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Kommentierung zur GOZ

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9120 Sinusbodenelevation durch externe<br />

Knochenfensterung (externer Sinuslift), je<br />

Kieferhälfte<br />

3000 1,0fach 168,73 €<br />

Mit einer Leistung nach der Nummer 9120<br />

sind folgende Leistungen abgegolten:<br />

Schaffung des Zugangs <strong>zur</strong> Kieferhöhle<br />

durch Knochenfensterung (auch<br />

Knochendeckel), Präparation der<br />

Kieferhöhlenmembran, Anhebung des<br />

Kieferhöhlenbodens und der<br />

Kieferhöhlenmembran, Lagerbildung, ggf.<br />

Entnahme von Knochenspänen innerhalb<br />

des Aufbaugebietes, Einbringung von<br />

Aufbaumaterial (Knochen und/oder<br />

Knochenersatzmaterial), ggf. Einbringung<br />

resorbierbarer oder nicht resorbierbarer<br />

Barrieren – einschließlich Fixierung –, ggf.<br />

Reposition des Knochendeckels,<br />

Verschluss der Kieferhöhle und<br />

Wundverschluss<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 9120:<br />

Ein im Einzelfall erhöhter Aufwand bei der Erbringung der Leistung nach der Nummer 9120, wie z.B. durch in ca. 10 bis 20 Prozent der Fälle<br />

vorliegenden Septen, kann bei der Bemessung des Honorars im Gebührenrahmen berücksichtigt werden.<br />

Leistungsinhalt<br />

Die Indikation für den externen Sinuslift ist eine restliche Alveolarkammhöhe von ≤ 6 mm. Der Zugang für die externe Knochenfensterung<br />

erfolgt über die laterale (seitliche) Kieferhöhlenwand über der zukünftigen Implantatposition. Nach der Fensterung wird die Schleimhaut mit<br />

speziellen Sinusschleimhautelevatoren von lateral nach kranial abpräpariert. Dann wird der so entstandene Hohlraum mit Eigenknochen oder<br />

Knochenersatzmaterial aufgefüllt. Das Implantat wird nun auf die herkömmliche Weise in die Alveole eingebracht. Das Implantat sollte lateral<br />

vollständig mit dem Augmentationsmaterial bedeckt sein. Auch hier ist die Primärstabilität des Implantats eine wichtige Voraussetzung für den<br />

Erfolg der Operation. Der Verschluss des lateralen Zugangs mit einer Barrieremembran ist eine Option, um eine ungestörte Verknöcherung zu<br />

fördern. Je nach Größe der Fensterung kann auch der Verschluss der Kieferhöhle mit dem ursprünglichen Knochendeckel notwendig sein.<br />

2,3fach 388,07 €<br />

3,5fach 590,54 €<br />

Zur Einteilung der Knochenersatzmaterialien (KEM) siehe Leistungsinhalt zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 9100.<br />

Bei dieser „offenen“ Technik ist die Übersichtlichkeit <strong>zur</strong> Kieferhöhlenschleimhaut – die in unterschiedlichem Ausmaß eleviert werden muss –<br />

der Implantatpositionierung und der Einbringung des Augmentationsmaterials im Vergleich <strong>zur</strong> „geschlossenen“ Technik (nach der Nr. 9110<br />

<strong>GOZ</strong>) deutlich verbessert. Nachteil ist ein wesentlich größerer chirurgischer Aufwand.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3050, 3090, 3230, 4110, 4138, 9090, 9110 und 9130 (nicht für dieselbe Implantatkavität, siehe AB nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 9110); GOÄ-Nrn.<br />

1467, 2253, 2254, 2255, 2442, 2730, 2732<br />

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