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ADFC - VCD

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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club<br />

Kreisverband Göttingen e.V.<br />

Geiststraße 2, 37073 Göttingen<br />

www.adfc-goettingen.de<br />

info@adfc-goettingen.de<br />

Kontakt: Rainer Worm, 0551/4994585<br />

Verkehrsclub Deutschland<br />

Kreisverband Göttingen/Northeim e.V.<br />

Geiststraße 2, 37073 Göttingen<br />

www.vcd.org/goenom<br />

goenom@vcd.org<br />

Kontakt: Julian Ladisch, 0551/4895741<br />

Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 3. Änderung<br />

„Südlich Sportplatz“ (An den Weiden)<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Göttingen, den 5. November 2013<br />

wegen grober Verkehrssicherheitsmängel bitten wir Sie, die Bebauungsplanänderung<br />

abzulehnen, solange dort ein Linksabbiegeverbot und zwei freie Rechtsabbieger<br />

vorgesehen sind.<br />

Begründung<br />

A) Linksabbiegeverbot von „In den Weiden“ in den Siekweg<br />

Am Ostende der Straße „In den Weiden“ verschwenkt die<br />

Fahrbahn nach rechts in den Siekweg, sodass nur Rechtsabbiegen<br />

möglich ist. Das Linksabbiegen soll also bereits mit<br />

dem Bebauungsplan verboten werden; davon sind nur<br />

Fußgänger und Radfahrer mit ihrem separaten Weg ausgenommen.<br />

Eine Abwägung der Vor- und Nachteile dieses gegenüber<br />

dem heutigen Zustand neu geschaffenen Linksabbiegeverbots<br />

fehlt in der Satzungsbegründung. Damit leidet die<br />

Satzungsänderung an einem groben und offensichtlichen<br />

Mangel (§ 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).<br />

Außerdem fehlen die Voraussetzungen für dieses Linksabbiegeverbot,<br />

sowohl im Rahmen des Bebauungsplanes<br />

als auch für die straßenverkehrsrechtliche Umsetzung<br />

gemäß § 45 Absätze 1 und 9 StVO.<br />

Kfz-Verkehr mit dem Ziel Altdorf Grone oder Grone Nord müsste durch den Umweg über<br />

die Kasseler Landstraße Vorteile gegenüber der direkten Fahrt beim Linksabbiegen<br />

erzielen, die die damit verbundenen Nachteile überwiegen. Das ist wegen des Umwegs<br />

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nicht zu erwartet.<br />

Bei einem Linksabbiegeverbot wird der Kfz-Verkehr im Siekweg wenden, etwa über die<br />

Einfahrt von Kentucky Fried Chicken oder die der Straßenmeisterei, vor allem dann, wenn<br />

die Ampel an der Kasseler Landstraße Rot zeigt. Damit das Linksabbiegeverbot Wirkung<br />

zeigen kann, müsste das Wenden wirksam ausgeschlossen werden, was aber mit vertretbarem<br />

Aufwand ausgeschlossen erscheint.<br />

Die Wendemanöver bilden gleichzeitig eine zusätzliche Unfallquelle, da Kollisionen mit<br />

dem Kfz- und Radverkehr auf dem Siekweg zu erwarten sind. Diese geringere Verkehrssicherheit<br />

ist in die Abwägung der Vor- und Nachteile des Linksabbiegeverbots mit<br />

einzustellen.<br />

Dass die Linksabbieger an dieser Stelle ein Problem sind, müsste sich insbesondere am<br />

heutigen Zustand ablesen lassen. Dazu ist jedoch nichts in der Begründung vorgetragen<br />

und auch nichts ersichtlich, auch nicht im Verkehrsgutachten der SHP Ingenieure<br />

„Verkehrliche Erschließung des Café del Sol in der Kasseler Landstraße (B3)“ vom Januar<br />

2008.<br />

Nach alledem fordern <strong>ADFC</strong> und <strong>VCD</strong>, hier kein Linksabbiegeverbot einzurichten, sondern<br />

die Straße „An den Weiden“ wie bisher ohne Dreiecksinsel und ohne die starke Rechtsverschwenkung<br />

in den Siekweg münden zu lassen.<br />

B) Freie Rechtsabbieger<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat der <strong>VCD</strong> zum Bebauungsplan<br />

Göttingen-Grone Nr. 18, 3. Änderung, „Südlich Sportplatz“ mit Stellungnahme vom<br />

2. August 2010 auf Folgendes hingewiesen:<br />

„unsignalisierte freie Rechtsabbiegerfahrbahnen mit Dreieckinsel sind wegen ihres hohen<br />

Verkehrssicherheitsrisikos nicht mehr Stand der Technik.“<br />

Trotzdem ist im Bebauungsplan bei der Einmündung der Straße „An den Weiden“ in den<br />

Siekweg sowie bei der Einmündung des Siekweg in die Kasseler Landstraße vorgesehen,<br />

dass solche Rechtsabbieger neu angelegt werden. Im Rahmen der Bescheidung der<br />

Stellungnahmen fehlt jedoch die Erwähnung der <strong>VCD</strong>-Stellungnahme. Weder in der<br />

Begründung des Bebauungsplans noch in der Bescheidung der Stellungnahmen gibt es<br />

eine Abwägung dieses Verkehrssicherheitsrisikos gegen andere Belange.<br />

Deshalb noch einmal ausführlich die relevanten Abschnitte aus den technischen Regelwerken,<br />

die den Stand der Technik darstellen, deshalb von der Gerichten in ständiger<br />

Rechtsprechung herangezogen werden und so auch Grundlage für die strafrechtliche<br />

Verfolgung der Verkehrssicherungspflichtigen nach Unfällen sein können.<br />

Die Richtlinien wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />

(FGSV) erarbeitet und sind im FGSV-Verlag erschienen.<br />

Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Ausgabe 2012 (RAL) können hier angewandt<br />

werden, da die Kasseler Landstraße westlich der Einmündung des Siekwegs<br />

außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt, wie das Ortsendeschild zeigt:<br />

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Die RAL unterscheiden sechs Rechtsabbiegetypen (Abschnitt 6.4.6), davon RA1 und RA3<br />

mit Dreieckinsel.<br />

Zum Rechtsabbiegetyp RA1 (an signalisierter Kreuzung) heißt es dort: „Rechtsabbieger<br />

sollen in die Signalsteuerung einbezogen werden. Dies gilt auch, wenn nach den<br />

Verfahren des HBS die Anlage eines Rechtsabbiegestreifens nicht erforderlich wäre.“ Ein<br />

unsignalisierter freier Rechtsabbieger wird also ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

Zum Rechtsabbiegetyp RA3 (an unsignalisierter Kreuzung) heißt es dort: „Der Typ RA3 ist<br />

nicht geeignet, wenn Radfahrer und Fußgänger den Rechtsabbiegestrom queren<br />

müssten.“ Dies ist ein deutliches Verbot einer Fußgänger- oder Radfahrerquerung an<br />

einem unsignalisierten freien Rechtsabbieger.<br />

Quelle: RAL 2010, Abschnitt 6.4.6, Tabelle 29<br />

In den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006 (RASt 06) heißt es in<br />

Abschnitt 6.3.8.2: „In angebauten Hauptverkehrsstraßen sollen Dreiecksinseln in<br />

Verbindung mit Rechtsabbiegefahrbahnen oder Rechtsabbiegestreifen ohne Signalisierung<br />

aus Gründen der problematischen Führung von Fußgängern und Radfahrern nur<br />

in Ausnahmefällen angewendet werden, z.B. wenn sie aus fahrgeometrischen Gründen<br />

erforderlich sind.“<br />

In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010 (ERA) Abschnitt 4.4.12<br />

heißt es zu Dreiecksinseln mit Rechtsabbiegefahrbahnen: „Rechtsabbiegefahrbahnen<br />

finden sich an signalisierten Knotenpunkten, aber auch an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten<br />

und ausnahmsweise an Kreisverkehren (sogenannte Bypässe). Ihre Neuanlage<br />

sollte dort, wo Fußgänger- und Radverkehr zu berücksichtigen ist, vermieden werden.“<br />

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B1) Freier Rechtsabbieger „In den Weiden“<br />

Bei der Einmündung der Straße „In den<br />

Weiden“ in den Siekweg entsteht die<br />

Gefährdung durch die hohe<br />

Geschwindigkeit, mit der Kfz nach rechts in<br />

den Siekweg abbiegen können.<br />

An dieser Stelle müssen Fußgänger die<br />

Fahrbahn der Straße „In den Weiden“<br />

queren, da es nur auf der Südseite dieser<br />

Straße einen Gehweg geben soll, die<br />

Weiterführung der Geh- und Radwegroute<br />

entlang des Rehbachs und der Grone nach<br />

Osten jedoch nur über den nördlich der<br />

Fahrbahn gelegenen Geh- und Radweg<br />

vorgesehen ist, siehe die rot eingezeichnete<br />

Wegführung der Fußgänger im dem<br />

nebenstehenden Bebauungsplanausschnitt.<br />

Um diese erhöhte Kfz-Geschwindigkeit an dieser Fußgängerquerungsstelle zu vermeiden,<br />

sollte auf diesen freien Rechtsabbieger verzichtet werden.<br />

B2) Freier Rechtsabbieger Siekweg/Kasseler Landstraße<br />

Im der Begründung zum Bebauungsplan heißt es: „Im Osten soll ein freier Rechtsabbieger<br />

zur Kassler Landstraße gebaut werden, für den Bebauungsplan die planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen schafft.“ (Abschnit A.1.1 Seite 6)<br />

An dieser Stelle, der Einmündung des Siekwegs in die Kasseler Landstraße, ist die<br />

Kasseler Landstraße Bestandteil des Göttinger Radroutennetzes und hat darin den Status<br />

„Hauptroutennetz – Verbindungsroute“ (aufgrund des Ratsbeschlusses VEP Teil II vom<br />

10.03.2000). Bei einer solch wichtigen Fahrradstrecke kommt aus den im obigen Abschnitt<br />

B) erläuterten Gründen kein unsignalisierter freier Rechtsabbieger in Frage.<br />

Ein neuer Rechtsabbiegestreifen ist nach dem Verkehrsgutachten der SHP Ingenieure<br />

„Verkehrliche Erschließung des Café del Sol in der Kasseler Landstraße (B3)“ vom Januar<br />

2008 auch nicht erforderlich. Sämtliche Fahrspuren der Kreuzung Siekweg/Kasseler<br />

Landstraße haben die Qualitätsstufe C oder besser (Verkehrsgutachten Seite 20<br />

Abbildung 8). Das ist eine ausreichende Qualitätsstufe.<br />

Der neue Rechtsabbiegestreifen verursacht neue, zusätzliche Flächenversiegelung.<br />

Außerdem verlängern sich die vor diesem Streifen liegenden Fußgänger- und<br />

Radfahrerfurten, sodass Fußgänger und Radfahrer noch früher als bisher wieder Rot<br />

bekommen. Auch aus diesen Gründen ist der neue Rechtsabbiegestreifen abzulehnen.<br />

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