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Kommentierung zur GOZ

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auftritt und darf nicht zusätzlich berechnet werden (z. B. <strong>GOZ</strong>-Nrn. 3050 analog, 4110 analog).<br />

Der primäre Wundverschluss ist laut Nummer 1 der Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt K Bestandteil der Leistung und darf nicht<br />

gesondert berechnet werden (siehe Erläuterungen zu den Allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt K). Sofern weitere (plastische)<br />

Maßnahmen für den Wundverschluss berechnet werden, sind die Erläuterungen <strong>zur</strong> 1. Allgemeinen Bestimmung zu Abschnitt K zu<br />

berücksichtigen.<br />

Die Leistung ist zuschlagsfähig mit der <strong>GOZ</strong>-Nr. 0530.<br />

9140 Intraorale Entnahme von Knochen<br />

außerhalb des Aufbaugebietes ggf.<br />

einschließlich Aufbereitung des<br />

Knochenmaterials und/oder der<br />

Aufnahmeregion, einschließlich der<br />

notwendigen Versorgung der<br />

Entnahmestelle, je Kieferhälfte oder<br />

Frontzahnbereich<br />

650 1,0fach 36,56 €<br />

2,3fach 84,08 €<br />

Bei Entnahme von einem oder mehreren<br />

Knochenblöcken ist das Doppelte der<br />

Gebühr nach der Nummer 9140<br />

berechnungsfähig. Von einem<br />

Knochenblock im Sinne dieser<br />

Abrechnungsbestimmung ist auszugehen,<br />

wenn dieser bei der Implantation<br />

eigenständig fixiert werden muss.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 9140:<br />

Die Leistung nach der Nummer 9140 beinhaltet die intraorale Entnahme von Knochen z.B. am Kinn oder im Unterkiefer retromolar. Die<br />

extraorale Entnahme von Knochen, z.B. aus dem Beckenkamm oder Schädelkalotte, unterliegt wie bisher entsprechenden<br />

Gebührenpositionen der GOÄ. Die intraorale Einbringung von Knochenmaterial wird durch die Leistung nach der Nummer 9100 und ggf. 9150<br />

abgebildet.<br />

Leistungsinhalt<br />

Diese Gebührennummer beschreibt die intraorale Entnahme von Knochen oder Knochenteilen außerhalb eines Aufbaugebietes (z. B. vom<br />

Kinn, von retromolar, vom Prozessus zygomaticus, von der Spina nasalis oder von benachbarten zahnlosen Kieferabschnitten).<br />

3,5fach 127,95 €<br />

Für die Versorgung von kleineren Kieferkammdefekten werden zum Knochenaufbau in der Regel Knochentransplantate aus der Kieferregion<br />

verwendet. Als Spenderregion bietet sich der Kinnbereich oder das retromolare Gebiet im Bereich des Weisheitszahnes an. Bei größeren<br />

Defekten ist häufig eine Knochenentnahme außerhalb des Mundes (Beckenkamm, Schädel) erforderlich. Mit speziellen Fräsen und<br />

Knochenmeißeln wird das Transplantat präpariert und anschließend mit einer Osteosyntheseschraube im Bereich des aufzubauenden<br />

Knochenlagers fixiert. Die Übergänge zwischen Knochenlager und Transplantat werden konturiert und modelliert. Es folgt eine Einheilphase<br />

von mehreren Monaten.<br />

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