Kommentierung zur GOZ
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<strong>GOZ</strong>-Nr. 2030<br />
Erläuterungen<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2330 und 2340<br />
In der Regel werden beide Leistungen im Zusammenhang mit einer definitiven Füllungsleistung nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2050 ff. oder mit einem<br />
provisorischen Verschluss nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2020 erbracht. Der bisher (Nr. 233 und 234 <strong>GOZ</strong> alt) als fakultativer Leistungsbestandteil<br />
inkludierte temporäre Verschluss ist nunmehr gesondert berechnungsfähig. Erfordert es die Situation, dass die vollständige Kariesentfernung<br />
wegen Eröffnungsgefahr der Pulpa nicht möglich ist, kann in einer Folgesitzung nach erfolgreicher Bildung von neuer Zahnhartsubstanz die<br />
Restkaries entfernt werden. Das wiederholte Exkavieren ist in diesem Falle Bestandteil der Füllungsleistung. Es ist auch vorstellbar, dass<br />
beide Leistungen an einem Zahn notwendig werden, nämlich wenn zwei getrennte Kavitäten betroffen sind.<br />
Häufig trifft man in der Abrechnungspraxis auf die Analogberechnung der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2030 für die Verwendung eines Kariesdetektors. Der<br />
Kariesdetektor ist eine Flüssigkeit, mit der man nach Exkavation kariöse Stellen im Zahn farblich sichtbar machen kann. Die Feststellung, ob<br />
ein Zahn kariös ist oder nicht, gehört je nach Methode zum Leistungsbestandteil der Positionen für die direkte und indirekte Überkappung.<br />
Ob vor oder nach Exkavation oder auf welche Art diese Feststellung erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Ein eventueller Mehraufwand kann sich<br />
in einem erhöhten Steigerungsfaktor widerspiegeln.<br />
235 Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa<br />
einschließlich Exkavieren und gegebenenfalls<br />
temporärem Verschluss<br />
290 2350 Amputation und Versorgung der vitalen<br />
Pulpa einschließlich Exkavieren und<br />
gegebenenfalls temporärem Verschluss<br />
Amtliche Begründung<br />
---<br />
Leistungsinhalt<br />
Bei der Amputation der vitalen Pulpa (auch Pulpotomie) handelt es sich um eine endodontische Maßnahme, bei der die infizierte<br />
Kronenpulpa (die oberen Anteile des Zahnmarks) entfernt wird mit dem Ziel, die apikalen Anteile der Pulpa entzündungsfrei zu erhalten. Sie<br />
wird vorzugsweise bei Milchzähnen angewandt, deren Pulpahöhle im Rahmen einer Kariesentfernung oder infolge eines Traumas eröffnet<br />
wurde. Voraussetzung ist, dass die Wurzelpulpa keine Nekrose aufweist. Da die Regenerationsfähigkeit der Milchzahnpulpa schlechter ist<br />
als bei bleibenden Zähnen, ist die Bildung von neuer Zahnsubstanz im Rahmen einer direkten Überkappung nicht zu erwarten. Es kann sein,<br />
dass bei behandelten Milchzähnen das Wurzelwachstum noch nicht abgeschlossen ist oder die Wurzelresorption schon begonnen hat.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass die Wurzel noch mindestens 2/3 ihrer Ursprungslänge aufweisen muss. Die Indikation bei der 2. Dentition ist<br />
auf jugendliche Zähne mit noch nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum beschränkt. Ziel ist, durch die Vitalerhaltung der radikalen<br />
Wurzelanteile das Wurzelwachstum zu vollenden (Apexogenese). Danach kann dann bei Bedarf eine konventionelle Wurzelbehandlung<br />
durchgeführt werden.<br />
Die Beurteilung, ob sich die Ausbreitung der Keime auf die Kronenpulpa beschränkt, ist oft schwierig. Hilfreich dabei ist die<br />
Schmerzsymptomatik, die jedoch als Folge eines Traumas oft falsch positive bzw. falsch negative Ergebnisse liefern kann. Auch eine<br />
Röntgenaufnahme kann die Beurteilung besonders bei noch nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum erschweren.<br />
Klinisches Vorgehen:<br />
- Lokalanästhesie<br />
- Anlegen eines Spanngummis (wenn möglich)<br />
- Kariesentfernung<br />
- Abtragen des Pulpadaches mit einem Diamantschleifer<br />
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