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Nr. 826 vom 12.03.2013 (PDF, 415 KB) - Landschaftsverband ...

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Seite 2<br />

Die Abwicklung der zweiten Tranche der zusätzlich bereit gestellten Bundesmittel<br />

aus dem Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014“ macht es<br />

erforderlich, dass Sie mir mit dem beigefügten Meldeformular die Maßnahmen priorisiert<br />

melden, die mit diesen Bundesmitteln gefördert werden sollen und für die Sie<br />

bis zum 15.04.2013 entscheidungsreife Anträge vorlegen können.<br />

Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung zur Priorisierung ggf. auch die Maßnahmen,<br />

die Sie mir in der Listenmeldung zur ersten Tranche im November 2012<br />

außerhalb Ihres Budgets gemeldet hatten.<br />

Beim Ausfüllen des Formulars orientieren Sie sich bitte an den Hinweisen,<br />

die ich Ihnen im Rundschreiben 42/809-2012 gegeben habe.<br />

Sie können ab sofort Anträge im Rahmen der bestehenden Richtlinie stellen. In diesem<br />

Zusammenhang weise ich auf den Erlass des Ministeriums <strong>vom</strong> 22.02.2013 zur<br />

Schaffung und Inbetriebnahme der Plätze und die Ausführungen dazu im beigefügten<br />

Erlass hin.<br />

Die Ausführungen des Erlasses <strong>vom</strong> 27.09.2012 zum vorzeitigen Maßnahmebeginn<br />

gelten für die Maßnahmen der zweiten Tranche entsprechend.<br />

Den Meldevordruck legen Sie mir bitte ebenfalls spätestens bis zum 15.04.2013<br />

vor. Bitte schicken Sie den Vordruck als Excel-Datei per E-Mail an den/die für Sie<br />

zuständigen Sachbearbeiter/zuständige Sachbearbeiterin im LVR-Landesjugend oder<br />

an die o.a. E-Mail-Adresse sowie rechtsverbindlich unterschrieben per Post zurück.<br />

Sollte das Platzangebot des beigefügten Meldeformulars nicht ausreichen, können<br />

Sie ein erweitertes Formular anfordern.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Die Direktorin des <strong>Landschaftsverband</strong>es Rheinland<br />

Im Auftrag<br />

Dr. Schneider

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