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Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel

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− der Ortsteile Mettenhof <strong>und</strong> Hasseldieksdamm zwischen den Kle<strong>in</strong>gärten am Mühlenweg, der<br />

Autobahn A 215, der Stadtgrenze zu Melsdorf, Ottendorf <strong>und</strong> Kronshagen<br />

− der Ortsteile Hassee, Russee <strong>und</strong> Hammer zwischen der Autobahn A 215, dem Theodor-<br />

Heuss-R<strong>in</strong>g, dem Vieburger Gehölz, der Stadtgrenze zu Molfsee <strong>und</strong> Mielkendorf<br />

− der Ortsteile östlich des <strong>Kiel</strong>er Hafens zwischen der Schwent<strong>in</strong>e, dem Kle<strong>in</strong>gartengelände<br />

Russenberg, der Tröndelseeniederung, der Langseeniederung, der Eisenbahnl<strong>in</strong>ie <strong>Kiel</strong>-<br />

Lübeck <strong>und</strong> dem <strong>Kiel</strong>er Hafen<br />

− des Ortsteils Neumühlen-Dietrichsdorf zwischen der Stadtgrenze zu Mönkeberg <strong>und</strong><br />

Schönkirchen, der Schwent<strong>in</strong>e <strong>und</strong> der <strong>Kiel</strong>er Förde<br />

− des Ortsteils Oppendorf zwischen der Schwent<strong>in</strong>e <strong>und</strong> der Stadtgrenze zu Schönkirchen<br />

− des Ortsteils Elmschenhagen zwischen der Langseeniederung, der Tröndelseeniederung,<br />

den Kle<strong>in</strong>gärten am Russenberg, der Stadtgrenze zu Klausdorf <strong>und</strong> Raisdorf <strong>und</strong> der<br />

Wellseeniederung<br />

− der Ortsteile Wellsee <strong>und</strong> Kronsburg zwischen Kronsburger Gehege, der Eisenbahnl<strong>in</strong>ie <strong>Kiel</strong>-<br />

Lübeck, der Wellseeniederung, dem Bach Schlüsbek, der B 404 e<strong>in</strong>schließlich der<br />

unbebauten Flächen des Gewerbegebietes Wellsee<br />

− der Ortsteile Rönne, Schlüsbek, Moorsee, Meimersdorf <strong>und</strong> Neumeimersdorf.<br />

Er ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Karte im Maßstab 1 : 15.000 dargestellt <strong>und</strong> verläuft an der Außenl<strong>in</strong>ie der<br />

E<strong>in</strong>grenzung. Die Karte kann während der Dienstst<strong>und</strong>en bei der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong><br />

- Umweltschutzamt - Untere Landschaftspflegebehörde -, e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

(1) Geschützt s<strong>in</strong>d:<br />

§ 3<br />

Schutzgegenstand<br />

Bäume mit e<strong>in</strong>em Stammumfang von m<strong>in</strong>destens 60 cm;<br />

Obstbäume mit e<strong>in</strong>em Stammumfang von m<strong>in</strong>destens 80 cm;<br />

mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Umfänge der E<strong>in</strong>zelstämme m<strong>in</strong>destens 1 m<br />

beträgt;<br />

Baumgruppen, deren E<strong>in</strong>zelbäume auf e<strong>in</strong>er Fläche von höchstens 3 m Durchmesser stehen,<br />

wenn der Umfang der e<strong>in</strong>zelnen Bäume m<strong>in</strong>destens 30 cm <strong>und</strong> die Summe der Umfänge<br />

m<strong>in</strong>destens 1,20 m betragen.<br />

Maßgebend ist der Umfang <strong>in</strong> 1 m Höhe gemessen. Liegt der Kronenansatz niedriger als 1 m,<br />

ist der Durchmesser unterhalb des Kronenansatzes ausschlaggebend.<br />

(2) Nicht geschützt s<strong>in</strong>d:

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