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Kommentierung zur GOZ

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304 Entfernung eines retinierten, impaktierten oder tief<br />

verlagerten Zahnes durch Osteotomie<br />

540 3040 Entfernung eines retinierten, impaktierten<br />

oder tief verlagerten Zahnes durch<br />

Osteotomie<br />

3045 Entfernen eines extrem verlagerten<br />

und/oder extrem retinierten Zahnes durch<br />

umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten<br />

anatomischen Nachbarstrukturen<br />

540 1,0fach 30,37 €<br />

2,3fach 69,85 €<br />

3,5fach 106,30 €<br />

767 1,0fach 43,14 €<br />

2,3fach 99,22 €<br />

3,5fach 150,98 €<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu den Leistungen nach den Nummern 3040 und 3045:<br />

Das Wort "tief" vor dem Wort „verlagert“ in der bisherigen <strong>GOZ</strong>-Nummer 304 wird gestrichen, weil es sich für die Abgrenzung dieser<br />

Leistung und der GOÄ Nr. 2650 als nicht hilfreich erwiesen hat. Die neu in das Gebührenverzeichnis der <strong>GOZ</strong> aufgenommene Leistung nach<br />

der Nummer 3045 entspricht inhaltlich weitgehend der GOÄ Nr. 2650. Sie ist dabei stärker auf die Entfernung eines retinierten Zahnes<br />

abgestellt. Damit wird das in der Anwendungspraxis auftretende Problem der Abgrenzung dieser Leistung <strong>zur</strong> Germektomie (Nr. 3270)<br />

gelöst.<br />

Leistungsinhalt<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3040 und 3045<br />

Bei retinierten, impaktierten und verlagerten Zähnen handelt es sich in den meisten Fällen um Weisheitszähne. Wegen ihres späten<br />

Durchbruchs haben sie oft nur ungenügend Platz oder werden durch die Lage der anderen Zähne am Durchbruch (Dentitio difficilis)<br />

gehindert. Die schwere Erreichbarkeit geht auch mit einer erschwerten Reinigung einher, so dass Entzündungen, Abszesse und tiefe kariöse<br />

Läsionen an Weisheitszähnen keine Seltenheit sind. Auch andere Zähne können betroffen sein, beispielsweise die Eckzähne im Oberkiefer.<br />

Eine Retinierung liegt vor, wenn der Zahn über seine Durchbruchszeit hinaus im Kiefer verbleibt und nicht in seine eigentliche Position<br />

wandert. Dabei ist der Zahn teilretiniert, wenn er nur teilweise durchbricht und vollretiniert, wenn er gar nicht durchbricht. Eine Impaktierung<br />

liegt vor, wenn der Zahn nach Abschluss seiner vollständigen Entwicklung komplett mit Knochen umgeben ist. Ein Zahn wird als verlagert<br />

bezeichnet, wenn er nach Abschluss des Wurzelwachstums nicht seine regelhafte Stellung in der Zahnreihe einnimmt und auch nicht<br />

einordnungsfähig ist.<br />

Ein Zahn ist extrem verlagert, wenn kein Durchbruch stattgefunden hat und der Zahn zudem stark von seiner Normstellung im Kiefer<br />

abweicht und nur mit großem chirurgischen Aufwand (z. B. Knochenentfernung, Durchtrennung der Wurzeln) zu entfernen ist.<br />

Ein Zahn ist extrem retiniert, wenn er nicht durchgebrochen ist und voraussichtlich auch nicht durchbrechen wird und vollständig von<br />

Knochen umgeben ist.<br />

Da die Osteotomie im tieferen Knochenbereich durchgeführt werden muss, ist die Lage von anatomischen Nachbarstrukturen wie z. B.<br />

Nerven, Gefäßen oder auch benachbarten Zahnwurzeln zu beachten. Bei starker Gefährdung des Nervus alveolaris inferior (sensible<br />

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