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Kommentierung zur GOZ

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Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 9100:<br />

Die Leistung nach der Nummer 9100 ist als Komplexleistung ausgestaltet und beschreibt die Augmentation des Alveolarfortsatzes als<br />

vorbereitende oder begleitende Maßnahme für eine Implantateinbringung. In den Fällen, in denen mehr als eine Leistung nach der Nummer<br />

9100 in derselben Kieferhälfte oder Frontzahnbereich in derselben Sitzung erbracht wird, kann der Mehraufwand bei der Festlegung der<br />

Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens berücksichtigt werden. Im Rahmen der Beratungen in der AG <strong>GOZ</strong> ist darauf hingewiesen worden,<br />

dass operative Maßnahmen zum Erhalt der Alveole („socket-preservation“) der Leistung nach der Nummer 4110 zuzuordnen wären.<br />

Leistungsinhalt<br />

Diese Komplexleistung beinhaltet (im Gegensatz zu der <strong>GOZ</strong>-Nr. 9090) die großflächigere Verbreiterung des Knochenangebots (sowohl in<br />

horizontaler als auch vertikaler Richtung).<br />

Dafür muss der Knochen operativ für die Aufnahme des Knochens vorbereitet werden (Lagerbildung). Um eine ungestörte Wundheilung zu<br />

gewährleisten, wird im Rahmen des Eingriffs der Knochen ggf.geglättet. Der im selben Operationsgebiet entnommene Eigenknochen oder das<br />

Knochenersatzmaterial wird auf den zu augmentierenden Bereich aufgebracht und ggf. mit einer Membran fixiert. Die Wunde wird dann in der<br />

Regel zugenäht. Je nach Vorgehen (ein- oder zweizeitig) ist eine Einheilphase erforderlich, um eine gute Einheilung des (fremden) Knochens<br />

zu erreichen.<br />

Autologer Knochen ist als Transplantationsmaterial die erste Wahl. Steht dieser z. B. wegen eines stark atrophierten Kiefers nicht <strong>zur</strong><br />

Verfügung, besteht alternativ die Möglichkeit Knochenersatzmaterialien (KEM) – auch in Kombination mit körpereigenem Knochen –<br />

einzubringen.<br />

Knochenersatzmaterialien (KEM) werden unterteilt in:<br />

- allogene bzw. homologe Materialien: diese stammen von menschlichen Spendern und sind speziell konservierend behandelt, z. B.<br />

Grafton®<br />

- xenogene bzw. heterologe Materialien<br />

tierischen Ursprungs: z. B. Bio-Oss<br />

pflanzlichen Ursprungs: z. B. auf Algenbasis (Algipore®)<br />

synthetische (alloplastische) Materialien: hierzu gehören Hydroxylapatit, ß-Trikalziumphosphat (z. B. Cerasorb), SiO2-Xerogel-Matrizes<br />

Ausschlusskatalog<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 4110, 4138, 9090, 9130 (siehe 2. AB <strong>GOZ</strong>-Nr. 9100); GOÄ-Nrn. 2253, 2254, 2255, 2386, 2442, 2583, 2730, 2732<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 2697, 2700: analog für die Fixierung der Membran<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3050 analog, 4110 analog: für das Einbringen von Materialien <strong>zur</strong> Förderung der Blutgerinnung (siehe auch Erläuterungen <strong>zur</strong> 2.<br />

Allgemeinen Bestimmung)<br />

<strong>GOZ</strong>-Nrn. 3070, 3080, 3100, 3240, 4080, 4120, 4130, 4133; GOÄ-Nrn. 2381, 2382, 2386, 2675, 2676, 2677: für Maßnahmen im Rahmen des<br />

Wundverschlusses (siehe auch Erläuterungen <strong>zur</strong> 1. Allgemeinen Bestimmung zu Abschnitt K)<br />

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