Kommentierung zur GOZ
Kommentierung zur GOZ
Kommentierung zur GOZ
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
eines präparierten oder frakturierten Zahnes und <strong>zur</strong><br />
Sicherung der Kaufunktion, einschließlich Entfernung<br />
Abformung, je Zahn oder Implantat,<br />
einschließlich Entfernung<br />
Bei Verwendung eines konfektionierten<br />
Provisoriums sind die Kosten hierfür<br />
gesondert berechnungsfähig.<br />
2,3fach 34,93 €<br />
3,5fach 53,15 €<br />
Das Wiedereingliedern desselben<br />
Provisoriums, gegebenenfalls auch<br />
mehrmals, einschließlich Entfernung, ist<br />
mit der Gebühr nach der Nummer 2260<br />
oder 2270 abgegolten.<br />
Amtliche Begründung<br />
Zu den Leistungen nach den Nummern 2260 und 2270:<br />
Die Leistungen nach den Nummern 2260 und 2270 können nicht nur für die Provisorien bei Teil- bzw. Vollkronenversorgungen, sondern<br />
auch für die provisorische Versorgung bei Einlagefüllungen (Nummern 2150 bis 2170) berechnet werden. Die Leistungen beinhalten auch<br />
die Entfernung des Provisoriums.<br />
Leistungsinhalt<br />
Das direkte Verfahren bei der Herstellung eines Provisoriums ist die Anfertigung der Restauration direkt in der Kavität, auf dem Zahnstumpf<br />
oder auf dem Implantatpfosten. Davon zu unterscheiden ist das indirekte Verfahren, bei dem die Herstellung des Provisoriums auf einem<br />
zahntechnischen Modell erfolgt. Bei dem direkten Verfahren können keine zahntechnische Leistungen anfallen. Die Leistungen nach den<br />
Nummern 2260 und 2270 <strong>GOZ</strong> unterscheiden sich wie folgt:<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 2260<br />
Im Gegensatz zum temporären Verschluss ist ein Provisorium ein aus einem Stück bestehendes Käppchen, das in der Regel mit einem<br />
provisorischen Zement befestigt wird. Als Formhilfe kann eine konfektionierte Hülse verwendet werden. Als Material wird meist ein Kunststoff<br />
in Form eines Zweikomponentensystems (Basispaste und Katalysator) verarbeitet. Das Provisorium dient nach Beschleifen des Zahnes der<br />
Sicherung der Kaufunktion, dem Schutz vor thermischen, chemischen und mechanischen Reizen, dem Vermeiden von minimalen<br />
Wanderungen des Zahnstumpfes und nicht zuletzt der ästhetischen Rehabilitation.<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 2270<br />
In diesem Falle geht der Herstellung des Provisoriums ein Abdruck über den unbeschliffenen aufgebauten Zahn voraus. Dieser wird dann<br />
als Formgeber verwendet.<br />
In beiden Fällen muss das Provisorium in geeigneter Weise beschliffen werden. Die Okklusion sollte überprüft, Kanten und unebene Stellen<br />
geglättet werden. Besondere Bedeutung kommt der Politur zu, eine un<strong>zur</strong>eichende Glättung bewirkt die Reizung des ohnehin schon<br />
strapazierten Zahnfleisches. Um den gesunden Zustand der Gingiva zu erhalten bzw. wiederherzustellen, ist eine gewissenhafte Glättung<br />
des Kunststoffes inklusive einer Hochglanzpolitur unerlässlich. Zu guter Letzt wird das Provisorium provisorisch befestigt, in seltenen Fällen<br />
kann es vorkommen, dass ein definitiver Zement verwendet werden muss, wenn z. B. nicht genügend Retentionsfläche vorhanden ist.<br />
53