Kommentierung zur GOZ
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Wenn die Aufnahme nicht durch einen Radiologen erfolgt, sondern durch einen Zahnarzt, muss dieser eine entsprechende Qualifikation<br />
nachweisen, die ihn <strong>zur</strong> Anfertigung einer DVT/eines CT berechtigt.<br />
Ohne das Vorliegen einer rechtfertigenden Indikation kann die <strong>GOZ</strong>-Nr. 9005 nicht abgerechnet werden.<br />
Mit dem Begriff der Verwendung wird das Herstellen und Anlegen der Navigationsschablone/Führungsschablone gleichfalls inkludiert, da die<br />
Verwendung notwendigerweise die Herstellung und das Anlegen voraussetzt. Hierfür können Material- und Laborkosten einmal gesondert<br />
berechnet werden. Eine zusätzliche Honorierung für die zahnärztliche Leistung zum Anlegen der Schablone kommt nicht in Betracht, da dieser<br />
Aufwand mit der Leistung nach der Nummer 9005 <strong>GOZ</strong> abgegolten ist. Der zusätzliche Ansatz der GOÄ-Nrn. 2698 und 2700 ist daher nicht<br />
möglich.<br />
Nach der Amtlichen Begründung geht es in den Gebührenpositionen 9003 und 9005 um Schablonen, die der Positionierung des Implantates<br />
nach prothetischen Maßgaben entsprechen, das heißt, diese Schablonen geben die Implantatpositionen vor, die für eine nachfolgende<br />
Kronenversorgung günstig erscheinen. Bei Implantaten zum temporären Verbleib nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 9020 geht es um etwas anderes; diese dienen<br />
dazu, während der Einheilphase der definitiven Implantate (gemäß <strong>GOZ</strong>-Nr. 9010) den provisorischen Zahnersatz zu tragen. Im<br />
Zusammenhang mit der Leistung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 9020 können <strong>GOZ</strong>-Nrn. 9003 und 9005 daher nicht berechnet werden.<br />
901 Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales<br />
Implantat<br />
480 9010 Implantatinsertion, je Implantat<br />
Präparieren einer Knochenkavität für ein<br />
enossales Implantat, Einsetzen einer<br />
Implantatschablone <strong>zur</strong> Überprüfung der<br />
Knochenkavität (z.B. Tiefenlehre), ggf.<br />
einschließlich Knochenkondensation,<br />
Knochenglättung im Bereich des<br />
Implantates, Einbringen eines enossalen<br />
Implantates, einschließlich<br />
Verschlussschraube und ggf. Einbringen<br />
von Aufbauelementen bei offener<br />
Einheilung sowie Wundverschluss<br />
Amtliche Begründung<br />
Zu der Leistung nach der Nummer 9010:<br />
Die Leistung nach der Nummer 9010 beschreibt die in der Regel im Rahmen einer Implantateinbringung erforderlichen Leistungen. Hierzu<br />
gehört bei Implantaten im Rahmen einer offenen Einheilung auch ggf. das Einbringen von einem oder mehreren Aufbauelementen (auch<br />
Gingivaformer).<br />
Leistungsinhalt<br />
Für alle enossalen Implantatarten (Zylinder-, Schraubenimplantat usw.) für die Implantateinbringung selbst und die hierzu direkt lokal<br />
notwendigen Arbeitsschritte/Begleitmaßnahmen berechnungsfähig.<br />
Ablauf der Implantatinsertion:<br />
- Desinfektion der perioralen Weichteile, Abdeckung der Umgebung des OP-Feldes und Schleimhautdesinfektion<br />
- Aufklappen der Schleimhaut und Darstellung des Kieferknochens<br />
- Pilotbohrung mit Implantatbohrern mithilfe der Orientierungsschablone (wichtig: Kühlung)<br />
1545 1,0fach 86,89 €<br />
2,3fach 199,86 €<br />
3,5fach 304,13 €<br />
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