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Kommentierung zur GOZ

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Unter einer Einlagefüllung wird eine Füllung verstanden, die indirekt (ausserhalb des Patientenmundes) hergestellt wird, entweder aus einer<br />

Metalllegierung oder Keramik. Bei den Einlagefüllungen unterscheidet man Inlays, Onlays und Overlays. Beim Inlay ist die vestibuläre und<br />

orale Zahnwand erhalten, ein Onlay bedeckt die gesamte Kaufläche des Zahnes,ein Overlay bedeckt mindestens einen Höcker, meistens<br />

aber beide okklusionstragenden Höcker, wobei beide Approximalflächen in die Präparation mit einbezogen sind. Davon abzugrenzen sind<br />

Teilkronen, die definitionsgemäß die tragenden Höcker und die an der Kaufläche beteiligten Flächen mit einfassen (siehe Leistungsinhalt zu<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 2220). Die Übergänge sind fließend und oft fällt die Unterscheidung zwischen Onlay und Teilkrone nicht leicht, jedoch ist die<br />

Abgrenzung wichtig, da die Teilkrone den prothetischen Maßnahmen und das Inlay und Onlay den zahnerhaltenden Maßnahmen<br />

zuzuordnen sind.<br />

Zur Anfertigung einer Einlagefüllung gehört zunächst die Präparation des Zahnes. Dabei wird eventuell vorhandene Karies vollständig<br />

entfernt, und der Zahn so beschliffen, dass im Gegensatz zu der Kavität bei plastischen Füllungen keine unter sich gehenden Stellen<br />

entstehen. Eine Unterfüllung kann zum Schutz der tiefer liegenden Dentinanteile notwendig sein. Dann folgt der Abdruck mit einem<br />

passenden Löffel, bzw. ein opto-elektronischer Abdruck. Um die Kaufläche richtig gestalten zu können, muss auch ein Abdruck vom<br />

Gegenkiefer genommen werden. Eine Bissnahme dient der Zuordnung der beiden Kiefermodelle zueinander. Der beschliffene Zahn wird bis<br />

<strong>zur</strong> Eingliederung der endgültigen Versorgung durch ein Provisorium geschützt.<br />

Die endgültige Herstellung des Inlays erfolgt im Labor. Dabei gibt es verschiedene Verfahren. Inlays aus Metall werden zunächst auf dem<br />

Modell aufgewachst und dann im Gussverfahren fertig gestellt. Keramische Restaurationen werden häufig durch schichtweises Brennen<br />

oder durch Pressen eines erwärmten Glaskeramik-Rohlings in eine Hohlform hergestellt. Alternativ dazu können sie aus industriell<br />

vorgefertigten Keramikrohlingen in der Regel durch Beschleifen/Fräsung in ihre endgültige Form gebracht werden (CAD/CAM-Technik,<br />

Kopierschleifen). Restaurationen nach dem CAD/CAM-Verfahren können sowohl im Labor als auch in der Praxis („chairside“) hergestellt<br />

werden. Dadurch können die Restaurationen einerseits – wie dies bei direkten Kompositversorgungen der Fall ist – in einer Sitzung<br />

eingegliedert werden, ohne dass die Gefahr einer Kontamination der Dentinoberfläche während der Provisorienphase besteht. Die Daten der<br />

digitalen Abformung können andererseits auch an ein zahntechnisches Labor übertragen werden, in dem das Werkstück entsprechend<br />

hergestellt wird. Nach Fertigstellung der Restauration nimmt der Zahnarzt zunächst eine Einprobe vor, bei der die Passgenauigkeit, die<br />

Okklusion, der Kontakt zu den Nachbarzähnen und nicht zuletzt ästhetische Gesichtspunkte überprüft werden. Wenn alle Kriterien erfüllt<br />

sind, wird das Inlay einzementiert. Metallinlays werden mit chemisch aushärtenden Zementen auf 2-Komponentenbasis befestigt.<br />

Keramikinlays werden in der Regel adhäsiv mit dualhärtenden (lichthärtend und chemisch härtend) Befestigungskomposits befestigt. Da<br />

absolute Trockenheit wesentlich <strong>zur</strong> Qualität der Befestigung beiträgt, ist das Anlegen von Kofferdam sinnvoll.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2180, 2190 oder 2195 (siehe 1. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 2195)<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2050 bis 2120: für dieselbe Kavität<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2050 bis 2120: als vorbereitende Maßnahme (Aufbaufüllung)<br />

Analogberechnung nach § 6 Absatz 1 für Methoden <strong>zur</strong> Erkennung von Karies (Kariesdetektor, Laserfluoreszenz, Diagnodent u. ä.) wie z. B.<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 2030<br />

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