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Naturschutzverordnungen und -satzungen in Kiel

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Stadtverordnung<br />

über das Landschaftsschutzgebiet<br />

"Zwischen Heischer Tal <strong>und</strong> Schilkseer Steilküste"<br />

<strong>in</strong> der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong>.<br />

vom 10. Dez. 1992<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege<br />

(Landschaftspflegegesetz - LPflegG -) vom 19.11.1982 (GVOBl. S.-H. S. 256, ber. 1983, S. 9),<br />

zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.07.1991 (GVOBl. S.-H. S. 331 ff.), wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Erklärung zum Landschaftsschutzgebiet<br />

Der <strong>in</strong> § 2 näher bezeichnete Landschaftsraum auf dem Gebiet der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong> wird<br />

zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.<br />

Das Landschaftsschutzgebiet wird mit der.Bezeichnung "Zwischen Heischer Tal <strong>und</strong> Schilkseer<br />

Steilküste" im Verzeichnis der Landschaftsschutzgebiete bei der Unteren<br />

Landschaftspflegebehörde geführt.<br />

§ 2<br />

Schutzgegenstand<br />

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat e<strong>in</strong>e Größe von ca. 697,2 ha.<br />

(2) Es umfaßt<br />

1. den Ortsteil Holtenau nördlich der Kle<strong>in</strong>gartenanlagen „Obere Diekmissenkoppel",<br />

"Stickenhörn" sowie den Bereich nördlich des Flötenberges,<br />

2. den Ortsteil Pries nördlich der Straße "Prieser Strand" mit Ausnahme der bebauten Ortslage<br />

Pries, von Dorf Pries <strong>und</strong> den Kle<strong>in</strong>gartenanlagen "Grüffkamp“, "Grüffkamp II", "Fördeblick"<br />

<strong>und</strong> "Weiß'sche Koppel",<br />

3. den Ortsteil Friedrichsort mit Ausnahme der bebauten Ortslagen Friedrichsort, des privaten<br />

Versuchsgeländes <strong>und</strong> des Talzuges südlich des Braunen Berges, dem sog. "Grüff" sowie<br />

4. den Ortsteil Schilksee mit Ausnahme der bebauten Ortslage Schilksee <strong>und</strong> von Dorf<br />

Schilksee.<br />

(3) Ausgenommen von dem Schutz s<strong>in</strong>d die begrenzenden Straßen, Wege <strong>und</strong> die<br />

begrenzende Bahntrasse.<br />

(4) Die genauen Grenzen des Landschaftsschutzgebietes s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Abgrenzungskarten im<br />

Maßstab 1 : 5.000, Blätter <strong>Kiel</strong>-Schilksee, Dänischenhagen, <strong>Kiel</strong>-Pries <strong>und</strong> <strong>Kiel</strong>-Friedrichsort, <strong>in</strong><br />

schwarzer Punktreihe e<strong>in</strong>getragen. Sie verläuft auf der L<strong>in</strong>ie, die die Punktreihe von außen<br />

berührt.<br />

Die Ausfertigung der Karten ist beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt <strong>Kiel</strong>, Untere<br />

Landschaftspflegebehörde, 2300 <strong>Kiel</strong> 1, verwahrt. Die Karten s<strong>in</strong>d Bestandteile dieser<br />

Verordnung. Sie können während der Dienstst<strong>und</strong>en von jedermann e<strong>in</strong>gesehen werden.

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