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Kommentierung zur GOZ

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Zahn danach ordnungsgemäß mit einem provisorischen Verschluss versorgt wird oder einfach offen gelassen wird, muss von Fall zu Fall<br />

entschieden werden. Ein Offenlassen kann indiziert sein, wenn vorauszusehen ist, dass eine erneute Gasbildung zeitnah wieder Schmerzen<br />

auslöst.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2350, 2360, 2380, 2410, 2430, 2440<br />

Erläuterungen<br />

Wie schon in der Amtlichen Begründung erwähnt, ist eine Trepanation nur im Rahmen einer Notfallbehandlung berechnungsfähig. Ziel der<br />

Behandlung ist die Eröffnung des Pulpakavums. Bei schon freiliegendem Pulpakavum z. B. nach Fraktur oder bei Eröffnung im Rahmen<br />

einer Kariesentfernung ist die Berechnung nicht zulässig (vgl. <strong>GOZ</strong>, Kommentar der Bundeszahnärztekammer in Zusammenarbeit mit den<br />

(Landes-) Zahnärztekammern, Stand 13. August 2013, www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/nov/goz-kommentar-bzaek.pdf,<br />

zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 2390, S. 97). Bei allen anderen endodontischen Maßnahmen (<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2350, 2360, 2380, 2410, 2430 und 2440) ist die<br />

Trepanation methodisch notwendiger Bestandteil nach § 4 Absatz 2 und darf daher nicht gesondert abgerechnet werden.<br />

Diese Sichtweise wird von der Zahnärztekammer Nordrhein bestätigt. In den Beschlüssen der <strong>GOZ</strong>-Kommission – Teil 1 heißt es<br />

bezugnehmend auf die Amtliche Begründung zu der Berechnungsfähigkeit der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2390 neben den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2410 und 2440, dass die<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 2390 nicht neben anderen Endo-Leistungen berechenbar ist (Rheinisches Zahnärzteblatt 01/2014).<br />

240 Elektrometrische Längenbestimmung eines<br />

Wurzelkanals<br />

70 2400 Elektrometrische Längenbestimmung<br />

eines Wurzelkanals<br />

Die Leistung nach der Nummer 2400 ist je<br />

Wurzelkanal höchstens zweimal je<br />

Sitzung berechnungsfähig.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 2400:<br />

Die Leistung nach der Nummer 2400 kann je Wurzelkanal und Sitzung höchstens zweimal berechnet werden.<br />

Leistungsinhalt<br />

Die elektrometrische Messung eines Wurzelkanals bietet eine Ergänzung <strong>zur</strong> röntgenologischen Längenbestimmung. Die<br />

Röngtgenmessaufnahme liefert zusätzliche Informationen wie z. B. Ausmaß, Lage und Radius einer Wurzelkanalkrümmung. Man sollte<br />

daher nur in Ausnahmefällen (z. B. röntgenologisch nicht darstellbare Wurzel oder Kanäle, Kanalaufbereitung während der<br />

Schwangerschaft, Notfallbehandlung) ausschließlich auf die elektronische Messung vertrauen.<br />

Das dazu benötigte Gerät ist ein so genannter Apex-Lokalisator (Wurzelspitzenorter). Die Messung basiert darauf, dass ein konstanter<br />

elektrischer Widerstand zwischen Wurzelhaut und Schleimhaut besteht, welcher beim Erreichen der Wurzelspitze schlagartig abfällt. Zur<br />

Messung werden in den Mund zwei Elektroden eingebracht, zwischen denen eine Spannung erzeugt wird. Eine Elektrode sitzt im Zahn, die<br />

andere hält der Zahnarzt in der Hand. Es wird ein Stromkreis gebildet, der Zahn selbst leitet keinen Strom. Die zweite Elektrode kann nun<br />

vom Zahnarzt tiefer in den Zahn eingeführt werden, wodurch der Widerstand langsam abfällt. Beim Erreichen der Verengung am Ende des<br />

Wurzelkanals, bricht der Widerstand plötzlich zusammen. Anhand der Elektrodenlänge bei der Auflösung des Widerstandes kann man die<br />

Länge des Wurzelkanals genau ermitteln. Die Messung kann während einer Behandlung mehrmals nötig sein (siehe<br />

Abrechnungsbestimmung und Erläuterungen). Eine genaue Längenbestimmung ist entscheidend für den Erfolg einer<br />

Wurzelkanalbehandlung. Eine zu lange Wurzelfüllung führt oft zu postoperativen Schmerzen, bei einer zu kurzen Wurzelfüllung verbleiben<br />

noch Bakterien im Zahn und die Entzündung kann nicht ausheilen.<br />

Bei Kontraindikation von Röntgenbildern, z. B. bei Schwangeren, ist die elektronische Längenbestimmung das Mittel der Wahl.<br />

70 1,0fach 3,94 €<br />

2,3fach 9,05 €<br />

3,5fach 13,78 €<br />

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