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Richtlinien Vermietung Freizeitanlage Rockenhübel - Gemeinde ...

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Für während der <strong>Vermietung</strong> verursachte Schäden an den baulichen Anlagen, den<br />

Einrichtungen, Zubehörgegenständen und Geräten werden die Nutzungsberechtigten<br />

haftbar gemacht. Soweit die Benutzungsgenehmigung nicht für einen eingetragenen<br />

Verein erteilt ist, übernimmt diejenige volljährige Person die Haftung im vorstehenden<br />

Sinne, die in der Benutzungsgenehmigung genannt ist.<br />

Die Benutzer und Besucher haften für alle Schäden, die der <strong>Gemeinde</strong> – Hallen- und<br />

Freizeitbetrieb – oder einer dritten Person aus der Benutzung der <strong>Freizeitanlage</strong> entstehen.<br />

Ausgenommen sind Schäden, die auf Abnutzung oder Materialfehler zurück zu führen sind<br />

und trotz ordnungsgemäßem Gebrauch der Geräte und Einrichtungen eintreten.<br />

Die Haftung des Schädigers gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> bleibt unberührt.<br />

10. Inkrafttreten der <strong>Richtlinien</strong><br />

Die <strong>Richtlinien</strong> treten mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 29.04.2010 zum<br />

nächstfolgenden Quartalsanfang in Kraft.<br />

Gleichzeitig treten die <strong>Richtlinien</strong> vom 17.02.2004 außer Kraft.<br />

Merchweiler, den 30. April 2010<br />

Der Werkleiter<br />

Walter Dietz

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