ADFC - VCD
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club<br />
Kreisverband Göttingen e.V.<br />
Geiststraße 2, 37073 Göttingen<br />
www.adfc-goettingen.de<br />
info@adfc-goettingen.de<br />
Kontakt: Rainer Worm, 0551/4994585<br />
Verkehrsclub Deutschland<br />
Kreisverband Göttingen/Northeim e.V.<br />
Geiststraße 2, 37073 Göttingen<br />
www.vcd.org/goenom<br />
goenom@vcd.org<br />
Kontakt: Julian Ladisch, 0551/4895741<br />
Bebauungsplan Göttingen-Grone Nr. 18, 3. Änderung<br />
„Südlich Sportplatz“ (An den Weiden)<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Göttingen, den 5. November 2013<br />
wegen grober Verkehrssicherheitsmängel bitten wir Sie, die Bebauungsplanänderung<br />
abzulehnen, solange dort ein Linksabbiegeverbot und zwei freie Rechtsabbieger<br />
vorgesehen sind.<br />
Begründung<br />
A) Linksabbiegeverbot von „In den Weiden“ in den Siekweg<br />
Am Ostende der Straße „In den Weiden“ verschwenkt die<br />
Fahrbahn nach rechts in den Siekweg, sodass nur Rechtsabbiegen<br />
möglich ist. Das Linksabbiegen soll also bereits mit<br />
dem Bebauungsplan verboten werden; davon sind nur<br />
Fußgänger und Radfahrer mit ihrem separaten Weg ausgenommen.<br />
Eine Abwägung der Vor- und Nachteile dieses gegenüber<br />
dem heutigen Zustand neu geschaffenen Linksabbiegeverbots<br />
fehlt in der Satzungsbegründung. Damit leidet die<br />
Satzungsänderung an einem groben und offensichtlichen<br />
Mangel (§ 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB).<br />
Außerdem fehlen die Voraussetzungen für dieses Linksabbiegeverbot,<br />
sowohl im Rahmen des Bebauungsplanes<br />
als auch für die straßenverkehrsrechtliche Umsetzung<br />
gemäß § 45 Absätze 1 und 9 StVO.<br />
Kfz-Verkehr mit dem Ziel Altdorf Grone oder Grone Nord müsste durch den Umweg über<br />
die Kasseler Landstraße Vorteile gegenüber der direkten Fahrt beim Linksabbiegen<br />
erzielen, die die damit verbundenen Nachteile überwiegen. Das ist wegen des Umwegs<br />
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nicht zu erwartet.<br />
Bei einem Linksabbiegeverbot wird der Kfz-Verkehr im Siekweg wenden, etwa über die<br />
Einfahrt von Kentucky Fried Chicken oder die der Straßenmeisterei, vor allem dann, wenn<br />
die Ampel an der Kasseler Landstraße Rot zeigt. Damit das Linksabbiegeverbot Wirkung<br />
zeigen kann, müsste das Wenden wirksam ausgeschlossen werden, was aber mit vertretbarem<br />
Aufwand ausgeschlossen erscheint.<br />
Die Wendemanöver bilden gleichzeitig eine zusätzliche Unfallquelle, da Kollisionen mit<br />
dem Kfz- und Radverkehr auf dem Siekweg zu erwarten sind. Diese geringere Verkehrssicherheit<br />
ist in die Abwägung der Vor- und Nachteile des Linksabbiegeverbots mit<br />
einzustellen.<br />
Dass die Linksabbieger an dieser Stelle ein Problem sind, müsste sich insbesondere am<br />
heutigen Zustand ablesen lassen. Dazu ist jedoch nichts in der Begründung vorgetragen<br />
und auch nichts ersichtlich, auch nicht im Verkehrsgutachten der SHP Ingenieure<br />
„Verkehrliche Erschließung des Café del Sol in der Kasseler Landstraße (B3)“ vom Januar<br />
2008.<br />
Nach alledem fordern <strong>ADFC</strong> und <strong>VCD</strong>, hier kein Linksabbiegeverbot einzurichten, sondern<br />
die Straße „An den Weiden“ wie bisher ohne Dreiecksinsel und ohne die starke Rechtsverschwenkung<br />
in den Siekweg münden zu lassen.<br />
B) Freie Rechtsabbieger<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat der <strong>VCD</strong> zum Bebauungsplan<br />
Göttingen-Grone Nr. 18, 3. Änderung, „Südlich Sportplatz“ mit Stellungnahme vom<br />
2. August 2010 auf Folgendes hingewiesen:<br />
„unsignalisierte freie Rechtsabbiegerfahrbahnen mit Dreieckinsel sind wegen ihres hohen<br />
Verkehrssicherheitsrisikos nicht mehr Stand der Technik.“<br />
Trotzdem ist im Bebauungsplan bei der Einmündung der Straße „An den Weiden“ in den<br />
Siekweg sowie bei der Einmündung des Siekweg in die Kasseler Landstraße vorgesehen,<br />
dass solche Rechtsabbieger neu angelegt werden. Im Rahmen der Bescheidung der<br />
Stellungnahmen fehlt jedoch die Erwähnung der <strong>VCD</strong>-Stellungnahme. Weder in der<br />
Begründung des Bebauungsplans noch in der Bescheidung der Stellungnahmen gibt es<br />
eine Abwägung dieses Verkehrssicherheitsrisikos gegen andere Belange.<br />
Deshalb noch einmal ausführlich die relevanten Abschnitte aus den technischen Regelwerken,<br />
die den Stand der Technik darstellen, deshalb von der Gerichten in ständiger<br />
Rechtsprechung herangezogen werden und so auch Grundlage für die strafrechtliche<br />
Verfolgung der Verkehrssicherungspflichtigen nach Unfällen sein können.<br />
Die Richtlinien wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen<br />
(FGSV) erarbeitet und sind im FGSV-Verlag erschienen.<br />
Die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen, Ausgabe 2012 (RAL) können hier angewandt<br />
werden, da die Kasseler Landstraße westlich der Einmündung des Siekwegs<br />
außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt, wie das Ortsendeschild zeigt:<br />
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Die RAL unterscheiden sechs Rechtsabbiegetypen (Abschnitt 6.4.6), davon RA1 und RA3<br />
mit Dreieckinsel.<br />
Zum Rechtsabbiegetyp RA1 (an signalisierter Kreuzung) heißt es dort: „Rechtsabbieger<br />
sollen in die Signalsteuerung einbezogen werden. Dies gilt auch, wenn nach den<br />
Verfahren des HBS die Anlage eines Rechtsabbiegestreifens nicht erforderlich wäre.“ Ein<br />
unsignalisierter freier Rechtsabbieger wird also ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
Zum Rechtsabbiegetyp RA3 (an unsignalisierter Kreuzung) heißt es dort: „Der Typ RA3 ist<br />
nicht geeignet, wenn Radfahrer und Fußgänger den Rechtsabbiegestrom queren<br />
müssten.“ Dies ist ein deutliches Verbot einer Fußgänger- oder Radfahrerquerung an<br />
einem unsignalisierten freien Rechtsabbieger.<br />
Quelle: RAL 2010, Abschnitt 6.4.6, Tabelle 29<br />
In den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, Ausgabe 2006 (RASt 06) heißt es in<br />
Abschnitt 6.3.8.2: „In angebauten Hauptverkehrsstraßen sollen Dreiecksinseln in<br />
Verbindung mit Rechtsabbiegefahrbahnen oder Rechtsabbiegestreifen ohne Signalisierung<br />
aus Gründen der problematischen Führung von Fußgängern und Radfahrern nur<br />
in Ausnahmefällen angewendet werden, z.B. wenn sie aus fahrgeometrischen Gründen<br />
erforderlich sind.“<br />
In den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010 (ERA) Abschnitt 4.4.12<br />
heißt es zu Dreiecksinseln mit Rechtsabbiegefahrbahnen: „Rechtsabbiegefahrbahnen<br />
finden sich an signalisierten Knotenpunkten, aber auch an vorfahrtgeregelten Knotenpunkten<br />
und ausnahmsweise an Kreisverkehren (sogenannte Bypässe). Ihre Neuanlage<br />
sollte dort, wo Fußgänger- und Radverkehr zu berücksichtigen ist, vermieden werden.“<br />
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B1) Freier Rechtsabbieger „In den Weiden“<br />
Bei der Einmündung der Straße „In den<br />
Weiden“ in den Siekweg entsteht die<br />
Gefährdung durch die hohe<br />
Geschwindigkeit, mit der Kfz nach rechts in<br />
den Siekweg abbiegen können.<br />
An dieser Stelle müssen Fußgänger die<br />
Fahrbahn der Straße „In den Weiden“<br />
queren, da es nur auf der Südseite dieser<br />
Straße einen Gehweg geben soll, die<br />
Weiterführung der Geh- und Radwegroute<br />
entlang des Rehbachs und der Grone nach<br />
Osten jedoch nur über den nördlich der<br />
Fahrbahn gelegenen Geh- und Radweg<br />
vorgesehen ist, siehe die rot eingezeichnete<br />
Wegführung der Fußgänger im dem<br />
nebenstehenden Bebauungsplanausschnitt.<br />
Um diese erhöhte Kfz-Geschwindigkeit an dieser Fußgängerquerungsstelle zu vermeiden,<br />
sollte auf diesen freien Rechtsabbieger verzichtet werden.<br />
B2) Freier Rechtsabbieger Siekweg/Kasseler Landstraße<br />
Im der Begründung zum Bebauungsplan heißt es: „Im Osten soll ein freier Rechtsabbieger<br />
zur Kassler Landstraße gebaut werden, für den Bebauungsplan die planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen schafft.“ (Abschnit A.1.1 Seite 6)<br />
An dieser Stelle, der Einmündung des Siekwegs in die Kasseler Landstraße, ist die<br />
Kasseler Landstraße Bestandteil des Göttinger Radroutennetzes und hat darin den Status<br />
„Hauptroutennetz – Verbindungsroute“ (aufgrund des Ratsbeschlusses VEP Teil II vom<br />
10.03.2000). Bei einer solch wichtigen Fahrradstrecke kommt aus den im obigen Abschnitt<br />
B) erläuterten Gründen kein unsignalisierter freier Rechtsabbieger in Frage.<br />
Ein neuer Rechtsabbiegestreifen ist nach dem Verkehrsgutachten der SHP Ingenieure<br />
„Verkehrliche Erschließung des Café del Sol in der Kasseler Landstraße (B3)“ vom Januar<br />
2008 auch nicht erforderlich. Sämtliche Fahrspuren der Kreuzung Siekweg/Kasseler<br />
Landstraße haben die Qualitätsstufe C oder besser (Verkehrsgutachten Seite 20<br />
Abbildung 8). Das ist eine ausreichende Qualitätsstufe.<br />
Der neue Rechtsabbiegestreifen verursacht neue, zusätzliche Flächenversiegelung.<br />
Außerdem verlängern sich die vor diesem Streifen liegenden Fußgänger- und<br />
Radfahrerfurten, sodass Fußgänger und Radfahrer noch früher als bisher wieder Rot<br />
bekommen. Auch aus diesen Gründen ist der neue Rechtsabbiegestreifen abzulehnen.<br />
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