Kommentierung zur GOZ
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Kronenversorgungen ergänzt. Ebenso wird klargestellt, dass Teilkronen und Kronen jeder zahntechnischen Ausführung (z. B. keramische,<br />
galvanische und glaskeramische Verblendkronen) zu den in den Leistungen nach den Nummern 2200 bis 2220 beschriebenen Voll- und<br />
Teilkronen zuzuordnen sind.<br />
Leistungsinhalt<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2200 und 2210<br />
Grundsätzlich ähneln sich die Vorgehensweisen bei Inlays und Kronen bezüglich der Arbeitsschritte, es gibt jedoch Unterschiede in der<br />
Ausführung. Zur Kronenherstellung bei natürlichen Zähnen gehören Präparation, Abdrücke, Bissnahme, Einproben, provisorisches und<br />
definitives Befestigen. Die <strong>GOZ</strong>-Nummern 2200 und 2210 unterscheiden sich in der Art der Präparation. Eine Tangentialpräparation<br />
bedeutet, dass der beschliffene Teil des Zahnes schräg ohne Kante in den unbeschliffenen Teil des Zahnes übergeht. Bei einer Hohlkehloder<br />
Stufenpräparation wird eine deutliche Kante (rund oder eckig) als Übergang in den Zahn geschliffen. Die erste Variante verzeiht eher<br />
ungenau gearbeitete Kronenränder, da der Präparationsrand nur allmählich ausläuft. Die Hohlkehl- oder Stufenpräparation verlangt exaktes<br />
Arbeiten des Technikers, da ein unpassender Kronenrand gleichbedeutend ist mit einem Spalt zwischen Krone und Zahn, der sich als<br />
Nische für Bakterien manifestiert. Der Rand der Krone wird meist unter das Zahnfleisch gelegt. Das hat den Vorteil, dass bei<br />
vollkeramischen oder auch Verblendmetallkronen der Übergang zum Zahn unsichtbar bleibt. Zudem ist die Gefahr von Sekundärkaries<br />
geringer als bei supragingival liegendem Kronenrand. Um den unter dem Zahnfleisch liegenden Rand auf dem Abdruck sichtbar zu machen,<br />
wird ein Retraktionsfaden zwischen Zahn und Zahnfleisch gelegt. Kurz vor dem Abdruck wird der Faden entfernt und das Abdruckmaterial, z.<br />
B. mit Hilfe einer Abformspritze, in die so entstandene Zahnfleischtasche eingebracht. Somit wird gewährleistet, dass alle Bereiche des<br />
beschliffenen Zahnes auf dem Abdruck sichtbar gemacht werden. Indikationen für die Herstellung einer Krone sind große Substanzdefekte<br />
der klinischen Krone, die durch eine Füllung nicht versorgt werden können, Zähne mit Wurzelfüllungen, ästhetische Korrekturen u. a.<br />
Die Herstellung von Zahnersatz auf Implantaten unterscheidet sich von der Vorgehensweise bei natürlichen Zähnen. Es wird zunächst ein<br />
einfacher Abdruck über die fest eingeheilten Implantate genommen. Anhand dieses Abdruckes stellt der Techniker im Labor einen<br />
individuellen Löffel her, in dem Austrittspunkte für die Abdruckpfosten eingearbeitet sind. Die Abdruckspfosten dienen der Übertragung der<br />
Implantatposition auf das Gipsmodell. Es folgen die Registrierung der Bisslage und der Abdruck des Gegenkiefers. Der Techniker im Labor<br />
wählt die geeigneten Abutements (Bindeglied zwischen Implantat und Zahnersatz) aus und stellt darauf die Suprakonstruktion her. Bei fest<br />
einzusetzenden Kronen oder Brücken kann sowohl eine verschraubte als auch zementierte Verankerung gewählt werden.<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 2220<br />
Eine Teilkrone kann je nach Defekt des Zahnes unterschiedliche Ausdehnungen haben, jedoch sollten die tragenden Höcker eingefasst und<br />
die Scherhöcker überkuppelt sein. Um möglichst viel Retentionsfläche zum Zahn zu schaffen, werden seitliche Kästen in den Zahn präpariert<br />
und mit einem sogenannten Isthmus verbunden. Je nach Material (Metall, Keramik) wird der Rand auslaufend oder kantig gestaltet. Die<br />
Gestaltung von Inlays und Teilkronen gehen ineinander über (siehe Leistungsinhalt zu <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2150 bis 2170). Die Indikation ergibt sich<br />
durch den jeweiligen Zerstörungsgrad des Zahnes.<br />
Pinledges sind eine spezielle Verankerungsform für Teilkronen <strong>zur</strong> Optimierung der Retention; in den Zahn werden mehrere parallel<br />
angeordnete Bohrungen gesetzt, in die entsprechende Stifte der Krone eingreifen.<br />
Veneers sind Keramikschalen, die kosmetischen Korrekturen dienen. In seltenen Fällen werden z. B. Mikrorisse in den Zähnen stabilisiert,<br />
jedoch ist die ästhetische Indikation die Regel.<br />
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