AK 7 - FGSV
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Arbeitskreis 8:<br />
Baumkontrollrichtlinie – Ein Instrument zur Kontrolle der Verkehrssicherheit<br />
von Straßenbäumen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen<br />
Statement 1: Kontrolle flächiger Baumbestände und Kontrolle von Bäumen auf Nachbargrundstücken<br />
von Dipl.-Ing. Roland Stania, Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt -<br />
Zentrale- Hasselbachstraße 6, 39104 Magdeburg<br />
Statement 2: Mindestanforderungen an die Baumkontrolle bei Straßenbäumen – Wer kontrolliert?<br />
Welche Ausbildungsanforderungen bestehen? von Dipl.-Ing. Manfred Asseburg,<br />
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76 A,<br />
30453 Hannover<br />
Moderation: Dipl.-Holzwirt Dr. Horst Stobbe, Institut für Baumpflege, Brookkehre 60, 21029<br />
Hamburg<br />
Die Kontrolle von Bäumen hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe,<br />
die erfüllt werden muss. Art, Umfang und Ablauf der Kontrolle wird jedoch in der Praxis<br />
unterschiedlich gehandhabt. In dem Arbeitskreis wurde über die Art der Dokumentation der<br />
Baumkontrollen diskutiert. Grundsätzliche Einigkeit bestand darüber, dass zwar eine reine<br />
Negativliste für die Dokumentation der Baumkontrolle ausreicht und diese auch in Papierform<br />
geführt werden kann. Voraussetzung ist, dass nachvollziehbar, fälschungssicher und<br />
eindeutig dokumentiert wird, wann durch wen und in welchen Bereichen die Baumkontrolle<br />
durchgeführt wurde. Sehr hilfreich ist hierfür eine EDV-gestützte Dokumentation mittels<br />
Baumkataster. Dieses ist jedoch nicht Voraussetzung für eine fachlich korrekte Baumkontrolle.<br />
Die EDV-Dokumentation erleichtert jedoch im Nachgang beispielsweise die Ausschreibung<br />
der erforderlichen baumpflegerischen Maßnahmen und erhöht somit die Wirtschaftlichkeit<br />
bei den Folgearbeiten.<br />
Die Frage, wer bei den unterschiedlichen Teilnehmern des Arbeitskreises die Baumkontrollen<br />
durchführt, ergab ein sehr unterschiedliches Bild. Zum Teil werden die Baumkontrollen<br />
an externe Sachverständigenbüros vergeben. Großteils werden die Baumkontrollen jedoch<br />
durch eigene Mitarbeiter durchgeführt. Unabhängig davon, wer die Baumkontrolle durchführt,<br />
ist es wichtig, dass die Baumkontrolleure ein fachlich fundiertes Wissen und eine entsprechende<br />
Ausbildung bzw. Fortbildung erfahren haben. Bei den Mitarbeitern aus den Straßenbauverwaltungen,<br />
die Baumkontrolle durchführen, handelt es sich z. T. um bereits zertifizierte<br />
Baumkontrolleure sowie um erfahrene Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung (Straßenwärter)<br />
mit entsprechender Fortbildung. Weiterführende, über die Baumkontrolle hinausgehende<br />
Untersuchungen an Bäumen, auch mit speziellen Geräten und Verfahren, werden normalerweise<br />
durch die Vorgesetzten und damit durch z. B. Landespfleger oder Arboristen bzw. Mitarbeiter<br />
mit vergleichbaren Qualifikationen und jahrelanger Erfahrung durchgeführt.<br />
Bei besonders geschützten Baumbeständen sind in der Regel auch artenschutzfachliche und<br />
rechtliche Kenntnisse erforderlich, weshalb zumindest beim Antreffen dieser Sachverhalte<br />
eine Entscheidung über eine notwendige Fällung durch den Landespfleger oder Aboristen zu<br />
treffen ist<br />
Die Baumkontrollrichtlinie stellt für die Ausbildung der Baumkontrolleure sowie die Mindestanforderungen<br />
an die Baumkontrolle eine gute Basis dar und sie wird in vielen Straßenbauverwaltungen<br />
in Deutschland zumindest für Einzelbäume angewandt und umgesetzt bzw. es<br />
wird in Anlehnung an die Baumkontrollrichtlinie gearbeitet.
Anders sieht es aus bei flächigen Baumbeständen bzw. bei der Kontrolle von Bäumen auf<br />
Nachbargrundstücken. Über dieses Problemfeld wurde im Arbeitskreis sehr intensiv diskutiert.<br />
In der Praxis ist es oftmals schwierig festzustellen, ob der zu kontrollierende Baum sich<br />
tatsächlich auf dem Grundstück der Straßenbauverwaltung oder doch auf dem Nachbargrundstück<br />
befindet. Das Feststellen von Grenzverläufen ist mitunter teuer und langwierig,<br />
daher unterbleibt es häufig. Nach überwiegender Meinung der Personen des Arbeitskreises<br />
sollen jedoch Bäume, die unmittelbar der Straße zugeordnet werden, mit kontrolliert werden,<br />
und zwar unabhängig davon, ob sie auf dem Grundstück der Straßenbauverwaltung oder auf<br />
dem Nachbargrundstück stehen.<br />
Flächige Baumbestände entlang von Straßen können nach Meinung der Personen des<br />
Arbeitskreises weder durch die Straßenbauverwaltung noch durch Dritte in der Art und Weise<br />
einer Regelkontrolle unterzogen werden, wie es gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinie für<br />
derartige flächige Bestände gefordert wird. Diese macht nämlich keinen Unterschied in Hinblick<br />
auf Einzelbäume oder flächige Bestände und sagt, dass auch die Bäume in flächigen<br />
Beständen von allen Seiten und in der Krone, am Stamm, Stammfuß, Wurzelbereich und<br />
Baumumfeld hinsichtlich Schäden und Defektsymptomen einzelbaumweise kontrolliert werden<br />
müssen. Dieses wird in der Praxis derzeit nicht durchgeführt. Geringere Risiken zur<br />
Schadensverursachung im flächigen Bestand gegenüber dem Standort Straßenrand begründen<br />
diesen geringeren Kontrollaufwand. Beispiele aus Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie<br />
aus anderen Bundesländern zeigen, dass man hier eher eine Beobachtung von der<br />
Straße oder vom Bestandesrand aus bei derartigen flächigen Beständen durchführt und erst<br />
beim Erkennen von Auffälligkeiten, die möglicherweise die Verkehrssicherheit beeinträchtigen,<br />
handelt. In gleicher Art und Weise wird der Baumbestand auf Nachbargrundstücken in<br />
Augenschein genommen.