27.02.2014 Aufrufe

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 3120 besagt, dass die Kosten für konfektionierte apikale Stiftsysteme gesondert<br />

berechnungsfähig sind.<br />

Für das Auffüllen der Knochenhöhle mit Knochen oder Knochenersatzmaterial steht eine Gebührennummer aus der <strong>GOZ</strong> <strong>zur</strong> Verfügung –<br />

nämlich die <strong>GOZ</strong>-Nr. 4110. Laut der 1. Abrechnungsbestimmung zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 4110 ist die Gebühr auch im Rahmen einer chirurgischen<br />

Behandlung berechnungsfähig. Demnach ist die Berechnung der GOÄ-Nr. 2442 in diesem Zusammenhang nicht zulässig, da die Gebühr<br />

aus der <strong>GOZ</strong> Vorrang hat (vgl. § 6 Abs. 2 <strong>GOZ</strong>).<br />

Bei einer Resektion durch die eröffnete Kieferhöhle kann <strong>GOZ</strong>-Nr. 3090 nicht zusätzlich berechnet werden. Sowohl das Anbohren des<br />

Kieferknochens als auch der Verschluss des Kieferhöhlenzugangs sind ggf. unumgängliche Bestandteile der Resektionsleistung (vgl.<br />

Meurer, Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nrn. 311 und 312 <strong>GOZ</strong> alt, S. 172).<br />

Für die Stillung einer Blutung kann in aller Regel keine gesonderte Vergütung angesetzt werden. Sie ist Bestandteil der jeweiligen<br />

Hauptleistung, bei der eine Blutung auftritt (Zielleistungsprinzip, § 4 Abs. 2, Satz 2) und darf nicht nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 3050 (selbstständige<br />

Leistung) abgerechnet werden (vgl. Meurer, Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 305 <strong>GOZ</strong> alt, S. 170). Auch das Einbringen<br />

von Materialien <strong>zur</strong> Förderung der Blutgerinnung (z. B. Kollagenschwamm) ist Bestandteil der jeweiligen Hauptleistung, bei der die Blutung<br />

auftritt und darf nicht zusätzlich berechnet werden (z. B. <strong>GOZ</strong>-Nrn. 3050 analog, 4110 analog).<br />

Auch die Glättung des Knochens ist Bestandteil der Hauptleistung und darf nicht zusätzlich mit <strong>GOZ</strong>-Nr. 3230 berechnet werden<br />

(Zielleistungsprinzip, § 4 Abs. 2, Satz 2).<br />

Der primäre Wundverschluss ist laut Nummer 1 der Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt D Bestandteil der Leistung und darf nicht<br />

gesondert berechnet werden (siehe Erläuterungen zu den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt D). Sofern weitere (plastische)<br />

Maßnahmen für den Wundverschluss berechnet werden, sind die Erläuterungen <strong>zur</strong> 1. Allgemeinen Bestimmung zu Abschnitt D zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Leistung ist zuschlagsfähig mit der <strong>GOZ</strong>-Nr. 0500.<br />

312 Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn<br />

Neben den Leistungen nach den Nummern 311 und<br />

312 ist eine Leistung nach der Nummer 310 nicht<br />

berechnungsfähig.<br />

Die Kosten für konfektionierte apikale Stiftsysteme sind<br />

gesondert berechnungsfähig.<br />

580 3120 Resektion einer Wurzelspitze an einem<br />

Seitenzahn<br />

Neben den Leistungen nach den<br />

Nummern 311 und 312 ist eine Leistung<br />

nach der Nummer 310 nicht<br />

berechnungsfähig.<br />

Die Kosten für konfektionierte apikale<br />

Stiftsysteme sind gesondert<br />

berechnungsfähig.<br />

Leistungsinhalt<br />

Die Wurzelspitzenresektion an einem Seitenzahn (Zähne 4 bis 8) ist wegen der erschwerten Erreichbarkeit und wegen der Mehrwurzeligkeit<br />

vor allem der Molaren komplizierter. Je nach Lage der Wurzel erfolgt der Zugriff von oral oder vestibulär, manchmal auch von beiden Seiten.<br />

Besonders die palatinalen (gaumenseitigen) Wurzeln der Oberkieferseitenzähne stellen eine erhöhte Schwierigkeit dar, da der besseren<br />

Übersicht wegen der Zugang meist vom Gaumen aus erfolgt und in diesem Bereich wichtige Nerven und Blutgefäße zu beachten sind.<br />

580 1,0fach 32,62 €<br />

2,3fach 75,03 €<br />

3,5fach 114,17 €<br />

91

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!