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Kommentierung zur GOZ

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Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 1040:<br />

einschließlich Reinigung der<br />

Zahnzwischenräume, das Entfernen des<br />

Biofilms, die Oberflächenpolitur und<br />

geeignete Fluoridierungsmaßnahmen, je<br />

Zahn oder Implantat oder Brückenglied.<br />

Die Leistung nach der Nummer 1040 ist<br />

neben den Leistungen nach den<br />

Nummern 1020, 4050, 4055, 4060, 4070,<br />

4075, 4090 und 4100 nicht<br />

berechnungsfähig.<br />

2,3fach 3,62€<br />

3,5fach 5,51<br />

€<br />

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine häufig mit präventiver Zielsetzung oder im Vorfeld einer Parodontalbehandlung<br />

durchgeführte Maßnahme, die auch an qualifizierte nichtzahnärztliche Fachangestellte delegiert werden kann. Mit der Aufnahme in das<br />

Gebührenverzeichnis der <strong>GOZ</strong> wird eine transparente Abrechnung dieser Leistung ermöglicht und das bisher heterogene<br />

Abrechnungsgeschehen vereinheitlicht.<br />

Leistungsinhalt<br />

Die professionelle Zahnreinigung ist primär eine prophylaktische Maßnahme. Normalerweise wird sie von fortgebildeten Fachkräften<br />

durchgeführt. In der Regel umfasst sie eine vollständige Entfernung versteckter weicher (Plaque) und auch mineralisierter Zahnbeläge<br />

oberhalb (Zahnstein) und unterhalb (Konkrement) des Zahnfleisches (soweit sie klinisch sichtbar und erreichbar sind) mit Handinstrumenten<br />

(Schleifpapier, Bürstchen, Zahnseide) und Ultraschallgeräten. Eventuell verbliebene Verfärbungen und Ablagerungen auf Zahnoberflächen<br />

(entsprechend Zahnersatz, Kronen) werden mittels Pulverstrahl entfernt und anschließend mit einem rotierenden Gummikelch und einer<br />

Prophylaxepaste poliert, um ein Neuansetzen von Belägen zu erschweren. Abschließend sollten zum Schutz des Zahnschmelzes alle<br />

Zahnoberflächen mit einem speziellen Fluoridlack behandelt werden.<br />

Außer als prophylaktische Maßnahme wird die PZR auch im Rahmen einer Parodontitisbehandlung durchgeführt. Als vorbereitende<br />

Maßnahme dient sie der Entfernung aller supragingingivalen und klinisch erreichbaren Beläge, um das akute Entzündungsgeschehen<br />

abzumildern. Das hat den Vorteil, dass der Patient optimal für die Parodontitisbehandlung vorbereitet ist, weil die Behandlungsdauer durch<br />

die teilweise Entfernung der Beläge verkürzt wird und die Blutungsneigung geringer ist. Im Recall dient sie der unterstützenden<br />

Parodontitisnachsorge, d. h. das Behandlungsergebnis der Parodontitisbehandlung wird durch weitere PZR-Sitzungen erhalten.<br />

Die Dauer der Behandlung hängt u. a. von der Anzahl der zu behandelnden Zähne, der Mundhygienesituation und der Auswahl der Geräte<br />

und Instrumente ab. In der Regel dauert sie beim Erwachsenen eine Stunde. Die Frage der Häufigkeit hängt von der Belagssituation des<br />

Patienten und dessen individuellem Karies- und Parodontitisrisiko ab. Ein halb- bis jährlicher Recall kann bei einem geringen Karies- und<br />

Parodontitisrisiko ausreichend sein. Der Zahnarzt legt nach Einschätzen der individuellen Situation des Patienten die Zeitintervalle zwischen<br />

den PZR-Sitzungen fest. Allgemeinerkrankungen, die parodontale Erkrankungen begünstigen, wie z. B. Diabetes mellitus sollten in dieser<br />

Entscheidung berücksichtigt werden. Wird die Leistung mehr als viermal im Jahr erbracht, stellt sich die Frage nach der medizinischen<br />

Indikation.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 1020, 4050, 4055, 4060, 4070, 4075, 4090 und 4100<br />

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