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Kommentierung zur GOZ

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Zur Klarstellung wurden die Leistungen nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 8050 und 8060 unter Anpassung der Bewertung auf eine Sitzung bezogen<br />

(siehe Amtliche Begründung zu den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 8050 und 8060), d. h. dass die <strong>GOZ</strong>-Nr. 8060 unabhängig von der Zahl der Registrierungen<br />

je Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist.<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 8065<br />

Die Gebührenposition beinhaltet das elektronische Aufzeichnen der räumlichen Bewegungen des Unterkiefers und die Einstellung der<br />

Messwerte (z. B. Kondylenbahnwinkel) für einen volljustierbaren Artikulator.<br />

Die Leistung ist unabhängig von der Zahl der Registrierungen je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.<br />

Die <strong>GOZ</strong>-Positionen unterscheiden sich durch einfachere (<strong>GOZ</strong>-Nr. 8050) und kompliziertere (<strong>GOZ</strong>-Nr. 8060 bzw. 8065) Möglichkeiten der<br />

Registrierung am Patienten und Simulation von Unterkieferpositionen und –bewegungen im Artikulator. Es kommt jeweils nur eine der drei<br />

Positionen in Frage (vgl. Meurer Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nrn. 805, 806 <strong>GOZ</strong> alt, S. 218).<br />

807 Aufbau einer individuellen Frontzahnführung 150 Entfällt<br />

im Artikulator einschließlich Material- und<br />

Laborkosten<br />

Erläuterungen<br />

Diese Gebührenposition ist entfallen, da sie eine von einem Zahntechniker im Labor durchzuführende Maßnahme darstellt.<br />

200 8080 Diagnostische Maßnahmen an Modellen im 250 1,0fach 14,06 €<br />

Artikulator einschließlich subtraktiver oder<br />

2,3fach 32,34 €<br />

additiver Korrekturen, Befundauswertung<br />

und Behandlungsplanung<br />

und Behandlungsplanung, je Sitzung<br />

3,5fach 49,21 €<br />

200 8090 Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen 250 1,0fach 14,06 €<br />

am natürlichen Gebiss, am festsitzenden<br />

2,3fach 32,34 €<br />

und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je<br />

Sitzung<br />

3,5fach 49,21 €<br />

Amtliche Begründung<br />

Zu den Leistungen nach den Nummern 8080 bis 8090:<br />

Die Leistungen nach den Nummern 8080 und 8090 werden unter Anpassung der Bewertung <strong>zur</strong> Klarstellung auf eine Sitzung bezogen.<br />

Leistungsinhalt<br />

<strong>GOZ</strong>-Nr. 8080<br />

808 Diagnostische Maßnahmen an Modellen im<br />

Artikulator einschließlich subtraktiver oder<br />

additiver Korrekturen, Befundauswertung<br />

809 Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen<br />

am natürlichen Gebiss, am festsitzenden<br />

und/oder herausnehmbaren Zahnersatz<br />

Die diagnostischen Maßnahmen an Gipsmodellen im Artikulator haben zum Ziel, die Bisslage und Bewegungsabläufe des Patienten zu<br />

studieren und funktionsstörende Einflussfaktoren zu erkennen. Die Maßnahmen beinhalten z. B. die Herstellung eines Sägeschnittmodells<br />

(Durchführung im Labor), das die isolierte Entfernung von Zähnen, die vermutlich die Bewegungsabläufe der Kiefer negativ beeinflussen,<br />

ermöglicht.<br />

Darüber hinaus kann mithilfe von subtraktiven (Einschleifen) und additiven (Aufwachstechnik) Maßnahmen eine Bisssituation simuliert<br />

werden, die Informationen über eine spätere definitive prothetische, konservierende, kieferorthopädische Veränderung der Zähne bzw. der<br />

Kiefer liefert. Der Zahnarzt stellt im Falle subtraktiver Korrekturen („Probeschleifen“) eine Schleifliste auf, nach der er die<br />

Einschleifmaßnahmen am Patienten nachvollzieht. (vgl. Meurer Gebührenordnung für Zahnärzte, 2. Auflage, zu Nr. 808 <strong>GOZ</strong> alt, S. 219).<br />

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