Kommentierung zur GOZ
Kommentierung zur GOZ
Kommentierung zur GOZ
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Amtliche Begründung<br />
Zu der Leistung nach der Nummer 1040:<br />
einschließlich Reinigung der<br />
Zahnzwischenräume, das Entfernen des<br />
Biofilms, die Oberflächenpolitur und<br />
geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je<br />
Zahn oder Implantat oder Brückenglied.<br />
Die Leistung nach der Nummer 1040 ist<br />
neben den Leistungen nach den<br />
Nummern 1020, 4050, 4055, 4060, 4070,<br />
4075, 4090 und 4100 nicht<br />
berechnungsfähig.<br />
2,3fach 3,62€<br />
3,5fach 5,51<br />
€<br />
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine häufig mit präventiver Zielsetzung oder im Vorfeld einer Parodontalbehandlung<br />
durchgeführte Maßnahme, die auch an qualifizierte nichtzahnärztliche Fachangestellte delegiert werden kann. Mit der Aufnahme in das<br />
Gebührenverzeichnis der <strong>GOZ</strong> wird eine transparente Abrechnung dieser Leistung ermöglicht und das bisher heterogene<br />
Abrechnungsgeschehen vereinheitlicht.<br />
Leistungsinhalt<br />
Die professionelle Zahnreinigung ist primär eine prophylaktische Maßnahme. Normalerweise wird sie von fortgebildeten Fachkräften<br />
durchgeführt. In der Regel umfasst sie eine vollständige Entfernung versteckter weicher (Plaque) und auch mineralisierter Zahnbeläge<br />
oberhalb (Zahnstein) und unterhalb (Konkrement) des Zahnfleisches (soweit sie klinisch sichtbar und erreichbar sind) mit Handinstrumenten<br />
(Schleifpapier, Bürstchen, Zahnseide) und Ultraschallgeräten. Eventuell verbliebene Verfärbungen und Ablagerungen auf Zahnoberflächen<br />
(entsprechend Zahnersatz, Kronen) werden mittels Pulverstrahl entfernt und anschließend mit einem rotierenden Gummikelch und einer<br />
Prophylaxepaste poliert, um ein Neuansetzen von Belägen zu erschweren. Abschließend sollten zum Schutz des Zahnschmelzes alle<br />
Zahnoberflächen mit einem speziellen Fluoridlack behandelt werden.<br />
Außer als prophylaktische Maßnahme wird die PZR auch im Rahmen einer Parodontitisbehandlung durchgeführt. Als vorbereitende<br />
Maßnahme dient sie der Entfernung aller supragingingivalen und klinisch erreichbaren Beläge, um das akute Entzündungsgeschehen<br />
abzumildern. Das hat den Vorteil, dass der Patient optimal für die Parodontitisbehandlung vorbereitet ist, weil die Behandlungsdauer durch<br />
die teilweise Entfernung der Beläge verkürzt wird und die Blutungsneigung geringer ist. Im Recall dient sie der unterstützenden<br />
Parodontitisnachsorge, d. h. das Behandlungsergebnis der Parodontitisbehandlung wird durch weitere PZR-Sitzungen erhalten.<br />
Die Dauer der Behandlung hängt u. a. von der Anzahl der zu behandelnden Zähne, der Mundhygienesituation und der Auswahl der Geräte<br />
und Instrumente ab. In der Regel dauert sie beim Erwachsenen eine Stunde. Die Frage der Häufigkeit hängt von der Belagssituation des<br />
Patienten und dessen individuellem Karies- und Parodontitisrisiko ab. Ein halb- bis jährlicher Recall kann bei einem geringen Karies- und<br />
Parodontitisrisiko ausreichend sein. Der Zahnarzt legt nach Einschätzen der individuellen Situation des Patienten die Zeitintervalle zwischen<br />
den PZR-Sitzungen fest. Allgemeinerkrankungen, die parodontale Erkrankungen begünstigen, wie z. B. Diabetes mellitus sollten in dieser<br />
Entscheidung berücksichtigt werden. Wird die Leistung mehr als viermal im Jahr erbracht, stellt sich die Frage nach der medizinischen<br />
Indikation.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100<br />
28