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Kommentierung zur GOZ

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Implantate und Implantatteile sind gesondert<br />

berechnungsfähig.<br />

Implantate, Implantatteile und nur einmal verwendbare<br />

Implantatfräsen sind gesondert berechnungsfähig.<br />

Knochenersatzmaterialien sowie Materialien <strong>zur</strong><br />

Förderung der Blutgerinnung oder der<br />

Geweberegeneration (z.B. Membranen), <strong>zur</strong> Fixierung<br />

von Membranen, zum Verschluss von oberflächlichen<br />

Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn<br />

dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen<br />

(z.B. Nerven) erforderlich ist, sowie atraumatisches<br />

Nahtmaterial oder nur einmal verwendbare<br />

Explantationsfräsen, sind gesondert<br />

berechnungsfähig.<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu den Allgemeinen Bestimmungen:<br />

Die Allgemeinen Bestimmungen vor Abschnitt K werden neu gefasst, um einige in der Anwendung der <strong>GOZ</strong> bisher strittige<br />

Anwendungsfragen zu klären und die gesondert berechnungsfähigen Materialien von den mit den Honoraren abgegoltenen Materialien<br />

abzugrenzen. Zu den gesondert berechnungsfähigen Materialien gehören auch die im Rahmen einer Geweberegeneration verwendeten<br />

Membranen.<br />

Leistungsinhalt<br />

Primäre Wundversorgung<br />

Zur primären Wundversorgung gehören die glättende Resektion des Knochens, Ausräumen allen Detritus (Zerfallsprodukte), aller Splitter<br />

und Granulationen, die Umschneidung und Adaption der Wundränder, das Anlegen bzw. Fixieren von Wundverbänden, Hilfsmitteln mit<br />

anschließender Naht und das Reinigen der Wunde mit Spülungen und getränkten Mulltupfern. Als Reinigungsmittel eignet sich z. B.<br />

physiologische Kochsalz-Lösung.<br />

Während die primäre Wundversorgung als Behandlung von frischen Wunden definiert wird kommt in Abgrenzung hierzu die sekundäre<br />

Wundversorgung bei älteren, verschmutzten und/oder infizierten Wunden zum Einsatz und beinhaltet u. a. Maßnahmen wie eine<br />

medikamentöse Schleimhautbehandlung und eine Kürettage der Wunde.<br />

Knochenersatzmaterialien<br />

Bei einem un<strong>zur</strong>eichenden Knochenvolumen infolge von z. B. Extraktionen, Resektionen oder auch um Hohlräume beim Einsetzen von<br />

Implantaten zu schließen, wird in der Zahnmedizin Knochen (z. B. Eigenknochen, Fremdknochen und/oder Knochenersatzmaterial) an den<br />

vorhandenen Knochen angelagert (Augmentation).<br />

Materialien <strong>zur</strong> Förderung der Blutgerinnung<br />

Wenn eine Blutung z. B. nach einer Zahnextraktion oder anderen chirurgischen Eingriffen durch konventionelle Maßnahmen nicht kontrolliert<br />

werden kann, kommen blutstillende Medikamente (Hämostyptika) zum Einsatz. Dazu gehören u. a. Fibrinkleber und Gelatine.<br />

Materialien <strong>zur</strong> Förderung der Geweberegeneration und deren Fixierung<br />

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