Vertrag neckartal BIOGAS - Stadtwerke Neckargemünd
Vertrag neckartal BIOGAS - Stadtwerke Neckargemünd
Vertrag neckartal BIOGAS - Stadtwerke Neckargemünd
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für dich<br />
> <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong><br />
Weil Nachhaltigkeit einfach besser ist.<br />
> <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong><br />
erfüllt die Anforderungen des EWärmeG<br />
Mehr zu unseren Produkten unter der<br />
Beratungshotline 0800 513 513 8<br />
oder im Internet unter<br />
www.stadtwerke-neckargemuend.de
<strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong><br />
(Zusatzvereinbarung zu Ihrem <strong>neckartal</strong> Gas-<strong>Vertrag</strong>)<br />
Der bewusste Umgang mit natürlichen Ressourcen ist der beste Klimaschutz. Deshalb bieten wir unseren<br />
Kunden seit dem 01.01.2010 das innovative Produkt <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> an.<br />
Dieses Angebot enthält eine 10-prozentige Beimischung von Biogas. Neben der Förderung des Klimaschutzes<br />
erfüllen Sie mit <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> gleichzeitig die neuen Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes<br />
(EWärmeG) für bestehende Gebäude. Sie zahlen nur 0,5 Cent/kWh (brutto) mehr auf Ihren bestehenden<br />
Erdgas-Preis und können dadurch nachweisen, dass Sie 10 Prozent Ihres jährlichen Wärmebedarfs über<br />
erneuerbare Energien abdecken, wie es das EWärmeG ab 2010 für bestehende Gebäude fordert, deren Heizanlage<br />
erneuert wird.<br />
Bio-Erdgas hat die gleiche hohe Qualität wie herkömmliches Erdgas. Es entsteht aus der Vergärung von organischem<br />
Material. Im Herzstück einer Biogasanlage, dem sogenannten Fermenter, setzen Mikroorganismen<br />
die Biomasse zu Biogas um. In einer Aufbereitungsanlage wird das Biogas von Kohlendioxid, Wasser und<br />
Schwefelwasserstoff gereinigt und anschließend auf den nötigen Betriebsdruck für das bestehende Erdgasnetz<br />
verdichtet. Damit kann es sicher transportiert und so vielseitig und effizient eingesetzt werden, wie Sie<br />
es von Erdgas gewohnt sind.<br />
Schematische Darstellung einer Biogasanlage vom Einsatzstoff zum Haushaltskunden<br />
Nachwachsende Rohstoffe<br />
Fermenter<br />
Biogas<br />
Aufbereitung<br />
BioERDgas<br />
Einspeisung<br />
ins<br />
Erdgasnetz<br />
Kunde<br />
Landwirtschaftliche<br />
Verwertung von<br />
Gärresten<br />
als Düngemittel<br />
Gärrestelager<br />
Alles auf einen Blick<br />
> 10-prozentige Beimischung von Biogas<br />
> Aufschlag von 0,5 Cent/kWh (brutto)<br />
> Förderung des Klimaschutzes<br />
> Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG)
Bestellformular <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong><br />
An die<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH<br />
Julius-Menzer-Straße 5<br />
69151 <strong>Neckargemünd</strong><br />
Datum<br />
<strong>Vertrag</strong>skonto<br />
Zählernummer<br />
Vorname und Name<br />
Telefon<br />
Straße und Hausnummer<br />
Telefax<br />
PLZ und Ort<br />
Nutzen Sie das Angebot <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> und leisten Sie damit einen<br />
wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt!<br />
Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH beliefert Sie mit <strong>neckartal</strong> BIO-<br />
GAS auf Basis Ihres bestehenden Erdgaslieferungsvertrags mit einem<br />
10-prozentigen Anteil von Biogas. Ihr Verbrauchspreis für eine Kilowattstunde<br />
Erdgas erhöht sich mit <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> um 0,42 Cent netto<br />
(0,5 Cent brutto) gegenüber dem ausgewiesenen Preis Ihres zugrunde<br />
liegenden Erdgaslieferungsvertrags.<br />
Der <strong>Vertrag</strong> läuft auf unbestimmte Zeit und hat eine Festlaufzeit von<br />
6 Monaten, in der eine Kündigung nicht möglich ist. Danach kann der<br />
<strong>Vertrag</strong> mit einer Frist von einem Monat auf ein Monatsende in Textform<br />
(schriftlich, per Fax oder E-Mail) gekündigt werden.<br />
Soweit in den Bedingungen dieses <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong>-<strong>Vertrag</strong>s nichts<br />
anderes geregelt ist, gelten weiterhin alle Bedingungen Ihres zugrunde<br />
liegenden Erdgaslieferungsvertrags.<br />
Nach Ablauf der Belieferung gemäß dem <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong>-<strong>Vertrag</strong><br />
gelten die zu diesem Zeitpunkt für Ihren abgeschlossenen Erdgaslieferungsvertrag<br />
gültigen Preise und <strong>Vertrag</strong>sbedingungen.<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Sie können Ihre <strong>Vertrag</strong>serklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe<br />
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die<br />
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor<br />
Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung<br />
gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch<br />
nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2<br />
i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten<br />
gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 34 EGBGB. Zur Wahrung<br />
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH, Julius-<br />
Menzer-Straße 5, 69151 <strong>Neckargemünd</strong>; E-Mail: kundenberatung@<br />
stadtwerke-neckargemuend.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)<br />
herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie<br />
Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder<br />
nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben,<br />
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung<br />
von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die<br />
Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns<br />
mit deren Empfang.<br />
2013 SWH-E · Stand: 1. Juli 2013 Zertifiziertes Umweltunternehmen<br />
Das Angebot <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> ist mit allen Erdgas-Standardverträgen<br />
der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH kombinierbar. Die Lieferung für<br />
<strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> beginnt zum nächstmöglichen Termin.<br />
Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns bitte unter der Telefonnummer<br />
0800 513 513 8 (kostenlos) an.<br />
Ort und Datum<br />
7<br />
Unterschrift<br />
Die zur Abwicklung unserer Vereinbarung mit Ihnen über die Lieferung<br />
von <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> benötigten Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
gespeichert und verarbeitet.<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH · Julius-Menzer-Straße 5 · 69151 <strong>Neckargemünd</strong> · Telefon: 0800 513 513 8 · Telefax: 06223 9252-25 · Internet: www.stadtwerke-neckargemuend.de<br />
E-Mail: kundenberatung@stadtwerke-neckargemuend.de · Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Gerhard Barth, Dipl. Ing. (FH) Lorenz Herrmann, Dipl.-Kfm. Jasper Schulz<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Bürgermeister Horst Althoff · Reg.-Ger. Mannheim HRB 337365 · Steuernummer 32498/60949 · Bank: Sparkasse Heidelberg ·Kto.-Nr. 900 89 77<br />
BLZ 672 500 20 · IBAN: DE11672500200009008977 · BIC: SOLADES1HDB
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH<br />
Julius-Menzer-Straße 5<br />
69151 <strong>Neckargemünd</strong><br />
Telefon: 0800 513 513 8<br />
Telefax: 06223 9252-2<br />
www.stadtwerke-neckargemuend.de