27.02.2014 Aufrufe

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

Kommentierung zur GOZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Tabelle zeigt, dass die Zuschlagsbeträge unter dem in der Abrechnungsbestimmung genannten Betrag von 68,– € liegen.<br />

Offensichtlich handelt es sich um ein Redaktionsversehen, weil einfach der Betrag aus der entsprechenden GOÄ übernommen worden ist.<br />

Der Zuschlag für die Anwendung des Lasers ist ausdrücklich nur bei den im Leistungstext aufgezählten Gebührenpositionen<br />

berechnungsfähig. Bei anderen Leistungen, bei denen auch ein Laser <strong>zur</strong> Anwendung kommen kann, darf der Zuschlag nicht berechnet<br />

werden. In der zahnärztlichen Abrechnungspraxis wird teilweise versucht, diese Beschränkung dadurch zu umgehen, dass<br />

unterschiedliche Gebührenpositionen analog für die Anwendung des Lasers angesetzt werden. Für solche Analogabrechnungen fehlt es<br />

aber an einer ausfüllungsbedürftigen Lücke in der <strong>GOZ</strong>. Es gibt mit <strong>GOZ</strong>-Nr. 0120 eine Gebührenposition für die Laseranwendung. Dass<br />

der Gesetzgeber nur bestimmte Leistungen als zuschlagsberechtigt ausweist, gibt dem Zahnarzt nicht das Recht, über die<br />

Analogabrechnung weitere Leistungen zuschlagsberechtigt zu machen. Damit würde der gesetzgeberische Wille, wonach nur bestimmte<br />

Leistungen zuschlagsberechtigt sein sollen, umgangen. Ein solches Vorgehen ist gebührenrechtlich unzulässig.<br />

-zum Inhaltsverzeichnis-<br />

Abschnitt B – Prophylaktische Leistungen<br />

Nr. 1000, 1010, 1020, 1030, 1040<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

<strong>GOZ</strong> alt <strong>GOZ</strong> neu Anmerkungen<br />

1. Prophylaktische Leistungen nach Abschnitt B sind nur<br />

bei Einzelunterweisung (Individualprophylaxe)<br />

berechnungsfähig; bei Gruppenunterweisung<br />

(Gruppenprophylaxe) sind sie nicht berechnungsfähig.<br />

Prophylaktische Leistungen nach Abschnitt B sind nur<br />

bei Einzelunterweisung (Individualprophylaxe)<br />

berechnungsfähig; bei Gruppenunterweisung<br />

(Gruppenprophylaxe) sind sie nicht berechnungsfähig.<br />

Keine Änderung<br />

Nr alt Leistungstext alt PZ alt Nr neu Leistungstext neu PZ neu Anmerkungen<br />

100 Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende 200 1000 Erstellung eines Mundhygienestatus und 200 1,0fach 11,25€<br />

Unterweisung <strong>zur</strong> Vorbeugung gegen Karies und<br />

eingehende Unterweisung <strong>zur</strong><br />

parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25<br />

Vorbeugung gegen Karies und<br />

2,3fach 25,87€<br />

Minuten<br />

parodontale Erkrankungen, Dauer<br />

mindestens 25 Minuten<br />

3,5fach 39,37€<br />

101 Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer<br />

Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten<br />

100 1010 Kontrolle des Übungserfolges<br />

einschließlich weiterer Unterweisung,<br />

Dauer mindestens 15 Minuten<br />

100 1,0fach 5,62€<br />

2,3fach 12,94€<br />

3,5fach 19,68€<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!