Kommentierung zur GOZ
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erechnungsfähig. Demnach ist eine Berechnung neben der Füllungsleistungen nach den Nummern 2050 bis 2120 nicht möglich.<br />
225 Eingliederung einer konfektionierten Krone in der<br />
pädiatrischen Zahnheilkunde<br />
210 2250 Eingliederung einer konfektionierten<br />
Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde<br />
210 1,0fach<br />
2,3fach<br />
11,81 €<br />
27,16 €<br />
Die Kosten für konfektionierte Kronen sind gesondert<br />
Die Kosten für konfektionierte Kronen sind<br />
berechnungsfähig<br />
gesondert berechnungsfähig<br />
Amtliche Begründung<br />
---<br />
Leistungsinhalt<br />
Konfektionierte Kronen in der Kinderzahnheilkunde sind in der Regel bei erhaltungswürdigen Milchmolaren indiziert, die durch konventionelle<br />
Füllungstherapie nicht versorgt werden können. Sie können aber auch im Ausnahmefall bei zerstörten bleibenden 6ern (1. Molar im<br />
bleibenden Gebiss) angezeigt sein, deren Extraktion wegen einer kieferorthopädischen Behandlungsplanung hinausgezögert werden soll.<br />
Sie können aber auch im Rahmen einer kieferorthopädischen oder prothetischen Therapie als zusätzliche Retentionsmöglichkeit angezeigt<br />
sein. Im Frontzahnbereich sind eher Formhilfen für Kompositrestaurationen wie Stripkronen angezeigt.<br />
Als Vorbehandlungsmaßnahmen kommen z. B. Entfernung von Karies, eine endodontische Behandlung oder das Legen einer Aufbaufüllung<br />
in Betracht. Dann wird okklusal ca. 1,5 mm Substanz abgetragen und es werden die Approximalkontakte aufgelöst. Auch die Übergänge von<br />
den Approximalflächen zu den oralen bzw. vestibulären Zahnwänden werden abgerundet. Nur der am Zahnhals liegende Schmelzwulst an<br />
den außen und innen liegenden Zahnwänden bleibt erhalten. Dann erfolgen die Auswahl der Krone und die Einprobe. Idealerweise wölben<br />
sich die leicht verformbaren Wände der Krone über die Schmelzwülste und rasten quasi ein. Sowohl die Okklusion und die Passgenauigkeit<br />
muss überprüft werden. Zum definitiven Eingliedern eignen sich alle handelsüblichen Befestigungszemente.<br />
Diese Maßnahme dient im Milchgebiss dem Erhalt der Stützzonen, dem Verhindern weiterer Zerstörung des Zahnes und dem Vermeiden<br />
von Zahnwanderungen und den daraus folgenden kieferorthopädischen Problemen.<br />
Ausschlusskatalog<br />
---<br />
Erläuterungen<br />
Laut Leistungstext kommt die konfektionierte Krone nur in der pädiatrischen Zahnheilkunde <strong>zur</strong> Anwendung, bei erwachsenen Patienten ist<br />
die <strong>GOZ</strong>-Nr. 2250 nicht berechnungsfähig.<br />
3,5fach 41,34 €<br />
Nach der Abrechnungsbestimmung sind die Kosten für konfektionierte Kronen gesondert berechnungsfähig.<br />
226 Schutz eines präparierten oder frakturierten Zahnes<br />
durch eine abnehmbare konfektionierte Hülse<br />
Entfällt<br />
Die Kosten für die konfektionierte Hülse sind gesondert<br />
berechnungsfähig.<br />
Erläuterungen<br />
Die Leistung kommt in der Praxis immer noch vor. Sie kann mit <strong>GOZ</strong>-Nr. 2260 berechnet werden.<br />
100 2260 Provisorium im direkten Verfahren ohne 100 1,0fach 5,62 €<br />
Abformung, je Zahn oder Implantat,<br />
2,3fach 12,94 €<br />
einschließlich Entfernung<br />
3,5fach 19,68 €<br />
227 Eingliederung einer provisorischen Krone zum Schutz 270 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit 270 1,0fach 15,19 €<br />
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