27.02.2014 Aufrufe

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Neben den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2050 bis 2120 können die <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2150 bis 2170 für dieselbe Kavität nicht berechnet werden, da es sich<br />

grundsätzlich um dieselbe Versorgung handelt, jedoch in unterschiedlicher Ausführung.<br />

Das Bonding dient sowohl der Versiegelung der Dentinkanälchen als auch der Haftvermittlung. Es ist deswegen nicht zulässig, die<br />

Versiegelung der Dentinkanälchen gesondert (z. B. mit <strong>GOZ</strong>-Nr. 2030 analog) zu berechnen.<br />

Der Leistungsinhalt der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2197 ist integraler Bestandteil der Leistungen nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 (vgl.<br />

Amtliche Begründung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 2120).<br />

Häufig trifft man in der Abrechnungspraxis auf die Analogberechnung nach § 6 Absatz 1 (z. B. <strong>GOZ</strong>-Nr. 2030) für die Verwendung eines<br />

Kariesdetektors oder für andere Methoden <strong>zur</strong> Erkennung von Karies (z. B. Laserfluoreszenz). Der Kariesdetektor ist eine Flüssigkeit, mit<br />

der man nach Exkavation kariöse Stellen im Zahn farblich sichtbar machen kann. Die Feststellung, ob ein Zahn kariös ist oder nicht, gehört<br />

je nach Methode zum Leistungsinhalt der Untersuchung <strong>zur</strong> Feststellung von Zahn-, Mund- Kiefererkrankungen (<strong>GOZ</strong>-Nr. 0010) oder der<br />

Füllungspositionen. Ob vor oder nach Exkavation oder auf welche Art diese Feststellung erfolgt, spielt dabei keine Rolle. Ein eventueller<br />

Mehraufwand kann sich in einem erhöhten Steigerungsfaktor der Zielleistung widerspiegeln.<br />

2130 Kontrolle, Finieren/Polieren einer<br />

104 1,0fach 5,85 €<br />

Restauration in separater Sitzung, auch<br />

2,3fach 13,45 €<br />

Nachpolieren einer vorhandenen<br />

Restauration<br />

3,5fach 20,47 €<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 2130:<br />

Die bisher nach Größe der Füllung differenzierte Abbildung der Politur einer Amalgamfüllung in einer auf das Legen der Füllung folgenden<br />

Sitzung wird geändert. Die Politur wird in einer Leistung zusammengefasst. Diese gilt die Politur bzw. das Finieren jeder Füllung (z. B.<br />

Amalgam oder Kompositmaterialien) in einer gesonderten Sitzung nach dem Legen der jeweiligen Füllung unabhängig von der Größe der<br />

Füllung ab. Die Leistung ist auch berechnungsfähig, wenn z. B. bereits länger vorhandene Füllungen nachpoliert werden müssen.<br />

Leistungsinhalt<br />

Das Polieren einer Füllung dient der Glättung der Oberfläche. Eine glatte Füllungsoberfläche reduziert die Plaqueakkumulation (Anheftung<br />

von Belägen). Da Füllungen dem Mundmilieu permanent ausgesetzt sind, kommen sie zwangsläufig dauerhaft mit Speichel und<br />

kariesaktiven Belägen in Kontakt. Gleichzeitig müssen sie v. a. im Seitenzahnbereich hohem Kaudruck standhalten. Dies kann zu einer<br />

Formveränderung der Füllung beitragen und die Qualität des Randschlusses (der Übergangsbereich zwischen Zahn und Füllung)<br />

beeinträchtigen. Daher kann es von Zeit zu Zeit notwendig werden, ältere Füllungen so zu bearbeiten, dass sie den Qualitätskriterien wieder<br />

genügen. Diese Maßnahme kann den aufwendigeren Ersatz der Füllung um eine mehr oder weniger lange Zeit aufschieben. Beim Finieren<br />

wird der Rand der Restauration mit speziellen rotierenden Instrumenten so bearbeitet, dass er möglichst übergangslos in den Zahn<br />

übergeht.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2060, 2080, 2100, 2120, <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2200 bis 2220 (siehe 1. Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 2220)<br />

Erläuterungen<br />

Das Polieren von Kompositfüllungen in Adhäsivtechnik ist Bestandteil der Leistungen nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2060, 2080, 2100 und 2120 und<br />

nicht gesondert berechnungsfähig. Kunststofffüllungen können im Allgemeinen im unmittelbaren Anschluss an die Füllungsleistung in<br />

derselben Sitzung poliert werden, so dass insgesamt weniger Aufwand entsteht als bei Amalgamfüllungen, die stets nur in einer folgenden<br />

Sitzung poliert werden können.<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!