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Steuernews<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Ab nach Hause!<br />

Mehr Grunderwerbsteuer<br />

in Schleswig-Holstein<br />

Einkommensteuer<br />

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht:<br />

Wissenswertes zur steuerlichen Selbstanzeige<br />

Wer sich selbst anzeigt, riskiert bei fehlerhaftem Vorgehen – trotz „Reue“ – wegen Steuerhinterziehung<br />

bestraft zu werden. Wir haben für Sie zusammengefasst, was zu beachten ist, und empfehlen<br />

zwingend, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit einzuschalten.<br />

Die Landesregierung von Schleswig­<br />

Holstein hat vor, ab 2014 den Satz für<br />

die Grunderwerbsteuer von derzeit 5 %<br />

auf 6,5 % zu erhöhen. Wer den Kauf einer<br />

Immobilie plant, sollte vor diesem Hintergrund<br />

darauf achten, den Kaufvertrag,<br />

wenn es die Umstände zulassen, noch in<br />

2013 zu schließen.<br />

Einkommensteuer<br />

Eine Selbstanzeige kann jeder erstatten,<br />

der versucht hat Steuern zu hinterziehen<br />

oder das Delikt vollzogen hat – sei es als<br />

Alleintäter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe.<br />

Bei mehreren Tätern muss die Anzeige<br />

von allen Beteiligten gleichzeitig erfolgen,<br />

um gemeinsam straffrei auszugehen.<br />

Wirksam wird eine Selbstanzeige dann,<br />

wenn alle Angaben vollständig und<br />

rechtzeitig vorliegen und die hinterzogenen<br />

Steuern fristgerecht nachgezahlt<br />

werden. Ist die Tat bereits entdeckt,<br />

indem eine Prüfungsanordnung vorliegt,<br />

ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde<br />

oder Prüfer bzw. Fahnder bereits vor der<br />

Tür stehen, ist es für den Steuersünder<br />

zu spät. Ob dies auch der Fall ist, wenn<br />

eine Steuer-CD angekauft wurde, ist umstritten<br />

und liegt im Ermessen der jeweiligen<br />

Finanzbehörde.<br />

Die Anzeige ist am besten schriftlich an<br />

das jeweils zuständige Finanzamt zu<br />

richten, nicht an die Staatsanwaltschaft<br />

oder Polizei. Es empfiehlt sich, den Betreff<br />

des Schreibens nicht „Selbstanzeige“ zu<br />

nennen, sondern „Berichtigung meiner<br />

Steuererklärung(en)“. Der falsch gewählte<br />

Ansprechpartner bedeutet den Verlust der<br />

Straffreiheit!<br />

Inhaltlich muss Auskunft zu allen Vergehen<br />

gegeben werden, die eine Steuerart<br />

betreffen.<br />

Sinn macht eine Selbstanzeige übrigens<br />

nur, wenn sie zur Straffreiheit führt,<br />

das Delikt also noch nicht verjährt ist.<br />

In der Regel beträgt dieser Zeitraum fünf<br />

Jahre.<br />

Nach der Selbstanzeige wird ein<br />

Ermittlungsverfahren eröffnet. Sind die<br />

Voraussetzungen für eine straflose<br />

Selbstanzeige gegeben, müssen die hinterzogenen<br />

Steuern plus 6% Zinsen beglichen<br />

werden.<br />

Sollte es zum Strafverfahren oder sogar<br />

Prozess kommen, gilt: ab 100 000 € droht<br />

eine Freiheitsstrafe zur Bewährung, ab<br />

1000000 € der Haftbefehl, sofern keine<br />

mildernden Umstände vorliegen.<br />

Aus eigener Tasche<br />

Arbeitnehmeraufwendungen<br />

bei Kfz-Überlassung<br />

Entrichtet ein Arbeitnehmer für einen<br />

Firmenwagen ein vertraglich vereinbartes<br />

Nutzungsentgelt an seinen Arbeitgeber,<br />

mindert dies den zu versteuernden<br />

geldwerten Vorteil. Bei der Übernahme<br />

einzelner Kosten, wie z.B. Treibstoff, Versicherung<br />

oder Autowäsche, ist dies nicht<br />

der Fall. Auch entsteht bei einem Überschuss<br />

an Nutzungsentgelt kein negativer<br />

Arbeitslohn oder Werbungskosten.<br />

Bei uns gibt´s mehr.<br />

Unser Info-Service<br />

Um Ihnen auf einen Blick die wichtigsten<br />

Themen zu präsentieren, beschränken<br />

wir uns in unserer News-Übersicht<br />

bewusst auf das Wesentliche. Wenn Sie<br />

mehr erfahren möchten, sind wir gerne<br />

persönlich für Sie da. Oder Sie nutzen<br />

unsere praktische Online-Wissensdatenbank<br />

unter www.<strong>ttp</strong>.de.

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