Strategiepapier - ttp
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Steuernews<br />
Einkommensteuer<br />
Luft nach oben?<br />
Bundesrat plant Erhöhung beim Spitzensteuersatz<br />
Ein Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, die Grenzsteuerbelastung durch Einführung einer weiteren Progressionszone auf 49 % zu steigern.<br />
Begründet wird dies mit der finanziell angespannten Lage der<br />
öffentlichen Haushalte und der gleichzeitigen Verpflichtung<br />
zum Schuldenabbau, die nur dann erfüllt werden kann, wenn<br />
Mehreinnahmen erzielt werden. Die vorgesehene Anpassung<br />
beim Spitzensteuersatz würde ca. 5 Mrd. € einbringen und dabei<br />
das Prinzip der Steuergerechtigkeit aufrecht erhalten, indem<br />
Besserverdienende einen entsprechend höheren Beitrag leisten<br />
müssten als Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen.<br />
Betroffen wären davon Jahresgehälter ab 100000 €. Auch Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer würden analog dazu steigen,<br />
die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge aber weiterhin pauschal<br />
25 % betragen.<br />
Umsatzsteuer<br />
Achtung, dickes Ende!<br />
Umsatzsteuernachzahlungen bei Scheinselbständigkeit<br />
Bei Mitarbeitern auf freiberuflicher Basis ist sicherzustellen, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt,<br />
andernfalls drohen hohe Umsatzsteuernachzahlungen.<br />
Das Finanzamt würde im Falle einer ermittelten Scheinselbständigkeit<br />
den Vorsteuerabzug aus den vom freien Mitarbeiter<br />
gestellten Rechnungen streichen und im gleichen Zuge erhebliche<br />
Summen an nachträglicher Umsatzsteuer einfordern.<br />
Der Unternehmer könnte wiederum seinen freien Mitarbeiter<br />
in Regress nehmen, jedoch ist nicht gewährleistet, dass dieser<br />
finanziell in der Lage ist, die Schuld zu begleichen. Besser ist es<br />
daher, Sie überprüfen im Vorfeld, ob sich seine Eingliederung in<br />
den Betrieb von der Ihrer „normalen“ Mitarbeiter unterscheidet.<br />
Die Gefahr der Scheinselbständigkeit besteht, wenn der freie<br />
Mitarbeiter …<br />
einen Schreibtisch oder Arbeitsplatz bei Ihnen hat<br />
in Dienstpläne, Telefonlisten, Bereitschaftsdienste integriert ist<br />
sämtliche Arbeitsmittel erhält<br />
festen Arbeitszeiten und Ihrer Kontrolle unterliegt<br />
jeden Auftrag annehmen muss<br />
Urlaub, Krankheit und Feiertage bezahlt bekommt<br />
Urlaub beantragen muss (eine reine Abstimmung wäre<br />
unbedenklich)<br />
unter Ihrem Namen agiert<br />
keine eigenen Mitarbeiter beschäftigen darf<br />
tipp Rechtsverbindliche Klarheit erlangen Sie über das Statusfeststellungsverfahren<br />
der Deutschen Rentenversicherung Bund.<br />
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