Tischvorlage - des Main-Kinzig-Kreises
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Ergänzung zum TOP 8.02 der Kreistagssitzung<br />
am 06.12.2013<br />
<strong>Tischvorlage</strong><br />
Druck-Nr.:<br />
TOP 8.02:<br />
Rekommunalisierung der E.ON Mitte AG<br />
Beschlussvorschlag:<br />
1. Ziffer 2 der oben genannten Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:<br />
Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis erwirbt über die Sammel- und Vorschalt GmbH 2 und die<br />
EAM GmbH & Co. KG mittelbar eine erhöhte Beteiligung in Höhe von 3,9% an der<br />
E.ON Mitte AG.<br />
2. Ziffer 9 der oben genannten Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:<br />
„Der Landkreis übernimmt für eine Kreditaufnahme der EAM GmbH & Co. KG zur<br />
Finanzierung <strong>des</strong> Erwerbs sämtlicher E.ON Mitte AG-Aktien von der E.ON Beteiligungs<br />
GmbH eine anteilige 80 %-ige Bürgschaft in Höhe von 19,2 Mio. Euro gegenüber<br />
einem Bankenkonsortium, bestehend aus der Lan<strong>des</strong>bank Hessen-<br />
Thüringen (Helaba), der Lan<strong>des</strong>bank Baden-Würtemberg (LBBW) und der Deutschen<br />
Kreditbank AG (DKB) sowie eine 80 %-ige Absicherung der auf diesen<br />
Kreditbetrag anfallenden Nebenforderungen wie Zinsen, Provisionen und Rechtsverfolgungskosten<br />
in Höhe von maximal 3,315 Mio. Euro.“<br />
3. Ziffer 10 der oben genannten Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:<br />
Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis erhebt gegenüber der EAM GmbH & Co. KG eine marktübliche<br />
Avalprovision, die derzeit min. 0,3 % der Bürgschaftssumme beträgt.<br />
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Begründung:<br />
zu 1.<br />
In Ziffer 10 der KT-Beschlussvorlage ist folgen<strong>des</strong> enthalten:<br />
„Soweit andere kommunale Aktionäre die danach auf sie entfallende unmittelbare<br />
oder mittelbare Kommanditbeteiligung an der EAM GmbH & Co. KG ganz oder teilweise<br />
nicht erwerben, kann der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis direkt oder mittels der Übernahme<br />
einer weiteren Beteiligung an der Sammel- und Vorschalt GmbH 2 oder der anderen<br />
Sammel- und Vorschalt GmbHs in Höhe von bis zu 25.000 Euro eine zusätzliche unmittelbare<br />
oder mittelbare Beteiligung an der EAM GmbH & Co. KG erwerben, die einer<br />
zusätzlichen Anzahl von E.ON Mitte AG-Aktien von bis zu 565.134 bzw. einer zusätzlichen<br />
Kreditaufnahme durch die EAM GmbH & Co. KG von bis zu 4,8 Mio. Euro entspricht.“<br />
Durch die reduzierte Anteilserhöhung <strong>des</strong> Landkreises Eichsfeld haben sich die Gesellschaftsanteile<br />
der übrigen Landkreise entsprechend erhöht, wodurch der Gesellschaftsanteil<br />
<strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> nach der Anteilserhöhung 3,9% beträgt.<br />
zu 2.<br />
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen zwischen den Beratern und dem Bankenkonsortium<br />
bezüglich der Darlehens- und Bürgschaftsverträge, über welches die Finanzierung<br />
der Neuanteile abgewickelt wird, bestanden Diskrepanzen zwischen<br />
dem Angebot der Banken und dem von den Beratern erstellten Finanzierungs-Term-<br />
Sheet. Das Bankenkonsortium verlangt, anders als von den Beratern angenommen,<br />
neben der Besicherung <strong>des</strong> Darlehens für die Finanzierung der Anteilserhöhung, auch<br />
eine Bürgschaft für die Darlehensnebenkosten und die anfallenden Zinsen. Diese Darlehensnebenkosten<br />
belaufen sich für das gesamte Finanzierungsvolumen auf 83,995<br />
Mio. €. Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis übernimmt aufgrund <strong>des</strong>sen neben einer 80%-igen Bürgschaft<br />
in Höhe von 19,2 Mio. Euro für die Finanzierung der Neuanteile auch eine 80%-<br />
ige Bürgschaft für die Darlehensnebenkosten und die anfallenden Zinsen in Höhe von<br />
3,315 Mio. Euro.<br />
zu 3.<br />
Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis übernimmt im Rahmen der Anteilserhöhung an der E.ON Mitte<br />
AG für die Besicherung <strong>des</strong> Darlehens, welches für die Finanzierung der Anteilserhöhung<br />
erforderlich ist, eine 80% -ige Bürgschaft in Höhe von 19,2 Mio. € (Finanzierungsvolumen<br />
<strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>: 24,0 Mio. €).<br />
Bei Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, sind bei Bürgschaftsübernahmen die<br />
beihilferechtlichen Vorgaben der EU zu beachten. Deshalb muss der Zinsvorteil, den<br />
die EAM GmbH & Co. KG aufgrund der Bürgschaftsübernahme durch die kommunal-<br />
2
echtlichen Anteilseigner erlangt, ausgeglichen werden. Aufgrund <strong>des</strong>sen erhebt der<br />
<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis gegenüber der EAM GmbH & Co. KG eine marktübliche Bürgschaftsprovision,<br />
die derzeit min. 0,3 % (57.200 €) der Bürgschaftssumme (19,2 Mio. €)<br />
beträgt. Die genaue Höhe der Avalprovision wird im Rahmen einer<br />
Gutachtenerstellung durch die Berater ermittelt.<br />
Der Kreisausschuss wird über den tatsächlichen Abschluss, der alle Kreise gleichermaßen<br />
betrifft, schnellstmöglich informieren.<br />
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