Kommentierung zur GOZ
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Die Tabelle zeigt, dass die Zuschlagsbeträge unter dem in der Abrechnungsbestimmung genannten Betrag von 68,– € liegen.<br />
Offensichtlich handelt es sich um ein Redaktionsversehen, weil einfach der Betrag aus der entsprechenden GOÄ übernommen worden ist.<br />
Der Zuschlag für die Anwendung des Lasers ist ausdrücklich nur bei den im Leistungstext aufgezählten Gebührenpositionen<br />
berechnungsfähig. Bei anderen Leistungen, bei denen auch ein Laser <strong>zur</strong> Anwendung kommen kann, darf der Zuschlag nicht berechnet<br />
werden. In der zahnärztlichen Abrechnungspraxis wird teilweise versucht, diese Beschränkung dadurch zu umgehen, dass<br />
unterschiedliche Gebührenpositionen analog für die Anwendung des Lasers angesetzt werden. Für solche Analogabrechnungen fehlt es<br />
aber an einer ausfüllungsbedürftigen Lücke in der <strong>GOZ</strong>. Es gibt mit <strong>GOZ</strong>-Nr. 0120 eine Gebührenposition für die Laseranwendung. Dass<br />
der Gesetzgeber nur bestimmte Leistungen als zuschlagsberechtigt ausweist, gibt dem Zahnarzt nicht das Recht, über die<br />
Analogabrechnung weitere Leistungen zuschlagsberechtigt zu machen. Damit würde der gesetzgeberische Wille, wonach nur bestimmte<br />
Leistungen zuschlagsberechtigt sein sollen, umgangen. Ein solches Vorgehen ist gebührenrechtlich unzulässig.<br />
-zum Inhaltsverzeichnis-<br />
Abschnitt B – Prophylaktische Leistungen<br />
Nr. 1000, 1010, 1020, 1030, 1040<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
<strong>GOZ</strong> alt <strong>GOZ</strong> neu Anmerkungen<br />
1. Prophylaktische Leistungen nach Abschnitt B sind nur<br />
bei Einzelunterweisung (Individualprophylaxe)<br />
berechnungsfähig; bei Gruppenunterweisung<br />
(Gruppenprophylaxe) sind sie nicht berechnungsfähig.<br />
Prophylaktische Leistungen nach Abschnitt B sind nur<br />
bei Einzelunterweisung (Individualprophylaxe)<br />
berechnungsfähig; bei Gruppenunterweisung<br />
(Gruppenprophylaxe) sind sie nicht berechnungsfähig.<br />
Keine Änderung<br />
Nr alt Leistungstext alt PZ alt Nr neu Leistungstext neu PZ neu Anmerkungen<br />
100 Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende 200 1000 Erstellung eines Mundhygienestatus und 200 1,0fach 11,25€<br />
Unterweisung <strong>zur</strong> Vorbeugung gegen Karies und<br />
eingehende Unterweisung <strong>zur</strong><br />
parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25<br />
Vorbeugung gegen Karies und<br />
2,3fach 25,87€<br />
Minuten<br />
parodontale Erkrankungen, Dauer<br />
mindestens 25 Minuten<br />
3,5fach 39,37€<br />
101 Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer<br />
Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten<br />
100 1010 Kontrolle des Übungserfolges<br />
einschließlich weiterer Unterweisung,<br />
Dauer mindestens 15 Minuten<br />
100 1,0fach 5,62€<br />
2,3fach 12,94€<br />
3,5fach 19,68€<br />
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