es auch auf der Ebene der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

eine beträchtliche Spannbreite. Gerade Kommunen mit wenig Einwohnerinnen und<br />

Einwohnern und starker Betroffenheit durch den demografischen Wandel haben regelmäßig<br />

schlechtere Haushaltsergebnisse und Schuldenstände.<br />

Insbesondere ist bei diesen Kommunen davon auszugehen, dass sich ihre fiskalische<br />

Situation aufgrund des demografischen Wandels und der bestehenden Gesamtschuldenbelastung<br />

weiter anspannen wird. Ohne Gegenmaßnahmen steht eine<br />

Beeinträchtigung der aktuellen und langfristigen Fähigkeit zur Erbringung der Aufgaben<br />

der kommunalen Daseinsvorsorge zu erwarten. Dies verdeutlicht einen grundsätzlichen<br />

Handlungsbedarf.

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