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Kommentierung zur GOZ

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Sowohl die Wiedereingliederung (der Suprakonstruktion und des Sekundärteils) als auch die Reparatur bzw. Erneuerung des Aufbauelements<br />

gehören zu den notwendigen Einzelschritten der <strong>GOZ</strong>-Nr. 9060 und dürfen weder originär noch analog nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 2290, 2310, 2320,<br />

5090, 5100 und 5110 berechnet werden.<br />

906 Präparieren eines Kiefers für subperiostale<br />

640 Entfällt<br />

Gerüstimplantate einschließlich Abformung und Analyse<br />

des gewonnenen Modells, je Kiefer<br />

907 Einsetzen eines subperiostalen Gerüstimplantats 320 Entfällt<br />

einschließlich Fixation<br />

908 Entfernung eines subperiostalen Gerüstimplantats 1100 9080 In 9170 enthalten<br />

Erläuterungen<br />

Subperiostale Implantate wurden bei starkem Alveolarknochenabbau eingesetzt. Sie liegen unter der Schleimhaut zwischen Knochenhaut<br />

(Periost) und Knochen. Häufige Komplikationen wie Entzündungen, Schmerzen und Knochenabbau führten zu einer Verdrängung der<br />

Implantate vom Markt. Sie gelten heute als veraltet.<br />

909 Einbringen eines Nadelimplantats 90 Entfällt<br />

Erläuterungen<br />

Nadelimplantate wurden aufgrund einer angeschliffenen Spitze selbstbohrend oder selbstschneidend mit dem Winkelstück oder<br />

Hammerschlägen in den Knochen vorgetrieben. Sie gelten heute als veraltet. Die Nummer 909 <strong>GOZ</strong> alt ist vermutlich entfallen, weil die<br />

Leistung in der Praxis keine Rolle mehr spielt. Soweit sie doch noch erbracht wird, muss eine Analogabrechnung erfolgen, die sich an der<br />

Bewertung der früheren Gebührenposition (90 Punkte) orientiert.<br />

9090 Knochengewinnung (z.B. Knochenkollektor<br />

oder Knochenschaber),<br />

Knochenaufbereitung und -implantation,<br />

auch <strong>zur</strong> Weichteilunterfütterung<br />

400 1,0fach<br />

2,3fach<br />

22,50 €<br />

51,74 €<br />

Die Kosten eines einmal verwendbaren<br />

Knochenkollektors oder -schabers sind<br />

gesondert berechnungsfähig.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 9090:<br />

Die Leistung nach der Nummer 9090 beschreibt die Knochengewinnung und -aufbereitung und -implantation im Zusammenhang mit einer<br />

Implantateinbringung. Wie auch bei der Leistung nach der Nummer 4110 sind die Kosten eines einmal verwendbaren Knochenkollektors oder<br />

Knochenschabers gesondert berechnungsfähig.<br />

Leistungsinhalt<br />

Bei der Knochengewinnung im Rahmen einer Implantation wird der aus dem Operationsgebiet gewonnene autologe Knochen – ggf. nach<br />

Aufbereitung (mit einer Knochenmühle o. Ä)- zum Auffüllen kleinerer Knochendefekte und/oder Inkongruenzen (Nichtübereinstimmungen)<br />

zwischen dem rotationssymmetrischen Implantat und dem Alveolarknochen sowie ggf. <strong>zur</strong> Weichteilunterfütterung genutzt. Dabei stehen bei<br />

der Präparation des Implantatbettes verschiedene Methoden der Knochengewinnung <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

3,5fach 78,74 €<br />

- es können die am Bohrer haftenden Knochenpartikel manuell gesammelt werden<br />

- mithilfe eines Knochenkollektors (ein an die Absauganlage angeschlossenes Sieb) werden die anfallenden Knochenspäne gefiltert<br />

- mit einem scharfen Handinstrument (Knochenschaber) wird entlang des freigelegten Alveolarkamms Knochen abgeschabt<br />

- u. a.<br />

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