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Kommentierung zur GOZ

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Wirkungsweise des Chlorhexidins und des Fluorids:<br />

- Chlorhexidindiglukonat ist der Wirkstoff mit der größten Hemmung von Belagsbildung und Zahnfleischentzündungen. Die<br />

Wirksamkeit von Chlorhexidindiglukonat wurde in über 500 Studien bestätigt und gilt heute als wirksamstes Mittel bei<br />

Zahnfleischentzündungen (Gingivitis). Der Wirkstoff besitzt ein breites antimikrobielles Spektrum gegenüber Bakterien, Hefen,<br />

Dermatophyten, Schimmelpilzen und bestimmten Viren. Wegen seiner ausgezeichneten Wirkung auf Streptococcus mutans wird<br />

Chlorhexidin außerdem häufig in der Kariesprophylaxe eingesetzt. Die antimikrobielle Eigenschaft von Chlorhexidin im Mund hält<br />

bis zu zwölf Stunden an. (vgl. Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit, Patienten- und Verbraucherberatung, Wirkungsweise von<br />

Mundspüllösungen, Stand: 03/2011, www.agz-rnk.de/agz/content/3/3_2/3_2_1/3_2_1_1/3_2_1_1_2/index.php).<br />

- Früher ging man davon aus, dass hauptsächlich das vor dem Zahndurchbruch eingebaute Flourid kariesprophylaktisch wirksam ist.<br />

Heute ist wissenschaftlich belegt, dass die nach dem Zahndurchbruch auf die Zahnoberfläche einwirkenden Flouride für die<br />

kariesprotektive Wirkung verantwortlich sind (vgl. BZÄK und DGZMK, Patienteninformation: Flouridierung <strong>zur</strong> Kariesprävention,<br />

Stand 03/2007, www.dgzmk.de/uploads/media/Fluoridierung.pdf?PHPSESSID=99c08bb77227fe3bfa53d1018c1aa0ba, S. 1).<br />

- Ein weiterer Effekt ist die negative Wirkung auf den Bakterienstoffwechsel. Fluoride sind bekannte Enzymhemmer und scheinen in<br />

diesem Zusammenhang verschiedene Metabolismen der kariogenen Erreger zu hemmen. Dies führt zu einer geringeren<br />

Säureproduktion bzw. Bakterienvermehrung.<br />

Ausschlusskatalog<br />

---<br />

Erläuterungen<br />

Die Gebühr nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 1030 umfasst die Kosten für das verwendete Medikament. Es ist daher unzulässig, durch Rezeptierung des<br />

Medikaments diese Kosten auf den Patienten zu verlagern.<br />

In der Praxis kommt es auch vor, dass für die sogenannte Full Mouth Disinfection (FMD) <strong>GOZ</strong>-Nr. 1030 berechnet wird. Bei der FMD handelt<br />

es sich um eine ergänzende Maßnahme <strong>zur</strong> Parodontitistherapie. Das FMD Konzept basiert auf der Tatsache, dass kürettierte Taschen<br />

innerhalb weniger Tage erneut mit aus der Mundhöhle stammenden Mikroorganismen besiedelt werden. Um zu vermeiden, dass behandelte<br />

Bereiche wieder mit pathogenen Keimen infiziert werden, werden sämtliche Oberflächen des Mund- und Rachenraumes in regelmäßigen<br />

Intervallen – vor, während einer Behandlung oder auch durch den Patienten zu Hause – mittels eines Chlorhexidin-Präparates desinfiziert.<br />

Der Ansatz der <strong>GOZ</strong>-Nr. 1030 für die FMD ist unzulässig, da zum einen nicht eine Karies sondern eine Parodontitis behandelt wird und zum<br />

anderen keine Schiene <strong>zur</strong> Anwendung kommt.<br />

Nach den Abrechnungsbestimmungen ist <strong>GOZ</strong>-Nr. 1030 nur abrechnungsfähig, wenn ein Medikamententräger (z. B. Tiefziehschiene) im<br />

zahntechnischen Labor individuell hergestellt wurde. Die Anwendung eines konfektionierten Löffels als Medikamententräger erfüllt nicht den<br />

Leistungsinhalt der <strong>GOZ</strong>-Nr. 1030. Die Kosten für die zahntechnische Herstellung einer individuell gefertigten Schiene als<br />

Medikamententräger sind gesondert berechnungsfähig.<br />

1040 Professionelle Zahnreinigung<br />

28 1,0fach 1,57€<br />

Die Leistung umfasst das Entfernen der<br />

supragingivalen/gingivalen Beläge auf<br />

Zahn- und Wurzeloberflächen<br />

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