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Vertrag neckartal BIOGAS - Stadtwerke Neckargemünd

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für dich<br />

> <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong><br />

Weil Nachhaltigkeit einfach besser ist.<br />

> <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong><br />

erfüllt die Anforderungen des EWärmeG<br />

Mehr zu unseren Produkten unter der<br />

Beratungshotline 0800 513 513 8<br />

oder im Internet unter<br />

www.stadtwerke-neckargemuend.de


<strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong><br />

(Zusatzvereinbarung zu Ihrem <strong>neckartal</strong> Gas-<strong>Vertrag</strong>)<br />

Der bewusste Umgang mit natürlichen Ressourcen ist der beste Klimaschutz. Deshalb bieten wir unseren<br />

Kunden seit dem 01.01.2010 das innovative Produkt <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> an.<br />

Dieses Angebot enthält eine 10-prozentige Beimischung von Biogas. Neben der Förderung des Klimaschutzes<br />

erfüllen Sie mit <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> gleichzeitig die neuen Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes<br />

(EWärmeG) für bestehende Gebäude. Sie zahlen nur 0,5 Cent/kWh (brutto) mehr auf Ihren bestehenden<br />

Erdgas-Preis und können dadurch nachweisen, dass Sie 10 Prozent Ihres jährlichen Wärmebedarfs über<br />

erneuerbare Energien abdecken, wie es das EWärmeG ab 2010 für bestehende Gebäude fordert, deren Heizanlage<br />

erneuert wird.<br />

Bio-Erdgas hat die gleiche hohe Qualität wie herkömmliches Erdgas. Es entsteht aus der Vergärung von organischem<br />

Material. Im Herzstück einer Biogasanlage, dem sogenannten Fermenter, setzen Mikroorganismen<br />

die Biomasse zu Biogas um. In einer Aufbereitungsanlage wird das Biogas von Kohlendioxid, Wasser und<br />

Schwefelwasserstoff gereinigt und anschließend auf den nötigen Betriebsdruck für das bestehende Erdgasnetz<br />

verdichtet. Damit kann es sicher transportiert und so vielseitig und effizient eingesetzt werden, wie Sie<br />

es von Erdgas gewohnt sind.<br />

Schematische Darstellung einer Biogasanlage vom Einsatzstoff zum Haushaltskunden<br />

Nachwachsende Rohstoffe<br />

Fermenter<br />

Biogas<br />

Aufbereitung<br />

BioERDgas<br />

Einspeisung<br />

ins<br />

Erdgasnetz<br />

Kunde<br />

Landwirtschaftliche<br />

Verwertung von<br />

Gärresten<br />

als Düngemittel<br />

Gärrestelager<br />

Alles auf einen Blick<br />

> 10-prozentige Beimischung von Biogas<br />

> Aufschlag von 0,5 Cent/kWh (brutto)<br />

> Förderung des Klimaschutzes<br />

> Erfüllung der Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG)


Bestellformular <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong><br />

An die<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH<br />

Julius-Menzer-Straße 5<br />

69151 <strong>Neckargemünd</strong><br />

Datum<br />

<strong>Vertrag</strong>skonto<br />

Zählernummer<br />

Vorname und Name<br />

Telefon<br />

Straße und Hausnummer<br />

Telefax<br />

PLZ und Ort<br />

Nutzen Sie das Angebot <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> und leisten Sie damit einen<br />

wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt!<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH beliefert Sie mit <strong>neckartal</strong> BIO-<br />

GAS auf Basis Ihres bestehenden Erdgaslieferungsvertrags mit einem<br />

10-prozentigen Anteil von Biogas. Ihr Verbrauchspreis für eine Kilowattstunde<br />

Erdgas erhöht sich mit <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> um 0,42 Cent netto<br />

(0,5 Cent brutto) gegenüber dem ausgewiesenen Preis Ihres zugrunde<br />

liegenden Erdgaslieferungsvertrags.<br />

Der <strong>Vertrag</strong> läuft auf unbestimmte Zeit und hat eine Festlaufzeit von<br />

6 Monaten, in der eine Kündigung nicht möglich ist. Danach kann der<br />

<strong>Vertrag</strong> mit einer Frist von einem Monat auf ein Monatsende in Textform<br />

(schriftlich, per Fax oder E-Mail) gekündigt werden.<br />

Soweit in den Bedingungen dieses <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong>-<strong>Vertrag</strong>s nichts<br />

anderes geregelt ist, gelten weiterhin alle Bedingungen Ihres zugrunde<br />

liegenden Erdgaslieferungsvertrags.<br />

Nach Ablauf der Belieferung gemäß dem <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong>-<strong>Vertrag</strong><br />

gelten die zu diesem Zeitpunkt für Ihren abgeschlossenen Erdgaslieferungsvertrag<br />

gültigen Preise und <strong>Vertrag</strong>sbedingungen.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre <strong>Vertrag</strong>serklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe<br />

von Gründen in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die<br />

Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor<br />

Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung<br />

gleichartiger Ware nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch<br />

nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2<br />

i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie nicht vor Erfüllung unserer Pflichten<br />

gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 34 EGBGB. Zur Wahrung<br />

der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an: <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH, Julius-<br />

Menzer-Straße 5, 69151 <strong>Neckargemünd</strong>; E-Mail: kundenberatung@<br />

stadtwerke-neckargemuend.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)<br />

herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie<br />

Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder<br />

nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung<br />

von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die<br />

Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns<br />

mit deren Empfang.<br />

2013 SWH-E · Stand: 1. Juli 2013 Zertifiziertes Umweltunternehmen<br />

Das Angebot <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> ist mit allen Erdgas-Standardverträgen<br />

der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH kombinierbar. Die Lieferung für<br />

<strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> beginnt zum nächstmöglichen Termin.<br />

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns bitte unter der Telefonnummer<br />

0800 513 513 8 (kostenlos) an.<br />

Ort und Datum<br />

7<br />

Unterschrift<br />

Die zur Abwicklung unserer Vereinbarung mit Ihnen über die Lieferung<br />

von <strong>neckartal</strong> <strong>BIOGAS</strong> benötigten Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

gespeichert und verarbeitet.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH · Julius-Menzer-Straße 5 · 69151 <strong>Neckargemünd</strong> · Telefon: 0800 513 513 8 · Telefax: 06223 9252-25 · Internet: www.stadtwerke-neckargemuend.de<br />

E-Mail: kundenberatung@stadtwerke-neckargemuend.de · Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Gerhard Barth, Dipl. Ing. (FH) Lorenz Herrmann, Dipl.-Kfm. Jasper Schulz<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Bürgermeister Horst Althoff · Reg.-Ger. Mannheim HRB 337365 · Steuernummer 32498/60949 · Bank: Sparkasse Heidelberg ·Kto.-Nr. 900 89 77<br />

BLZ 672 500 20 · IBAN: DE11672500200009008977 · BIC: SOLADES1HDB


<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Neckargemünd</strong> GmbH<br />

Julius-Menzer-Straße 5<br />

69151 <strong>Neckargemünd</strong><br />

Telefon: 0800 513 513 8<br />

Telefax: 06223 9252-2<br />

www.stadtwerke-neckargemuend.de

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