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Strategiepapier - ttp

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Steuernews<br />

Einkommensteuer<br />

Luft nach oben?<br />

Bundesrat plant Erhöhung beim Spitzensteuersatz<br />

Ein Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, die Grenzsteuerbelastung durch Einführung einer weiteren Progressionszone auf 49 % zu steigern.<br />

Begründet wird dies mit der finanziell angespannten Lage der<br />

öffentlichen Haushalte und der gleichzeitigen Verpflichtung<br />

zum Schuldenabbau, die nur dann erfüllt werden kann, wenn<br />

Mehreinnahmen erzielt werden. Die vorgesehene Anpassung<br />

beim Spitzensteuersatz würde ca. 5 Mrd. € einbringen und dabei<br />

das Prinzip der Steuergerechtigkeit aufrecht erhalten, indem<br />

Besserverdienende einen entsprechend höheren Beitrag leisten<br />

müssten als Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.<br />

Betroffen wären davon Jahresgehälter ab 100000 €. Auch Solidaritätszuschlag<br />

und Kirchensteuer würden analog dazu steigen,<br />

die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge aber weiterhin pauschal<br />

25 % betragen.<br />

Umsatzsteuer<br />

Achtung, dickes Ende!<br />

Umsatzsteuernachzahlungen bei Scheinselbständigkeit<br />

Bei Mitarbeitern auf freiberuflicher Basis ist sicherzustellen, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt,<br />

andernfalls drohen hohe Umsatzsteuernachzahlungen.<br />

Das Finanzamt würde im Falle einer ermittelten Scheinselbständigkeit<br />

den Vorsteuerabzug aus den vom freien Mitarbeiter<br />

gestellten Rechnungen streichen und im gleichen Zuge erhebliche<br />

Summen an nachträglicher Umsatzsteuer einfordern.<br />

Der Unternehmer könnte wiederum seinen freien Mitarbeiter<br />

in Regress nehmen, jedoch ist nicht gewährleistet, dass dieser<br />

finanziell in der Lage ist, die Schuld zu begleichen. Besser ist es<br />

daher, Sie überprüfen im Vorfeld, ob sich seine Eingliederung in<br />

den Betrieb von der Ihrer „normalen“ Mitarbeiter unterscheidet.<br />

Die Gefahr der Scheinselbständigkeit besteht, wenn der freie<br />

Mitarbeiter …<br />

einen Schreibtisch oder Arbeitsplatz bei Ihnen hat<br />

in Dienstpläne, Telefonlisten, Bereitschaftsdienste integriert ist<br />

sämtliche Arbeitsmittel erhält<br />

festen Arbeitszeiten und Ihrer Kontrolle unterliegt<br />

jeden Auftrag annehmen muss<br />

Urlaub, Krankheit und Feiertage bezahlt bekommt<br />

Urlaub beantragen muss (eine reine Abstimmung wäre<br />

unbedenklich)<br />

unter Ihrem Namen agiert<br />

keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen darf<br />

tipp Rechtsverbindliche Klarheit erlangen Sie über das Statusfeststellungsverfahren<br />

der Deutschen Rentenversicherung Bund.<br />

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