27.02.2014 Aufrufe

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

eigenem Knochen aufgefüllt. Die Verknöcherung dauert zwei bis drei Monate. Nach Abschluss der Behandlung wird der Distraktor in einem<br />

zweiten Eingriff entfernt und ggf. gleichzeitig das Implantat eingesetzt.<br />

Zur Einteilung der Knochenersatzmaterialien siehe Leistungsinhalt zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 9100.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3050, 3230, 4110, 4138, 9090, 9100 (siehe 2. AB <strong>GOZ</strong>-Nr. 9100), 9110, 9120; GOÄ-Nrn. 2253, 2254, 2255, 2386, 2442, 2583,<br />

2730, 2732<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 2697, 2700: analog für die Fixierung der Membran<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3050 analog, 4110 analog: für das Einbringen von Materialien <strong>zur</strong> Förderung der Blutgerinnung (siehe auch Erläuterungen <strong>zur</strong> 2.<br />

Allgemeinen Bestimmung)<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3070, 3080, 3240, 3250, 4080; GOÄ-Nrn. 2381, 2382, 2675, 2676, 2677: für Maßnahmen im Rahmen des Wundverschlusses (siehe<br />

auch Erläuterungen <strong>zur</strong> 1. Allgemeinen Bestimmung zu Abschnitt K)<br />

Erläuterungen<br />

Mit der Einführung der neuen <strong>GOZ</strong> wurde für die Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten eine komplexe Gebühr – die <strong>GOZ</strong>-Nr. 9130<br />

– geschaffen. Diese beinhaltet alle in der Regel notwendigen operativen Einzelschritte, um das Behandlungsziel – den Knochenaufbau – zu<br />

erreichen. Mit der <strong>GOZ</strong>-Nr. 9130 sind folgende Leistungen abgegolten:<br />

- Spaltung des Knochens mittels Osteotomie als auch die Spreizung des Knochensegmentes<br />

- ggf. mit Auffüllen der Spalträume mittels Knochen oder Knochenersatzmaterial<br />

- ggf. einschließlich zusätzlicher Osteosynthesemaßnahmen<br />

- ggf. einschließlich Einbringung resorbierbarer oder nicht resorbierbarer Barrieren und deren Fixierung<br />

- vertikale Distraktion des Alveolarfortsatzes einschließlich Fixierung<br />

Die Berechnung des Bone Splittings und der Distraktionsosteogenese erfolgt je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.<br />

Die Leistung nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 9110 ist für dieselbe Implantatkavität nicht neben den Leistungen nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 9120 (externer Sinuslift)<br />

und 9130 (Bone Splitting) berechnungsfähig (Abrechnungsbestimmung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 9110).<br />

Nach der Abrechnungsbestimmung <strong>zur</strong> <strong>GOZ</strong>-Nr. 9130 ist folgender Sachverhalt geregelt:<br />

Neben der Leistung nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 9130 ist die Leistung nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 9100 (Aufbau des Alveolarfortsatzes) nicht berechnungsfähig.<br />

Sofern Knochenspäne innerhalb des Aufbaugebietes gewonnen, aufbereitet und implantiert werden, ist die <strong>GOZ</strong>-Nr. 9090<br />

(Knochengewinnung, Knochenaufbereitung und -implantation) im Zusammenhang mit der Spaltung und Spreizung von Knochensegmenten<br />

integraler Bestandteil der operativen Leistung. Die <strong>GOZ</strong>-Nr. 9130 („Bone Splitting“) ist mit 1540 Punkten deutlich höher bewertet als die <strong>GOZ</strong>-<br />

Nr. 9090 (400 Punkte). Die unterschiedliche Gewichtung verdeutlicht, dass wesentliche Leistungsbestandteile der <strong>GOZ</strong>-Nr. 9090 in der <strong>GOZ</strong>-<br />

Nr. 9130 aufgehen (z. B. Implantation = Auffüllen der Spalträume mittels Knochen oder Knochenersatzmaterial).<br />

Nach § 4 Abs. 2 der <strong>GOZ</strong> ist eine Leistung methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen Leistung, wenn sie inhaltlich von der<br />

Leistungsbeschreibung der anderen Leistung (Zielleistung) umfasst und auch in deren Bewertung berücksichtigt worden ist. Um die<br />

240

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!