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Kommentierung zur GOZ

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Vogt, Der GOÄ-Kommentar, 2. Auflage, zu § 10 Absatz 1 Punkt 3, S. 67).<br />

Nr alt Leistungstext alt PZ alt Nr neu Leistungstext neu PZ neu Anmerkungen<br />

200 Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit<br />

aushärtenden Kunststoffen, je Zahn<br />

90 2000 Versiegelung von kariesfreien<br />

Zahnfissuren mit aushärtenden<br />

Kunststoffen, auch<br />

Glattflächenversiegelung, je Zahn<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 2000:<br />

Die vom Aufwand mit einer Versiegelung von Zahnfissuren vergleichbare Glattflächenversiegelung wird in der Leistungsbeschreibung der<br />

<strong>GOZ</strong> Nr. 2000 ergänzt. Hierunter fällt auch die Bracketumfeldversiegelung.<br />

Leistungsinhalt<br />

Die Karies an den Kauflächen der Backenzähne ist die häufigste Karies bei Kindern. Bei der Fissurenversiegelung handelt es sich um eine<br />

vorbeugende Maßnahme, die an den am meisten kariesgefährdeten Stellen der Zähne zum Einsatz kommt. Der Zahnarzt muss prüfen, ob<br />

die Notwendigkeit der Fissurenversiegelung besteht, denn nicht alle Backenzähne müssen versiegelt werden. Wichtig ist die Versiegelung<br />

vor allem dann, wenn ein erhöhtes Kariesrisiko besteht, sowie bei Backenzähnen mit ausgeprägten oder bereits verfärbten Fissuren. In der<br />

Regel sollte die Fissurenversiegelung möglichst schnell nach dem Durchbruch der bleibenden Zähne erfolgen. Dabei werden durch den<br />

Auftrag eines Kunststoffmaterials die Eintrittspforten für die Karies an den Kauflächen der Zähne verschlossen. Im Einzelnen sind nach der<br />

diagnostischen Beurteilung der gereinigten Zähne die Konditionierung („Anrauung“) der äußersten Schmelzoberfläche mit einem Säure-Gel,<br />

der Auftrag des Versiegelungsmaterials auf die getrocknete Zahnoberfläche sowie die Aushärtung mit Licht notwendig. Abschließend ist die<br />

Okklusion („der Biss“) zu prüfen und ein Fluoridpräparat aufzutragen. Die Behandlung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Erst bei weit<br />

fortgeschrittener Eruption (Durchbruch) der Zähne und guter Zugänglichkeit der okklusalen (kauflächenseitigen) Fissuren bzw. oberen<br />

palatinalen (gaumenseitigen) und unteren bukkalen (wangenseitigen) Grübchen kann eine Fissurenversiegelung erfolgversprechend<br />

durchgeführt werden. Bis zum ausreichenden Zahndurchbruch haben daher andere lokale präventive Maßnahmen (Zahnreinigung,<br />

Lokalfluoridierung, antibakterielle Lacke etc.) Vorrang. Als Voraussetzung für eine langlebige Versiegelung ist auch eine gute Mitarbeit der<br />

kindlichen und jugendlichen Patienten bei der Behandlung zu nennen (vgl. BZÄK und DGZMK, Patienteninformation: Fissurenversiegelung,<br />

Stand 02/2011, http://www.dgzmk.de/uploads/media/2013_04_15_fissurenversiegelung.pdf, S. 1 f.). Bei der erweiterten<br />

Fissurenversiegelung werden schon verfärbte Fissuren, die eine beginnende Karies aufweisen, mit dem Bohrer gesäubert und im Anschluss<br />

mit einem Kunststoffmaterial versiegelt. Der Ablauf ist der Gleiche wie bei einer einfachen Versiegelung.<br />

Während einer Therapie mit Multibracketapparatur (festsitzende kieferorthopädische Apparatur mit Metallplättchen, die durch Drähte<br />

verbunden sind) sind Entkalkungen an den betroffenen Zähnen ein häufiges Problem. Die Gefährdung geht bei schlechter Zahnpflege von<br />

der Bracketumgebung aus, wenn über Tage hinweg die Bracketrandzone nicht sauber gereinigt wird, da sich dort Biofilme mit Bakterien<br />

bilden. Durch Glattflächenversiegelung wird die Zahnoberfläche mit einer dünnen Schicht überzogen, die mineralisch oder aus Kunststoff<br />

sein kann und vor der bakteriellen Säurebildung schützt.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 2197, 2050 bis 2120 (an derselben Stelle)<br />

Erläuterungen<br />

Eine (erweiterte) Fissurenversiegelung liegt auch vor, wenn der Zahn leicht präpariert werden muss und durch die Versiegelung eine Füllung<br />

vermieden oder noch eine Zeitlang hinausgeschoben wird. Die Abrechnung einer Füllungsleistung nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2050 bis 2120 an<br />

derselben Stelle ist in diesem Falle nicht statthaft. Aus fachlichen Gründen ist nur eine Versiegelung von kariesfreien Fissuren sinnvoll. Eine<br />

Maßnahme nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 2000 ist bei Erwachsenen (ab dem 18. Lebensjahr) im Allgemeinen nicht angezeigt (vgl. Meurer,<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 200 <strong>GOZ</strong> alt, S. 154). Zum einen kommt die Fissurenkaries in der Regel in den ersten<br />

90 1,0fach 5,06 €<br />

2,3fach 11,64 €<br />

3,5fach 17,72 €<br />

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