Kommentierung zur GOZ
Kommentierung zur GOZ
Kommentierung zur GOZ
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Vogt, Der GOÄ-Kommentar, 2. Auflage, zu § 10 Absatz 1 Punkt 3, S. 67).<br />
Nr alt Leistungstext alt PZ alt Nr neu Leistungstext neu PZ neu Anmerkungen<br />
200 Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit<br />
aushärtenden Kunststoffen, je Zahn<br />
90 2000 Versiegelung von kariesfreien<br />
Zahnfissuren mit aushärtenden<br />
Kunststoffen, auch<br />
Glattflächenversiegelung, je Zahn<br />
Amtliche Begründung<br />
Zu der Leistung nach der Nummer 2000:<br />
Die vom Aufwand mit einer Versiegelung von Zahnfissuren vergleichbare Glattflächenversiegelung wird in der Leistungsbeschreibung der<br />
<strong>GOZ</strong> Nr. 2000 ergänzt. Hierunter fällt auch die Bracketumfeldversiegelung.<br />
Leistungsinhalt<br />
Die Karies an den Kauflächen der Backenzähne ist die häufigste Karies bei Kindern. Bei der Fissurenversiegelung handelt es sich um eine<br />
vorbeugende Maßnahme, die an den am meisten kariesgefährdeten Stellen der Zähne zum Einsatz kommt. Der Zahnarzt muss prüfen, ob<br />
die Notwendigkeit der Fissurenversiegelung besteht, denn nicht alle Backenzähne müssen versiegelt werden. Wichtig ist die Versiegelung<br />
vor allem dann, wenn ein erhöhtes Kariesrisiko besteht, sowie bei Backenzähnen mit ausgeprägten oder bereits verfärbten Fissuren. In der<br />
Regel sollte die Fissurenversiegelung möglichst schnell nach dem Durchbruch der bleibenden Zähne erfolgen. Dabei werden durch den<br />
Auftrag eines Kunststoffmaterials die Eintrittspforten für die Karies an den Kauflächen der Zähne verschlossen. Im Einzelnen sind nach der<br />
diagnostischen Beurteilung der gereinigten Zähne die Konditionierung („Anrauung“) der äußersten Schmelzoberfläche mit einem Säure-Gel,<br />
der Auftrag des Versiegelungsmaterials auf die getrocknete Zahnoberfläche sowie die Aushärtung mit Licht notwendig. Abschließend ist die<br />
Okklusion („der Biss“) zu prüfen und ein Fluoridpräparat aufzutragen. Die Behandlung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Erst bei weit<br />
fortgeschrittener Eruption (Durchbruch) der Zähne und guter Zugänglichkeit der okklusalen (kauflächenseitigen) Fissuren bzw. oberen<br />
palatinalen (gaumenseitigen) und unteren bukkalen (wangenseitigen) Grübchen kann eine Fissurenversiegelung erfolgversprechend<br />
durchgeführt werden. Bis zum ausreichenden Zahndurchbruch haben daher andere lokale präventive Maßnahmen (Zahnreinigung,<br />
Lokalfluoridierung, antibakterielle Lacke etc.) Vorrang. Als Voraussetzung für eine langlebige Versiegelung ist auch eine gute Mitarbeit der<br />
kindlichen und jugendlichen Patienten bei der Behandlung zu nennen (vgl. BZÄK und DGZMK, Patienteninformation: Fissurenversiegelung,<br />
Stand 02/2011, http://www.dgzmk.de/uploads/media/2013_04_15_fissurenversiegelung.pdf, S. 1 f.). Bei der erweiterten<br />
Fissurenversiegelung werden schon verfärbte Fissuren, die eine beginnende Karies aufweisen, mit dem Bohrer gesäubert und im Anschluss<br />
mit einem Kunststoffmaterial versiegelt. Der Ablauf ist der Gleiche wie bei einer einfachen Versiegelung.<br />
Während einer Therapie mit Multibracketapparatur (festsitzende kieferorthopädische Apparatur mit Metallplättchen, die durch Drähte<br />
verbunden sind) sind Entkalkungen an den betroffenen Zähnen ein häufiges Problem. Die Gefährdung geht bei schlechter Zahnpflege von<br />
der Bracketumgebung aus, wenn über Tage hinweg die Bracketrandzone nicht sauber gereinigt wird, da sich dort Biofilme mit Bakterien<br />
bilden. Durch Glattflächenversiegelung wird die Zahnoberfläche mit einer dünnen Schicht überzogen, die mineralisch oder aus Kunststoff<br />
sein kann und vor der bakteriellen Säurebildung schützt.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 2197, 2050 bis 2120 (an derselben Stelle)<br />
Erläuterungen<br />
Eine (erweiterte) Fissurenversiegelung liegt auch vor, wenn der Zahn leicht präpariert werden muss und durch die Versiegelung eine Füllung<br />
vermieden oder noch eine Zeitlang hinausgeschoben wird. Die Abrechnung einer Füllungsleistung nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2050 bis 2120 an<br />
derselben Stelle ist in diesem Falle nicht statthaft. Aus fachlichen Gründen ist nur eine Versiegelung von kariesfreien Fissuren sinnvoll. Eine<br />
Maßnahme nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2000 ist bei Erwachsenen (ab dem 18. Lebensjahr) im Allgemeinen nicht angezeigt (vgl. Meurer,<br />
Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 200 <strong>GOZ</strong> alt, S. 154). Zum einen kommt die Fissurenkaries in der Regel in den ersten<br />
90 1,0fach 5,06 €<br />
2,3fach 11,64 €<br />
3,5fach 17,72 €<br />
31