Kommentierung zur GOZ
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-zum Inhaltsverzeichnis-<br />
Abschnitt D – Chirurgische Leistungen<br />
Nr. 3000, 3010, 3020, 3030, 3040, 3045, 3050, 3060, 3070, 3080, 3090, 3100, 3110, 3120, 3130, 3140, 3160, 3190, 3200, 3210,<br />
3230, 3240, 3250, 3260, 3270, 3280, 3290, 3300, 3310<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
<strong>GOZ</strong> alt <strong>GOZ</strong> neu Anmerkungen<br />
1. Die primäre Wundversorgung ist Bestandteil der<br />
Leistungen nach Abschnitt D und nicht gesondert<br />
berechnungsfähig.<br />
1. Die primäre Wundversorgung (z.B. Reinigen der<br />
Wunde, Glätten des Knochens, Umschneidung,<br />
Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche<br />
Lappenbildung, gegebenenfalls Fixieren eines<br />
plastischen Wundverbandes) ist Bestandteil der<br />
Leistungen nach Abschnitt D und nicht gesondert<br />
berechnungsfähig.<br />
2. Die Schaffung des operativen Zugangs ist Bestandteil<br />
der Leistungen nach Abschnitt D und nicht gesondert<br />
berechnungsfähig.<br />
2. Alloplastische Materialien sowie Materialien <strong>zur</strong><br />
Förderung der Blutgerinnung oder zum Verschluss<br />
von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen<br />
Diathesen sind gesondert berechnungsfähig.<br />
3. Knochenersatzmaterialien sowie Materialien <strong>zur</strong><br />
Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration<br />
(z.B. Membranen) sowie zum Verschluss von<br />
oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen<br />
Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer<br />
Strukturen (z.B. Nerven) erforderlich ist,<br />
sowie atraumatisches Nahtmaterial oder nur einmal<br />
verwendbare Explantationsfräsen, sind gesondert<br />
berechnungsfähig.<br />
Amtliche Begründung<br />
Zu den Allgemeinen Bestimmungen:<br />
Die Allgemeinen Bestimmungen vor Abschnitt D werden neu gefasst, um einige in der Anwendung der <strong>GOZ</strong> bisher strittige<br />
Anwendungsfragen zu klären und die gesondert berechnungsfähigen Materialien von den mit den Honoraren abgegoltenen Materialien<br />
abzugrenzen.<br />
Leistungsinhalt<br />
Primäre Wundversorgung<br />
Zur primären Wundversorgung gehören die glättende Resektion des Knochens, Ausräumen allen Detritus (Zerfallssprodukte), aller Splitter<br />
und Granulationen, die Umschneidung und Adaption der Wundränder, das Anlegen bzw. Fixieren von Wundverbänden, Hilfsmitteln mit<br />
anschließender Naht und das Reinigen der Wunde mit Spülungen und getränkten Mulltupfern. Als Reinigungsmittel eignet sich z. B.<br />
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