Kommentierung zur GOZ
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4. Bei Anwendung einer individuell<br />
gefertigten Schiene als<br />
Medikamententräger für<br />
Fluoridierungsmittel ist die mehr als<br />
viermalige Berechnung der Leistung nach<br />
der Nummer 1030 innerhalb eines Jahres<br />
in der Rechnung zu begründen.<br />
3,5fach 17,72€<br />
Amtliche Begründung<br />
Zu der Leistung nach der Nummer 1030:<br />
Die Leistung nach der Nummer 1030 beschreibt eine präventive Leistung, bei der mittels einer individuell angefertigten Schiene<br />
Medikamente (z.B. Chlorhexidin) <strong>zur</strong> Kariesvorbeugung und initialen Kariesbehandlung angewandt werden. Die Behandlung erfolgt in der<br />
Regel in Serien mit jeweils 10 Sitzungen; innerhalb eines Jahres werden typischerweise bis zu 3 Serien durchgeführt.<br />
Bei Verwendung von Medikamenten <strong>zur</strong> Fluoridierung sind in aller Regel deutlich weniger Sitzungen notwendig. Daher ist bei Anwendung<br />
solcher Medikamente eine mehr als viermalige Berechnung innerhalb eines Jahres in der Rechnung zu begründen. Die Kosten für die<br />
zahntechnische Herstellung einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger sind gesondert berechnungsfähig.<br />
Leistungsinhalt<br />
Die Schienentherapie im Sinne der <strong>GOZ</strong>-Nr. 1030 dient der Applikation eines Medikaments. Dieses Medikament ist integraler Bestandteil der<br />
Leistung und muss vom Zahnarzt <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden, obwohl eine gesonderte Berechnung nicht zulässig ist. Durch individuell<br />
angefertigte Schienen, die als Medikamententräger für kariesprophylaktisch wirkende Medikamente (Chlorhexidin und Fluorid) dienen sollen,<br />
kann eine gezielte Behandlung der Zähne mit langer Wirkungsdauer gewährleistet werden. Die Anfertigung der Schiene erfolgt nach<br />
Abdrucknahme am Patienten im Labor auf dem Gipsmodell. Nach einer ausführlichen Unterweisung durch den Zahnarzt kann der Patient<br />
die Behandlung auch selbst zu Hause durchführen. Indikationen für eine solche Schienentherapie ist ein erhöhtes Kariesrisiko, das sich<br />
durch eine hohe Bakterienpopulation manifestiert und in der Regel durch einen Speicheltest nachgewiesen werden kann. Andere<br />
Indikationen können insbesondere sein:<br />
- Eine unausgewogene Ernährung mit hohem Konsum von Zucker bzw. zuckerhaltigen Lebensmitteln lässt die Produktion von<br />
kariesaktiven Säuren ansteigen.<br />
- Xerostomie (Mundtrockenheit) führt dazu, dass kariesaktive Säuren durch den Speichel nicht mehr abgepuffert werden können. Es<br />
entsteht vermehrt Zahnstein. Xerostomie wird bei zahlreichen Medikamenten als Nebenwirkung beschrieben und ist eine häufige<br />
Begleiterscheinung bei Strahlentherapie im Kopf-Gesichtsbereich bei Tumorpatienten.<br />
- Bulimiepatienten setzen ihre Mundhöhle durch das häufige Erbrechen Magensäuren aus, die den Zahnschmelz angreifen.<br />
Bei der initialen Kariestherapie mit Chlorhexidin erfolgt die Behandlung in der Regel in Serien mit jeweils 10 Sitzungen, innerhalb eines<br />
Jahres werden typischerweise bis zu 3 Serien durchgeführt.<br />
Bei Verwendung von Medikamenten <strong>zur</strong> Fluoridierung sind in aller Regel deutlich weniger Sitzungen notwendig als bei der Behandlung mit<br />
Chlorhexidin. Daher ist bei Anwendung solcher Medikamente eine mehr als viermalige Berechnung innerhalb eines Jahres in der Rechnung<br />
zu begründen.<br />
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