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Kommentierung zur GOZ

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Wenn die Aufnahme nicht durch einen Radiologen erfolgt, sondern durch einen Zahnarzt, muss dieser eine entsprechende Qualifikation<br />

nachweisen, die ihn <strong>zur</strong> Anfertigung einer DVT/eines CT berechtigt.<br />

Ohne das Vorliegen einer rechtfertigenden Indikation kann die <strong>GOZ</strong>-Nr. 9005 nicht abgerechnet werden.<br />

Mit dem Begriff der Verwendung wird das Herstellen und Anlegen der Navigationsschablone/Führungsschablone gleichfalls inkludiert, da die<br />

Verwendung notwendigerweise die Herstellung und das Anlegen voraussetzt. Hierfür können Material- und Laborkosten einmal gesondert<br />

berechnet werden. Eine zusätzliche Honorierung für die zahnärztliche Leistung zum Anlegen der Schablone kommt nicht in Betracht, da dieser<br />

Aufwand mit der Leistung nach der Nummer 9005 <strong>GOZ</strong> abgegolten ist. Der zusätzliche Ansatz der GOÄ-Nrn. 2698 und 2700 ist daher nicht<br />

möglich.<br />

Nach der Amtlichen Begründung geht es in den Gebührenpositionen 9003 und 9005 um Schablonen, die der Positionierung des Implantates<br />

nach prothetischen Maßgaben entsprechen, das heißt, diese Schablonen geben die Implantatpositionen vor, die für eine nachfolgende<br />

Kronenversorgung günstig erscheinen. Bei Implantaten zum temporären Verbleib nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 9020 geht es um etwas anderes; diese dienen<br />

dazu, während der Einheilphase der definitiven Implantate (gemäß <strong>GOZ</strong>-Nr. 9010) den provisorischen Zahnersatz zu tragen. Im<br />

Zusammenhang mit der Leistung nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 9020 können <strong>GOZ</strong>-Nrn. 9003 und 9005 daher nicht berechnet werden.<br />

901 Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales<br />

Implantat<br />

480 9010 Implantatinsertion, je Implantat<br />

Präparieren einer Knochenkavität für ein<br />

enossales Implantat, Einsetzen einer<br />

Implantatschablone <strong>zur</strong> Überprüfung der<br />

Knochenkavität (z.B. Tiefenlehre), ggf.<br />

einschließlich Knochenkondensation,<br />

Knochenglättung im Bereich des<br />

Implantates, Einbringen eines enossalen<br />

Implantates, einschließlich<br />

Verschlussschraube und ggf. Einbringen<br />

von Aufbauelementen bei offener<br />

Einheilung sowie Wundverschluss<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu der Leistung nach der Nummer 9010:<br />

Die Leistung nach der Nummer 9010 beschreibt die in der Regel im Rahmen einer Implantateinbringung erforderlichen Leistungen. Hierzu<br />

gehört bei Implantaten im Rahmen einer offenen Einheilung auch ggf. das Einbringen von einem oder mehreren Aufbauelementen (auch<br />

Gingivaformer).<br />

Leistungsinhalt<br />

Für alle enossalen Implantatarten (Zylinder-, Schraubenimplantat usw.) für die Implantateinbringung selbst und die hierzu direkt lokal<br />

notwendigen Arbeitsschritte/Begleitmaßnahmen berechnungsfähig.<br />

Ablauf der Implantatinsertion:<br />

- Desinfektion der perioralen Weichteile, Abdeckung der Umgebung des OP-Feldes und Schleimhautdesinfektion<br />

- Aufklappen der Schleimhaut und Darstellung des Kieferknochens<br />

- Pilotbohrung mit Implantatbohrern mithilfe der Orientierungsschablone (wichtig: Kühlung)<br />

1545 1,0fach 86,89 €<br />

2,3fach 199,86 €<br />

3,5fach 304,13 €<br />

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