Kommentierung zur GOZ
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Erläuterungen<br />
Die <strong>GOZ</strong>-Nr. 2400 ist im Zusammenhang mit allen Aufbereitungsmethoden (maschinell oder manuell) eines Wurzelkanals ansatzfähig. Sie<br />
kann auch neben einer Röntgenmessaufnahme als zusätzliche diagnostische Maßnahme abgerechnet werden.<br />
Laut neuer Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 2400 ist die Leistung je Wurzelkanal höchstens zweimal je Sitzung berechnungsfähig.<br />
241 Aufbereitung eines Wurzelkanals 280 2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals auch<br />
retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in<br />
mehreren Sitzungen<br />
392 1,0fach 22,05 €<br />
Die Leistung nach der Nummer 2410 ist<br />
für denselben Wurzelkanal nur dann<br />
erneut berechnungsfähig, wenn der<br />
Wurzelkanal nach der ersten Aufbereitung<br />
definitiv versorgt worden ist.<br />
Wenn auf Grund anatomischer<br />
Besonderheiten eine Aufbereitung in einer<br />
Sitzung nicht erfolgen kann, ist die<br />
Leistung nach der Nummer 2410 für<br />
denselben Wurzelkanal erneut<br />
berechnungsfähig. Dies ist in der<br />
Rechnung zu begründen. Je Aufbereitung<br />
eines Wurzelkanals ist die Leistung in<br />
diesem Fall höchstens zweimal<br />
berechnungsfähig.<br />
Amtliche Begründung<br />
Zu der Leistung nach der Nummer 2410:<br />
Die Aufbereitung eines Wurzelkanals nach der Nummer 2410 ist als Gesamtleistung auch bei Durchführung in mehreren Sitzungen<br />
grundsätzlich nur einmal berechnungsfähig. Hiervon kann in zwei Fällen abgewichen werden. Erfolgt nach der Aufbereitung eine definitive<br />
Versorgung des Kanals und ist danach eine weitere Aufbereitung notwendig, kann die Leistung nach der Nummer 2410 erneut berechnet<br />
werden. Bei anatomischen Besonderheiten kann eine Aufbereitung des Wurzelkanals ggf. nicht in einer Sitzung erfolgen. Nach Angaben der<br />
BZÄK liegen solche Besonderheiten in rd. 10% der Wurzelkanalaufbereitungen vor. Auch in diesen Fällen kann die Leistung nach der<br />
Nummer 2410 erneut berechnet werden. Die Berechnung der Nummer 2410 ist aber bei dieser Fallkonstellation auf höchstens zweimal je<br />
Aufbereitung eines Kanals – bezogen auf den gesamten Aufbereitungsvorgang bis <strong>zur</strong> definitiven Füllung – begrenzt. Im Einzelfall darüber<br />
hinausgehende erheblich höhere Aufwände können einzelfallbezogen bei der Bemessung des Honorars im Gebührenrahmen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Leistungsinhalt<br />
Die Wurzelkanalaufbereitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Wurzelkanalbehandlung. Sie dient der Abtragung von infiziertem Gewebe,<br />
der Formgebung und Reinigung der Wurzelkanäle und der Glättung der Kanalwände. Die Aufbereitung kann manuell oder maschinell<br />
erfolgen. Die Isolierung des zu behandelnden Zahnes mittels Kofferdam wird von der DGZMK empfohlen (vgl. DGZMK, Wissenschaftliche<br />
Stellungnahme: Wurzelkanalaufbereitungen, Stand 04/2000,<br />
www.dgzmk.de/uploads/tx_szdgzmkdocuments/Wurzelkanalaufbereitungen.pdf, S. 2).<br />
2,3fach 50,71 €<br />
3,5fach 77,16 €<br />
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