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Kommentierung zur GOZ

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Erläuterungen<br />

Die <strong>GOZ</strong>-Nr. 2400 ist im Zusammenhang mit allen Aufbereitungsmethoden (maschinell oder manuell) eines Wurzelkanals ansatzfähig. Sie<br />

kann auch neben einer Röntgenmessaufnahme als zusätzliche diagnostische Maßnahme abgerechnet werden.<br />

Laut neuer Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 2400 ist die Leistung je Wurzelkanal höchstens zweimal je Sitzung berechnungsfähig.<br />

241 Aufbereitung eines Wurzelkanals 280 2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals auch<br />

retrograd, je Kanal, gegebenenfalls in<br />

mehreren Sitzungen<br />

392 1,0fach 22,05 €<br />

Die Leistung nach der Nummer 2410 ist<br />

für denselben Wurzelkanal nur dann<br />

erneut berechnungsfähig, wenn der<br />

Wurzelkanal nach der ersten Aufbereitung<br />

definitiv versorgt worden ist.<br />

Wenn auf Grund anatomischer<br />

Besonderheiten eine Aufbereitung in einer<br />

Sitzung nicht erfolgen kann, ist die<br />

Leistung nach der Nummer 2410 für<br />

denselben Wurzelkanal erneut<br />

berechnungsfähig. Dies ist in der<br />

Rechnung zu begründen. Je Aufbereitung<br />

eines Wurzelkanals ist die Leistung in<br />

diesem Fall höchstens zweimal<br />

berechnungsfähig.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 2410:<br />

Die Aufbereitung eines Wurzelkanals nach der Nummer 2410 ist als Gesamtleistung auch bei Durchführung in mehreren Sitzungen<br />

grundsätzlich nur einmal berechnungsfähig. Hiervon kann in zwei Fällen abgewichen werden. Erfolgt nach der Aufbereitung eine definitive<br />

Versorgung des Kanals und ist danach eine weitere Aufbereitung notwendig, kann die Leistung nach der Nummer 2410 erneut berechnet<br />

werden. Bei anatomischen Besonderheiten kann eine Aufbereitung des Wurzelkanals ggf. nicht in einer Sitzung erfolgen. Nach Angaben der<br />

BZÄK liegen solche Besonderheiten in rd. 10% der Wurzelkanalaufbereitungen vor. Auch in diesen Fällen kann die Leistung nach der<br />

Nummer 2410 erneut berechnet werden. Die Berechnung der Nummer 2410 ist aber bei dieser Fallkonstellation auf höchstens zweimal je<br />

Aufbereitung eines Kanals – bezogen auf den gesamten Aufbereitungsvorgang bis <strong>zur</strong> definitiven Füllung – begrenzt. Im Einzelfall darüber<br />

hinausgehende erheblich höhere Aufwände können einzelfallbezogen bei der Bemessung des Honorars im Gebührenrahmen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Leistungsinhalt<br />

Die Wurzelkanalaufbereitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Wurzelkanalbehandlung. Sie dient der Abtragung von infiziertem Gewebe,<br />

der Formgebung und Reinigung der Wurzelkanäle und der Glättung der Kanalwände. Die Aufbereitung kann manuell oder maschinell<br />

erfolgen. Die Isolierung des zu behandelnden Zahnes mittels Kofferdam wird von der DGZMK empfohlen (vgl. DGZMK, Wissenschaftliche<br />

Stellungnahme: Wurzelkanalaufbereitungen, Stand 04/2000,<br />

www.dgzmk.de/uploads/tx_szdgzmkdocuments/Wurzelkanalaufbereitungen.pdf, S. 2).<br />

2,3fach 50,71 €<br />

3,5fach 77,16 €<br />

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