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„Diskriminierung im Beschäftigungsverhältnis“ – - GEW

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<strong>„Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Beschäftigungsverhältnis“</strong> <strong>–</strong><br />

Zentrale Ergebnisse des Zweiten Berichts der<br />

Antidiskr<strong>im</strong>inierungsstelle des Bundes<br />

Fachtagung „Interessenvertretung für Frauen stärken <strong>–</strong><br />

Wege, Themen, Konzepte“ <strong>–</strong> <strong>GEW</strong>, 15.11.2013<br />

ADS 2 <strong>–</strong> Nathalie Schlenzka


Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

‣ Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt seit 2006 und setzt vier EU-<br />

Richtlinien in deutsches Recht um.<br />

‣ Es schützt laut § 1 vor Benachteiligungen aus folgenden Gründen<br />

(„persönlicher Anwendungsbereich“):<br />

1) rassistische Diskr<strong>im</strong>inierung / ethnische Herkunft<br />

2) Geschlecht<br />

3) Religion / Weltanschauung<br />

4) Behinderung<br />

5) Alter<br />

6) sexuelle Identität


Anwendungsbereich und Ziele des AGG<br />

‣ Beschäftigung und Beruf<br />

‣ Zivilrecht, so genannte „Alltagsgeschäfte“<br />

Prävention<br />

‣ Einrichtung von Beschwerdestellen in Betrieben<br />

‣ Information und Schulung von Beschäftigten<br />

‣ Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung durch die ADS<br />

‣ Positive Maßnahmen, §5<br />

Intervention<br />

‣ Mediation durch die ADS<br />

‣ Prüfung von Beschwerden durch betriebliche Beschwerdestellen<br />

‣ Klage auf Entschädigung oder Schadensersatz


Die Antidiskr<strong>im</strong>inierungsstelle des Bundes (ADS)<br />

‣ Die EU-Richtlinien schreiben die Einrichtung eines „National Equality<br />

Body“ vor. Das ist in Deutschland die ADS.<br />

‣ Die wesentlichen gesetzliche Aufgaben:<br />

<strong>–</strong> Beratung<br />

<strong>–</strong> Forschung<br />

<strong>–</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>–</strong> Vernetzung<br />

<strong>–</strong> Bericht mit Empfehlungen an den Bundestag


Worum geht es <strong>im</strong> Bericht?<br />

‣ Sensibilisierung für die Themen Diskr<strong>im</strong>inierung <strong>im</strong> Bildungsbereich und <strong>im</strong><br />

Arbeitsleben <strong>im</strong> Hinblick auf alle AGG Merkmale und „soziale Herkunft“<br />

‣ Spotlights auf besonders auffällige Diskr<strong>im</strong>inierungsrisiken<br />

‣ Aufdeckung von Forschungslücken<br />

‣ Vorstellung ausgewählter Beispiele guter Praxis<br />

‣ Handlungsempfehlungen für Politik, relevante Institutionen<br />

(u.a. Schule, Hochschule, öffentliche Verwaltung, NGOs, Betroffene)


Grundlagen des Berichts<br />

‣ Wissenschaftliche Expertisen <strong>im</strong> Auftrag der ADS<br />

‣ Bestandsaufnahme „good practice“<br />

(mehr als 50 Beispiele aus dem Bildungsbereich und Arbeitsleben)<br />

‣ Gespräche mit Expert_innen (mehr als 35)<br />

‣ Auswertung ADS Beschwerdedaten (6/2009-12/2012)<br />

‣ Auswertung der Umfrage zu Beschwerden bei anderen<br />

Antidiskr<strong>im</strong>inierungsstellen (mehr als 30 Stellen)


Diskr<strong>im</strong>inierung <strong>im</strong> Beschäftigungsverhältnis<br />

‣ Belästigung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz §3 Abs. 3 und 4 AGG<br />

Begriffsdefinition<br />

‣ Benachteiligung bei Fort- und Weiterbildung, Aufstieg u. Repräsentation in<br />

Führung § 2 Abs. 1 AGG Anwendungsbereich<br />

‣ Berücksichtigung familiärer, religiöser, altersspezifischer und<br />

behinderungsbedingter Bedürfnisse


Beratungsanfragen Arbeitsleben<br />

40 % aller Beratungsanfragen zum Arbeitsrecht (2006 <strong>–</strong> Mitte 2013)<br />

Verteilung auf Diskr<strong>im</strong>inierungsgründe:<br />

Alter 25,85 %<br />

Geschlecht 25,49 %<br />

Behinderung 20,83 %<br />

Ethnische Herkunft 17,32 %<br />

Religion/Weltanschauung 7,65 %<br />

Sexuelle Identität 2,87 %


Beratungsanfragen zum Merkmal Geschlecht<br />

Anfragen, die sich auf Diskr<strong>im</strong>inierung am Arbeitsmarkt beziehen:<br />

• Frauen 804<br />

• Männer 242<br />

Verteilung auf einzelne Bereiche:<br />

• Zugang 37 %<br />

• Beschäftigungsverhältnis 30 %<br />

• Beendigung 9 %<br />

• Ohne Angabe 22 %<br />

Vor allem unmittelbare Diskr<strong>im</strong>inierung!


Beispiele von Diskr<strong>im</strong>inierung <strong>im</strong> Arbeitsverhältnis<br />

‣ Einer Mitarbeiterin in einem IT-Unternehmen wird von ihren Kollegen <strong>im</strong>mer wieder<br />

gefragt, warum sie denn hier arbeitet, Technik sei doch eher etwas für Männer und zum<br />

Kochen bräuchte man doch keinen Computer.<br />

‣ Eine Frau arbeitet als einzige weibliche Person als Monteurin in einem Technikbetrieb.<br />

Sie wird von ihrem Chef sexuell belästigt. Nachdem sie ihn abweist und zu ihm sagt, dass<br />

sie mit einem Kollegen in einer Beziehung ist, wird ihr in der Probezeit gekündigt.<br />

‣ Eine jüngere Mitarbeiterin wird trotz sehr guter Arbeitsbewertung nicht befördert. Ihr<br />

Vorgesetzter erzählt einem Kollegen, dass er davon ausgehe, dass die Mitarbeiterin auf<br />

Grund ihrer Heirat bald schwanger werde.<br />

‣ Eine weibliche Führungskraft will nach der Geburt ihres zweiten Kinders für einen<br />

begrenzten Zeitraum Teilzeit arbeiten, dies wird ihr vom Arbeitgeber mit der Begründung<br />

Führungskräfte könnten nicht in Teilzeit arbeiten verwehrt.


(Sexuelle) Belästigung <strong>im</strong> Arbeitsverhältnis<br />

„Unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem§1 AGG genannten Grund in<br />

Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der<br />

betreffenden Personen verletzt und ein von Einschüchterungen, Entwürdigungen<br />

und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“ (AGG § 3 Abs. 3)<br />

„Unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell<br />

best<strong>im</strong>mte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie<br />

unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen<br />

Darstellungen (…) bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden<br />

Person verletzt wird (…)“ (§3 Abs. 4 AGG)<br />

Verursacher_innen: Vorgesetzte, Kolleg_innen und Kund_innen


(Sexuelle) Belästigung <strong>im</strong> Arbeitsverhältnis<br />

Frauen (60 %), auf Grund des Alters (29 %), MH (25‐50 %), LSBTI* (je nach<br />

Gruppe fast jede_r Zweite, Trans*Menschen sogar häufiger), BH (24 %)<br />

Gesundheit, Leistungsfähigkeit,<br />

Motivation, Loyalität<br />

fehlende Anlaufstellen, mangelnde<br />

Sensibilität für das Thema<br />

Problematik Nachweis, statistische Belegbarkeit, Forschung,<br />

Rechtsprechung/Urteile, Angst vor negativen Auswirkungen, Dunkelziffer<br />

Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung , inklusive<br />

vorbeugende Maßnahmen (§ 12 Abs. 1 AGG)


Weiterbildung, Aufstieg, Repräsentation in Führung<br />

Nachteile Alle AGG Merkmale insbesondere Geschlecht<br />

Betriebliche Weiterbildung (Erwerbsfähige):<br />

‐ 28 % Männer, 23 % Frauen (kürzer, außerhalb der Arbeitszeit, häufiger<br />

Selbstzahlerinnen) (BMBF 2011)<br />

‐ 28 % ohne MH, 17 % mit MH, 11 % Ausländer_innen (BMBF 2011)<br />

‐ 7 % aller Erwerbsfähigen mit Behinderung (BMAS)<br />

„Gläserne Decke“:<br />

‐ Allgemein: 23,3 % Führungspositionen, 17,4 % Aufsichtsräte (BÜRGEL‐<br />

Studie, 2012)<br />

‐ Öffentlicher Dienst: 53 % weibliche Beschäftigte, 30 % Führungskräfte,<br />

höhere Positionen (B 6 bis 11) 14,8 % (DIW 2012)


Weiterbildung, Aufstieg, Repräsentation in Führung<br />

„fehlende“ Passung<br />

Funktionieren des Betriebes (Profit)<br />

Weiterbildung muss sich lohnen<br />

Vermeintliche Defizite Leistung, Teilzeit (Präsenskultur), Flexibilität,<br />

Führungskompetenz, Vereinbarkeit Familie/Privatleben, Betriebszugehörigkeit<br />

Ausschlussmechanismen auch bei gleicher oder besserer Leistung<br />

Kaum Erkenntnisse zu positiven Auswirkungen von Diversity in Führung (Umsatz)<br />

Business Case verdeutlichen (u.a. Außenwirkung, Potentiale, Legit<strong>im</strong>ation)<br />

Fehlen von Kriterien geschlechtsneutraler u. diskr<strong>im</strong>inierungsfreier<br />

Arbeitsbewertung


Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse<br />

Beispiele:<br />

‐ „Sandwichsituation“ Betreuung Kinder u. Pflege älterer<br />

Angehöriger<br />

‐ Ausübung religiöser Pflichten/Bräuche (Beten, Feiertage,<br />

Essensregelungen, Umgang mit Alkohol, Samstagsarbeit, Kopftuch)<br />

‐ Nicht alterns‐ u. altersgerechte Arbeitsstrukturen (schlechte<br />

Arbeitsbedingungen)<br />

‐ Fehlende Barrierefreiheit<br />

Mangelende Identifikation von Bedürfnissen, fehlende<br />

Nachteilsausgleiche, unspezifischer Einsatz von positiven Maßnahmen


Wo kann angesetzt werden?<br />

‣ Betriebliche (§ 13 AGG) und außerbetriebliche (unabhängige)<br />

Beschwerde- und Beratungsstellen ausbauen, bekannt machen,<br />

vernetzen, fortbilden und besser ausstatten<br />

‣ Verbandsklage für ADS und Verbände<br />

‣ Antidiskr<strong>im</strong>inierungs- u. Diversity-Strategien auf Führungs- und<br />

Mitarbeiter_innenebene verankern (Bekenntnis, Leitbild, Engagement,<br />

Betriebsvereinbarung, Fortbildung, Kodizes)<br />

‣ Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen traditionelle<br />

Rollenverständnisse und (unbewusste und bewusste) Stereotype<br />

aufzulösen Empowerment u. Information über Rechte


Wo kann angesetzt werden?<br />

‣ Barrieren be<strong>im</strong> Aufstieg identifizieren Diversityorientierte<br />

Unterstützung (Weiterbildung, Mentoring, Förderung betrieblicher<br />

Netzwerke, verbindliche Quoten)<br />

‣ Transparenz bei Aufstieg u. Weiterbildung Indikatoren<br />

geschlechtsneutrale u. diskr<strong>im</strong>inierungsfreie Arbeitsbewertung<br />

‣ Durchführung von Diversity-Monitoring als Grundlage für<br />

vorausschauende, demografie- und diversitygerechte sowie<br />

lebensphasenorientierte Personalpolitik<br />

‣ Verstärkte Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse u.a. flexible<br />

Arbeitszeitmodelle, alte(n)rsgerechte und behindertengerechte<br />

Arbeitsplätze


Relevante Dokumente zum Zweiten Bericht auf der Internetseite der<br />

ADS:<br />

(www.antidiskr<strong>im</strong>inierungsstelle.de)<br />

• Zweiten Bericht gemäß § 27 AGG zum Thema <strong>„Diskr<strong>im</strong>inierung</strong> <strong>im</strong><br />

Bildungsbereich und <strong>im</strong> Arbeitsleben“<br />

• Broschüre: „Für Chancengleichheit <strong>im</strong> Bildungsbereich und <strong>im</strong><br />

Arbeitsleben: Beispiele für Gute Praxis“ - Eine Welt der Vielfalt e.V.<br />

Für weitere Informationen und Rückfragen<br />

wenden Sie sich bitte an:<br />

Schlenzka<br />

Referat für Forschung <strong>–</strong> ADS 2<br />

Nathalie.Schlenzka@ads.bund.de

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