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Kommentierung zur GOZ

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Benutzerhinweise<br />

Die folgenden Benutzerhinweise sollen den grundsätzlichen Aufbau und die Struktur des Kommentars erläutern:<br />

Synoptische Darstellung<br />

Die aktuelle Gebührenordnung ist eine Weiterentwicklung der <strong>GOZ</strong> 88. Sie stellt die Basis für die Novellierung dar. Relevante Ergänzungen in<br />

Form von Abrechnungsbestimmungen zu den Gebühren und Allgemeinen Bestimmungen zu den einzelnen Abschnitten, neue Leistungen und<br />

Punktzahlen oder veränderte Leistungsbeschreibungen sind in roter Farbe kenntlich gemacht und erlauben so den direkten Überblick über<br />

wesentliche Änderungen und/oder Bewertungen.<br />

Leistungsinhalt<br />

Unter der Rubrik „Leistungsinhalt“ werden alle zahnärztlichen Leistungen detailliert beschrieben. Primäres Ziel hierbei ist es, die für den Laien<br />

oftmals abstrakten zahnmedizinischen Leistungen anschaulich und in einer nachvollziehbaren Weise darzustellen. Leistungsinhalte sind aber<br />

natürlich auch insoweit relevant, als sie die Grundlage für die Anwendung allgemeiner gebührenrechtlicher Regelungen (insbesondere zum<br />

Zielleistungsprinzip und <strong>zur</strong> Analogabrechnung) bilden. Die beschriebenen Maßnahmen entsprechen den Behandlungen, die in aller Regel bzw. in<br />

dem Großteil der Fälle durchgeführt werden. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können in diesem Rahmen nicht die ganze<br />

Bandbreite der Therapiemöglichkeiten abbilden. Sie entsprechen dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der<br />

Veröffentlichung des Kommentars. Neue Erkenntnisse bzw. Therapien, die sich im Nachhinein etablieren und im Zusammenhang mit dem<br />

Leistungsinhalt der Gebührenpositionen dieser Gebührenordnung stehen, werden im Rahmen regelmäßiger Aktualisierungen dargestellt.<br />

Ausschlusskatalog<br />

Von besonderer Bedeutung bei der Anwendung des Gebührenrechts ist die Frage der Nebeneinanderberechnungsfähigkeit verschiedener<br />

Gebührenpositionen. Es erfolgt eine Auflistung der nicht neben der gerade kommentierten Gebührenposition berechnungsfähigen<br />

Gebührenpositionen. Ausführlich werden diese Ausschlüsse unter der Rubrik „Erläuterungen“ beschrieben. Wenn der Ausschluss nicht näher<br />

konkretisiert wird, dann bezieht er sich auf dieselbe Sitzung.<br />

Erläuterungen<br />

Das Herzstück der <strong>Kommentierung</strong> sind die Erläuterungen. Hier wird dargelegt, wie mit den einzelnen Gebührenpositionen bei der<br />

Rechnungsstellung umzugehen ist. Ausgangspunkt ist der Wortlaut der Regelungen und Leistungsbeschreibungen. Besondere Berücksichtigung<br />

findet auch die Amtliche Begründung, die den Willen des Verordnungsgebers widerspiegelt.<br />

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