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KOMMENTIERUNG DER PKV ZUR GEBÜHREN
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Interaktives Inhaltsverzeichnis Sei
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Inhaltsverzeichnis und Navigationsl
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Berechnung der allgemeinen zahnärz
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Nr. 2 der Allgemeinen Bestimmungen
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erforderlich sind, kann der im Einz
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005 Abformung eines Kiefers für ei
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viermal abrechnungsfähig. Abgegolt
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gilt als Standard bei der Schmerzau
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mit einer Wellenlänge von 10,6 μm
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Die Tabelle zeigt, dass die Zuschla
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Das Anfärben der Zähne und die an
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Nrn. 100 und 101 GOZ alt, S. 152).
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Wirkungsweise des Chlorhexidins und
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Erläuterungen Wird die Leistung al
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Vogt, Der GOÄ-Kommentar, 2. Auflag
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etwa bei Verlust einer Füllung) is
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höchstens zweimal berechnet werden
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211 Präparieren einer Kavität, F
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Neben den GOZ-Nrn. 2050 bis 2120 k
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Unter einer Einlagefüllung wird ei
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Mehraufwand kann sich in einem erh
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Ergebnisse. Das Vorgehen ist dem Sc
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Laut der Amtlichen Begründung zu d
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Kronenversorgungen ergänzt. Ebenso
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Die Leistungen nach den Nummern 223
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eines präparierten oder frakturier
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Leistungsinhalt Das Entfernen einer
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GOZ-Nr. 2320 Reparaturen an festsit
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GOZ-Nr. 2030 Erläuterungen GOZ-Nrn
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Klinisches Vorgehen: - Lokalanästh
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Zahn danach ordnungsgemäß mit ein
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Erläuterungen Die GOZ-Nr. 2400 ist
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zusätzlich nach GOZ-Nr. 2430 abzur
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-zum Inhaltsverzeichnis- Abschnitt
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Dieses Instrument dient der Entfern
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Wiederholt verwendbare Implantat- u
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In der Abrechnungspraxis wird häuf
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GOZ-Nrn. 3050 analog, 4110 analog:
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304 Entfernung eines retinierten, i
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Die Leistung ist zuschlagsfähig mi
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Bundeszahnärztekammer in Zusammena
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Leistungsinhalt Die Exzision von Sc
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Erläuterungen Mit dieser Gebühren
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3100 Plastische Deckung im Rahmen e
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Die Abrechnungsbestimmung nach GOZ-
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Auch die Glättung des Knochens ist
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GOZ-Nrn. 3070, 3080, 3240, 3250, 40
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Knochenhöhle nur selten vollständ
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Wenn die Zystektomie im Rahmen eine
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Leistungsinhalt Eine Knochenresekti
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Es gibt jedoch spezielle Operations
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Leistung) abgerechnet werden (vgl.
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Erläuterungen Mit der Leistung nac
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331 Chirurgische Wundrevision (z. B
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Die Vorgabe „als selbstständige
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Als hämorrhagische Diathesen werde
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Einmalartikeln im Einzelfall zu pr
- Seite 117 und 118:
Leistungsinhalt ist die Erfassung d
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Sie darf nicht neben oder anstelle
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Das Einschleifen nach GOZ-Nr. 4040
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Die Leistung nach der Nummer 4060 i
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Allgemeinen Bestimmung nicht gesond
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Entsprechende Maßnahmen, wie z. B.
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Für die Stillung einer Blutung kan
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Eine Berechnung der GOZ-Nr. 4110 is
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entfernt. Im Anschluss erfolgt dann
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gesondert berechnet werden. Laut Le
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Ausschlusskatalog GOZ-Nrn. 3050, 32
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Implantaten nicht berechnungsfähig
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GOZ 1988. An dieser Systematik hat
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Wenn im Falle von natürlichen Zäh
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GOZ-Nrn. 5040 Erläuterungen Die 1.
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514 Eingliederung einer provisorisc
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wiedergegeben - im Gegensatz zur Fu
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521 Versorgung eines teilbezahnten
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einem umlaufenden Funktions- und Ve
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Gebührenposition sein. Die Desinfe
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Die Desinfektion der Prothese vor d
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Zusammenarbeit mit den (Landes-) Za
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is 531 GOZ alt, S. 195). Die Kontro
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Allgemeine Bestimmungen GOZ alt GOZ
- Seite 165 und 166:
Verlangensleistung berechnet werden
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Die GOZ-Nr. 6010 ist bezogen auf di
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a) Ausmaß der Bissverschiebung: me
- Seite 171 und 172:
Erläuterungen GOZ-Nrn. 6030 bis 60
- Seite 173 und 174:
dies erst nach Abschluss der Behand
- Seite 175 und 176:
Erläuterungen Diese Leistung umfas
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Erläuterungen Mit der Entfernung s
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Entfernung von Bögen und Teilböge
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618 Maßnahmen zur Wiederherstellun
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Die Eingliederung der Apparatur mus
- Seite 185 und 186:
Erläuterungen Die eigentliche zahn
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Abschnitt H - Eingliederung von Auf
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- die Muskulatur zu entspannen - ex
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Eine ggf. notwendige anatomische Ab
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Leistungsinhalt Eine semipermanente
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Ausschlusskatalog GOZ-Nrn. 2230, 22
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prophylaktische, prothetische, paro
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8000 ist nicht nur die Befunderhebu
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- Seite 203 und 204: GOZ-Nr. 8020 Bei Patienten mit gesu
- Seite 205 und 206: 804 Montage des Gegenkiefermodells
- Seite 207 und 208: Zur Klarstellung wurden die Leistun
- Seite 209 und 210: werden. Eine analoge Berechnung (z.
- Seite 211 und 212: Implantate und Implantatteile sind
- Seite 213 und 214: Nrn. 3240, 3250 oder GOÄ-Nrn. 2675
- Seite 215 und 216: je Kiefer Auswertung von radiologis
- Seite 217 und 218: Führungsschablone zur Implantation
- Seite 219 und 220: Wenn die Aufnahme nicht durch einen
- Seite 221 und 222: 2732 berechnet werden. Auch die Gl
- Seite 223 und 224: Kronenrand legt, sodass keine Zahnf
- Seite 225 und 226: 9060 Auswechseln von Aufbauelemente
- Seite 227 und 228: Mit der Aufbereitung des Knochens i
- Seite 229 und 230: Lagerbildung Eine evtl. notwendige
- Seite 231 und 232: Amtliche Begründung Zu der Leistun
- Seite 233 und 234: der Membran. Als zusätzliche Berec
- Seite 235 und 236: Die Leistung nach der GOZ-Nr. 9110
- Seite 237 und 238: GOZ-Nr. 2697, 2700: analog für die
- Seite 239 und 240: Osteosynthesemaßnahmen, ggf. einsc
- Seite 241 und 242: Spalträume mittels Knochen aus dem
- Seite 243 und 244: Ausschlusskatalog GOZ-Nrn. 3050, 32
- Seite 245 und 246: Der primäre Wundverschluss ist lau
- Seite 247 und 248: von Materialien zur Förderung der
- Seite 249 und 250: 6. Die Zuschläge nach den Nummern
- Seite 251: 0510 Zuschlag bei nichtstationärer