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Gesetzesbegründung kann hier eingesehen - Verbandsgemeinde ...

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Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010<br />

(GVBl. S. 280) eingeflossen.<br />

Das Erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform trifft insbesondere<br />

als gesetzliches Leditbild Grundsatzregelungen zur Optimierung der Gebietsstrukturen<br />

von verbandsfreien Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n. Daneben enthält es<br />

Regelungen zur erheblichen Erweiterung der Möglichkeiten kommunaler Kooperationen<br />

und eine deutliche Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.<br />

Im Zweiten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform sind im Wesentlichen<br />

Veränderungen von Aufgabenzuständigkeiten geregelt. Den Zuständigkeitsverlagerungen<br />

ging eine intensive Aufgabenkritik voraus, in die viele Aufgaben, die<br />

auf den Ebenen der unmittelbaren Landesverwaltung und von den Kommunalverwaltungen<br />

ausgeübt werden, einbezogen waren. Die im Zweiten Landesgesetz zur<br />

Kommunal- und Verwaltungsreform geregelten Zuständigkeitsänderungen zielen vor<br />

allem auf eine bürger-, sach- und ortsnähere Aufgabenerledigung ab. Mit diesem<br />

Landesgesetz sind weitgehend Zuständigkeiten auf Behörden, die zuvor schon<br />

gleichartige oder ähnliche Zuständigkeiten ausübten, übertragen worden.<br />

III. Gründe für eine Optimierung der Gebietsstrukturen von verbandsfreien<br />

Gemeinden und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<br />

Anlässe für eine Optimierung der Gebietsstrukturen von verbandsfreien Gemeinden<br />

und <strong>Verbandsgemeinde</strong>n bilden hauptsächlich die demografischen Veränderungen,<br />

die Situation der öffentlichen Finanzen, technische und soziale Entwicklungen und<br />

eine Änderung der Aufgaben.<br />

1. Demografische Veränderungen<br />

Im Zeitraum von 1970 bis 2010 ist die Einwohnerzahl in Rheinland-Pfalz von<br />

3 658 932 auf 4 003 745 (+9,42 %) angestiegen. 1970 betrugen die Einwohnerzahlen<br />

in den Landkreisen 2 634 402 (Anteil von 72 %) und in den kreisfreien Städten<br />

1 024 530 (Anteil von 28 %). Demgegenüber lagen 2010 die Einwohnerzahlen in den<br />

Landkreisen bei 2 980 112 (Anteil von 74,43 %) und in den kreisfreien Städten bei

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