Kommentierung zur GOZ
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9120 Sinusbodenelevation durch externe<br />
Knochenfensterung (externer Sinuslift), je<br />
Kieferhälfte<br />
3000 1,0fach 168,73 €<br />
Mit einer Leistung nach der Nummer 9120<br />
sind folgende Leistungen abgegolten:<br />
Schaffung des Zugangs <strong>zur</strong> Kieferhöhle<br />
durch Knochenfensterung (auch<br />
Knochendeckel), Präparation der<br />
Kieferhöhlenmembran, Anhebung des<br />
Kieferhöhlenbodens und der<br />
Kieferhöhlenmembran, Lagerbildung, ggf.<br />
Entnahme von Knochenspänen innerhalb<br />
des Aufbaugebietes, Einbringung von<br />
Aufbaumaterial (Knochen und/oder<br />
Knochenersatzmaterial), ggf. Einbringung<br />
resorbierbarer oder nicht resorbierbarer<br />
Barrieren – einschließlich Fixierung –, ggf.<br />
Reposition des Knochendeckels,<br />
Verschluss der Kieferhöhle und<br />
Wundverschluss<br />
Amtliche Begründung<br />
Zu der Leistung nach der Nummer 9120:<br />
Ein im Einzelfall erhöhter Aufwand bei der Erbringung der Leistung nach der Nummer 9120, wie z.B. durch in ca. 10 bis 20 Prozent der Fälle<br />
vorliegenden Septen, kann bei der Bemessung des Honorars im Gebührenrahmen berücksichtigt werden.<br />
Leistungsinhalt<br />
Die Indikation für den externen Sinuslift ist eine restliche Alveolarkammhöhe von ≤ 6 mm. Der Zugang für die externe Knochenfensterung<br />
erfolgt über die laterale (seitliche) Kieferhöhlenwand über der zukünftigen Implantatposition. Nach der Fensterung wird die Schleimhaut mit<br />
speziellen Sinusschleimhautelevatoren von lateral nach kranial abpräpariert. Dann wird der so entstandene Hohlraum mit Eigenknochen oder<br />
Knochenersatzmaterial aufgefüllt. Das Implantat wird nun auf die herkömmliche Weise in die Alveole eingebracht. Das Implantat sollte lateral<br />
vollständig mit dem Augmentationsmaterial bedeckt sein. Auch hier ist die Primärstabilität des Implantats eine wichtige Voraussetzung für den<br />
Erfolg der Operation. Der Verschluss des lateralen Zugangs mit einer Barrieremembran ist eine Option, um eine ungestörte Verknöcherung zu<br />
fördern. Je nach Größe der Fensterung kann auch der Verschluss der Kieferhöhle mit dem ursprünglichen Knochendeckel notwendig sein.<br />
2,3fach 388,07 €<br />
3,5fach 590,54 €<br />
Zur Einteilung der Knochenersatzmaterialien (KEM) siehe Leistungsinhalt zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 9100.<br />
Bei dieser „offenen“ Technik ist die Übersichtlichkeit <strong>zur</strong> Kieferhöhlenschleimhaut – die in unterschiedlichem Ausmaß eleviert werden muss –<br />
der Implantatpositionierung und der Einbringung des Augmentationsmaterials im Vergleich <strong>zur</strong> „geschlossenen“ Technik (nach der Nr. 9110<br />
<strong>GOZ</strong>) deutlich verbessert. Nachteil ist ein wesentlich größerer chirurgischer Aufwand.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3050, 3090, 3230, 4110, 4138, 9090, 9110 und 9130 (nicht für dieselbe Implantatkavität, siehe AB nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 9110); GOÄ-Nrn.<br />
1467, 2253, 2254, 2255, 2442, 2730, 2732<br />
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