Kommentierung zur GOZ
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<strong>GOZ</strong>-Nr. 8090<br />
Die Auswertung der Befunde und die Veränderungen am Gipsmodell können im Patientengebiss umgesetzt werden. Eine Möglichkeit<br />
hierbei ist der diagnostische Aufbau von Funktionsflächen. Die Leistung nach der <strong>GOZ</strong>-Nr. 8090 hat zum Ziel, Funktionsflächen<br />
aufzubauen, um funktionelle Beschwerden entweder zu korrigieren oder zu vermeiden. Funktionsflächen dienen der zahngeführten<br />
Bewegung des Unterkiefers. Fehlende und falsche Zahnkontakte können zu funktionellen Beschwerden führen.<br />
Der Aufbau von Funktionsflächen erfolgt in der Regel mit plastischen Füllungsmaterialien wie z. B. Kompositen. Da der Aufbau nur<br />
diagnostischen und nicht restaurativen bzw. zahnerhaltenden Zwecken dient, ist die Anwendung der Säureätztechnik und der<br />
Dentinadhäsivtechnik nicht indiziert.<br />
Die Umsetzung am herausnehmbaren Zahnersatz gestaltet sich natürlich einfacher, da der Aufbau der Funktionsflächen außerhalb des<br />
Mundes erfolgen kann. Der diagnostische Aufbau bedeutet, dass durch eine schrittweise Veränderung in der Funktionsflächenmorphologie<br />
die Akzeptanz und Toleranz des Patienten beobachtet wird, um diese Informationen für eine spätere definitive Änderung der<br />
Funktionsflächen (z. B. durch Prothetik) zu nutzen.<br />
Ausschlusskatalog<br />
Analoge Berechnung der computergesteuerte Kondylenanalyse: nicht neben <strong>GOZ</strong>-Nr. 8080<br />
Gesonderte Berechnung der Befundauswertung (z. B. <strong>GOZ</strong>-Nr. 6010): nicht neben <strong>GOZ</strong>-Nr. 8080<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 2050 bis 2120, 2197, 2270, 5120, 5140, 7080, 7090: nicht neben <strong>GOZ</strong>-Nr. 8090<br />
Analoge Berechnung für die Entfernung der diagnostischen Aufbauten: nicht neben <strong>GOZ</strong>-Nr. 8090<br />
Erläuterungen<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 8080<br />
Voraussetzung für die Durchführung dieser Leistung ist das Vorhandensein von Modellen des Ober- und Unterkiefers, die nach den<br />
Ergebnissen der instrumentellen Funktionsanalyse in einem halbindividuellen oder volljustierbaren Artikulator montiert wurden.<br />
Die Maßnahme nach <strong>GOZ</strong>-Nr. 8080 (Einschleifen und Aufwachsen) ist eine nicht an den Zahntechniker delegationsfähige, zahnärztliche<br />
Leistung am Modell im Artikulator und darf nicht vom Zahntechniker berechnet werden. (vgl. Meurer, Gebührenordnung für Zahnärzte, 2.<br />
Auflage, zu Nr. 808 <strong>GOZ</strong> alt, S. 219).<br />
Die Gebührenposition umfasst subtraktive und additive Maßnahmen am Gipsmodell mit der daraus resultierenden Auswertung der Befunde<br />
und die entsprechende Behandlungsplanung. Insofern dürfen keine weiteren Gebührenpositionen für die Befundauswertung, wie etwa die<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 6010, in Rechnung gestellt werden.<br />
Die <strong>GOZ</strong>-Nr. 8080 darf nur einmal je Sitzung berechnet werden<br />
Mit der computergesteuerten Kondylenanalyse soll analysiert bzw. diagnostiziert werden, in welchem Maße vorgesehene additive bzw.<br />
subtraktive Maßnahmen Einfluss auf die individuelle Kondylenposition haben. Eine Messung der Kondylenposition mithilfe von speziellen<br />
Messinstrumenten findet an Modellen im Artikulator statt. Mit den so erhobenen Befunden kann eine gezielte (Weiter-) Behandlung geplant<br />
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