27.02.2014 Aufrufe

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Jahren nach Durchbruch der Zähne vor; dabei konzentriert sich der Kariesbefall mit 60 bis >90% etwa bis zum 13. bzw. 14. Lebensjahr auf<br />

die Fissuren und Grübchen der Molaren. Zum anderen erklärt sich die erhöhte Kariesanfälligkeit u. a. in den ersten Jahren nach dem<br />

Zahndurchbruch auch durch die Tatsache, dass der Zahnschmelz „heranreifen“ muss bis er seinen finalen Härtegrad und damit seine<br />

eigentliche Widerstandsfähigkeit gegen Säuren erreicht hat (vgl. DGZMK, Leitlinie Fissuren- und Grübchenversiegelung, Stand 03/2010,<br />

http://www.dgzmk.de/uploads/tx_szdgzmkdocuments/20100300_Langfassung_Fissurenversiegelung.pdf, S. 8 f.).<br />

Unabhängig von der besonderen Ausführung der Fissurenversiegelung oder von dem verwendeten Material ist aufgrund des<br />

Zielleistungsprinzips (§ 4 Abs. 2, Satz 2) nur die <strong>GOZ</strong>-Nr. 2000 ansetzbar. Im Zusammenhang mit der Fissurenversiegelung stellt die<br />

Adhäsivtechnik einen methodisch notwendigen Teilarbeitsschritt dar. Auch in der Fachliteratur wird die Fissurenversiegelung im<br />

Zusammenhang mit der Adhäsivtechnik genannt: „Grundvoraussetzung für die Fissurenversiegelung ist das Beherrschen der<br />

Adhäsivtechnik.“ (Lehmann, Klaus M., Elmar Hellwig: Zahnärztliche Propädeutik. 10. Auflage. Urban & Fischer bei Elsevier, 2005, S. 116).<br />

Für die zusätzliche Berechnung der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2197 fehlt somit die Grundlage, da der Leistungsinhalt schon mit der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2000 abgegolten<br />

ist.<br />

201 Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer 50 2010 Behandlung überempfindlicher<br />

Zahnflächen, je Kiefer<br />

Amtliche Begründung<br />

---<br />

Leistungsinhalt<br />

In der Hauptsache geht es hier um freiliegende Zahnhälse, die heutzutage ein in der Zahnarztpraxis häufig vorkommendes Problem<br />

darstellen. Rezessionen (nicht entzündlicher Zahnfleischrückgang, verursacht z. B. durch falsches Putzen oder Bruxismus) und<br />

Parodontopathien (entzündliche Zahnhalteapparaterkrankungen) haben <strong>zur</strong> Folge, dass Teile der Wurzeloberfläche freiliegen, die nicht mehr<br />

mit Zahnschmelz bedeckt sind. An den freiliegenden Bereichen werden thermische und chemische Reize (Kälte, Wärme, Süßes, Saures)<br />

über die Dentinkanälchen an den Nerv weitergeleitet und können mitunter heftige Schmerzen verursachen. Das Auftragen eines<br />

Versiegelungslackes schützt die empfindlichen Dentinkanälchen und macht den Zahn widerstandsfähiger gegen äußere Reize.<br />

Ausschlusskatalog<br />

---<br />

Erläuterungen<br />

Für eine Behandlung nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2010 muss eine Überempfindlichkeit von Zahnflächen vorliegen. Das Trockenlegen der Zahnfläche<br />

ist methodisch erforderlicher Bestandteil der Behandlungsmaßnahme (mit Ausnahme des Anlegens von Kofferdam) (vgl. Meurer,<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 201 <strong>GOZ</strong> alt, S. 154).<br />

Wird aufgrund der Überempfindlichkeit von Zahnflächen eine Versiegelung vorgenommen, kann anstatt der je Kiefer berechnungsfähigen<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 2010 nicht je versiegeltem Zahn die <strong>GOZ</strong>-Nr. 2000 (Stichwort Glattflächenversiegelung) berechnet werden.<br />

100 2020 Exkavieren und temporärer<br />

speicheldichter Verschluss einer Kavität<br />

als selbstständige Leistung<br />

202 Exkavieren und temporärer Verschluss einer Kavität,<br />

als selbstständige Leistung<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 2020:<br />

Die auf Vorschlag der BZÄK erfolgte Neugestaltung der Leistungsbeschreibung ermöglicht die bisher gebührenrechtlich nicht zulässige gesonderte<br />

Berechnung eines speicheldichten temporären Verschlusses bei Versorgungen mit Einlagefüllungen, endodontischen Behandlungen,<br />

der Überkappung und der Behandlung der Caries profunda. Bei dem temporären Verschluss von kariösen Läsionen (z. B. als Notfallmaßnahme<br />

50 1,0fach 2,81€<br />

2,3fach 6,47€<br />

3,5fach 9,84€<br />

98 1,0fach 5,51 €<br />

2,3fach 12,68 €<br />

3,5fach 19,29 €<br />

32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!