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Kommentierung zur GOZ

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Einbringen von Aufbaumaterial (Knochen<br />

und/oder Knochenersatzmaterial)<br />

3,5fach 295,27 €<br />

Die Leistung nach der Nummer 9110 ist<br />

für dieselbe Implantatkavität nicht neben<br />

den Leistungen nach den Nummern 9120<br />

und 9130 berechnungsfähig.<br />

Leistungsinhalt<br />

Die Sinusbodenelevation dient der Schaffung eines suffizienten Implantatlagers durch Erhöhung des vertikalen Knochenangebots im<br />

Oberkiefer vor Implantation. Dabei wird die Sinusbodenschleimhaut angehoben (Sinusbodenelevation) und der so freipräparierte Raum der<br />

Sinushöhle mit Augmentationsmaterial aufgefüllt (Sinusbodenaugmentation).<br />

Die Entscheidung, ob ein externer („offene“ Technik) oder interner („geschlossene“ Technik) Sinuslift durchgeführt wird, bestimmt das<br />

Restknochenangebot, das bei der geschlossenen Methode mindestens 5 mm dick sein muss. Zunächst wird eine Bohrung in den zu<br />

inserierenden Bereich durchgeführt. Die Bohrung muss kurz vor dem Kieferhöhlenboden enden. Dann wird mit einem speziellen Meißel die<br />

verbliebene Knochenlamelle in die Kieferhöhle verschoben. Mit einem speziellen Präparierinstrument wird die Schleimhaut der Kieferhöhle<br />

weiter angehoben. Dieser so entstandene Hohlraum kann mit Eigenknochen, der bei der Bohrung des Implantatfaches entstanden ist, oder mit<br />

Knochenersatzmaterial (KEM) aufgefüllt werden. Danach kann das Implantat inseriert werden. Wichtigstes Kriterium für den Erfolg bei dieser<br />

Operationstechnik ist die Primärstabilität des Implantats.<br />

Zur Einteilung der Knochenersatzmaterialien (KEM) siehe Leistungsinhalt zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 9100.<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3050, 3230, 4110, 9120, 9130 (nicht für dieselbe Implantatkavität, siehe AB nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 9110), 9090; GOÄ-Nrn. 2253, 2254,<br />

2255, 2442<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3050 analog, 4110 analog: für das Einbringen von Materialien <strong>zur</strong> Förderung der Blutgerinnung (siehe auch Erläuterungen <strong>zur</strong> 2.<br />

Allgemeinen Bestimmung)<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3070, 3080, 3240, 3250, 4080; GOÄ-Nrn. 2381, 2382, 2675, 2676, 2677: für Maßnahmen im Rahmen des Wundverschlusses (siehe<br />

auch Erläuterungen <strong>zur</strong> 1. Allgemeinen Bestimmung zu Abschnitt K)<br />

Erläuterungen<br />

Mit der Einführung der neuen <strong>GOZ</strong> wurde für die geschlossene Sinusbodenelevation (interner Sinuslift) eine komplexe Gebühr – die <strong>GOZ</strong>-Nr.<br />

9110 – geschaffen. Diese beinhaltet alle in der Regel notwendigen operativen Einzelschritte, um das Behandlungsziel zu erreichen. Mit der<br />

<strong>GOZ</strong>–Nr. 9110 sind folgende Leistungen abgegolten:<br />

- Schaffung des Zugangs durch die Alveole oder das Implantatfach<br />

- Anhebung des Kieferhöhlenbodens durch knochenverdrängende oder knochenverdichtende Maßnahmen und der<br />

Kieferhöhlenmembran<br />

- Entnahme von Knochenspänen innerhalb des Aufbaugebietes des Implantatfaches<br />

- Einbringen von Aufbaumaterial (Knochen und/oder Knochenersatzmaterial)<br />

Nach der Abrechnungsbestimmung zu <strong>GOZ</strong>-Nr. 9110 ist folgender Sachverhalt geregelt:<br />

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