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Kommentierung zur GOZ

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Erläuterungen<br />

Die Leistung ist laut Leistungstext nur im Zusammenhang mit den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2360, 2380 und 2410 und nur je Zahn und Sitzung<br />

abrechnungsfähig. Der temporäre Verschluss ist laut neuem Legendentext nicht mehr Bestandteil der Leistung und kann nach <strong>GOZ</strong>-Nr.<br />

2020 gesondert berechnet werden.<br />

Die Schaffung eines Zugangs <strong>zur</strong> Pulpahöhle (Trepanation) nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2390 ist methodisch notwendiger Bestandteil der Leistung<br />

nach § 4 Absatz 2 und darf daher nicht gesondert abgerechnet werden.<br />

244 Füllung eines Wurzelkanals einschließlich temporärem<br />

Verschluss<br />

200 2440 Füllung eines Wurzelkanals einschließlich<br />

temporärem Verschluss<br />

Amtliche Begründung<br />

---<br />

Leistungsinhalt<br />

Die Wurzelfüllung dient der endgültigen Versorgung der Wurzelkanäle. Sie erfüllt eine wichtige Barrierefunktion, indem sie den Zutritt von<br />

Bakterien von koronal nach apikal und die Penetration (Eindringen) von Gewebsflüssigkeit von periapikal (Wurzelspitzenumgebung) in den<br />

Wurzelkanal verhindert. Als Material wird in den meisten Fällen Guttapercha (ein harzähnliches Material auf Kautschukbasis) mit einem<br />

Dichtzement (Sealer) verwendet. Es hat sich gezeigt, dass Guttapercha den gewünschten Anforderungen an ein Wurzelfüllmaterial am<br />

ehesten entspricht. Diese sind u. a. die dauerhafte dichte Versiegelung des Kanals, Röntgenopazität (um die Länge im Röntgenbild<br />

überprüfen zu können), Biokompatibilität, Entfernbarkeit (falls eine Revision (Entfernung des Wurzelfüllmaterials) notwendig werden sollte).<br />

Es gibt Kondensations- und Injektionsfülltechniken. Die Kondensationstechnik kann mithilfe kalter oder thermoplastifizierter (durch Wärme<br />

erweichter) Guttapercha erfolgen; für die Injektionstechnik wird thermoplastifizierte Guttapercha verwendet. Der Vorteil der erweichten<br />

Guttapercha ist das Erreichen eines maximalen Anteils an Guttapercha in der Füllungsmasse. Mit Kondensieren ist das Ausüben eines<br />

vertikalen oder lateralen Drucks auf die im Kanal befindliche Guttaperchamasse gemeint. Dem Sealer (Versiegelungspaste) kommt die<br />

Aufgabe zu, die Ungleichmäßigkeiten zwischen der Form der Wurzelkanalwand und jener des Kernmaterials volumenstabil auszufüllen.<br />

Da endodontisch versorgte Zähne meist einen großen Hartsubstanzverlust erlitten haben und nicht mehr durch das Zahnmark ernährt<br />

werden, ist ihre Bruchanfälligkeit groß. Zudem dunkeln wurzelgefüllte Zähne nach und beeinträchtigen v. a. im sichtbaren Bereich die<br />

Ästhetik. Daher sollten die Zähne nach einer Wartezeit (in der Regel 6 Monate) und einer Röntgenkontrolle überkront werden. Die Wartezeit<br />

dient der Feststellung, ob der Zahn schmerzfrei bleibt.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 2390<br />

Erläuterungen<br />

Mit der Gebühr sind alle Arten von Wurzelkanalfüllungen abgegolten wie z. B. Füllungen, die mit Kondensations- oder Injektionstechnik<br />

eingebracht werden und retrograde Wurzelkanalfüllungen, die im Rahmen einer Wurzelspitzenresektion gelegt werden. Erfolgt die<br />

Wurzelkanalfüllung adhäsiv, ist zusätzlich <strong>GOZ</strong>-Nr. 2197 berechnungsfähig.<br />

Die Schaffung eines Zugangs <strong>zur</strong> Pulpahöhle (Trepanation) nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2390 ist methodisch notwendiger Bestandteil der Leistung<br />

nach § 4 Absatz 2 und darf daher nicht gesondert abgerechnet werden.<br />

258 1,0fach 14,51 €<br />

2,3fach 33,37 €<br />

3,5fach 50,79 €<br />

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