Kommentierung zur GOZ
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Die Leistungen nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 8050 bis 8065 sind Bestandteil der instrumentellen Funktionsanalyse (siehe auch Leistungsinhalt zu<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 8010). Sie befassen sich mit dem Aufzeichnen von Unterkieferbewegungen und dem Einstellen der gemessenen Werte in einen<br />
halbindividuellen bzw. voll adjustierbaren Artikulator. Artikulatoren sind Geräte <strong>zur</strong> Reproduktion von Kieferbewegungen. Ziel ist es, die<br />
Führungskomponenten des Artikulators denjenigen des Patienten anzugleichen, um mit den im Artikulator montierten Kiefermodellen<br />
näherungsweise die Unterkieferbewegungen des Patienten simulieren zu können.<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 8050<br />
Die <strong>GOZ</strong>-Nr. 8050 beschreibt die Einstellung der gemessenen Werte in einen halbindividuellen Artikulator. Dieser zeichnet sich dadurch<br />
aus, dass nur bestimmte Teile des Artikulators individuell eingestellt werden können. Diese Form der Aufzeichnung erweist sich bei<br />
Patienten mit gesunden Gelenken und einer befriedigenden Okklusion in der Regel als ausreichend.<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 8060<br />
Volljustierbare Artikulatoren erlauben nach vorangegangener dreidimensionaler Aufzeichnung am Patienten (z. B. Pantografie, Axiografie)<br />
eine näherungsweise Wiedergabe der Unterkieferbewegungen. Alle Werte wie der Bennet-Winkel, Gelenkbahnneigung, terminale<br />
Scharnierachse, Frontzahnführung u. a. sind individuell einstellbar.<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 8065<br />
Der Leistungsinhalt der <strong>GOZ</strong>-Nr. 8065 deckt sich mit dem der <strong>GOZ</strong>-Nr. 8060 mit dem Unterschied, dass die individuellen Werte elektronisch<br />
erhoben werden.<br />
Aktuell basieren elektronische Registriersysteme auf elektromechanischen, optoelektronischen, ultraschall- oder magnetbasierten<br />
Messvorrichtungen. Die relevanten Messsysteme unterscheiden sich im Wesentlichen durch ihr Messprinzip. Die Registrierung der<br />
Bewegungen kann gelenknah und gelenkfern erfolgen. Alle Systeme bieten je nach Ausstattung verschiedene Programmierparameter für<br />
die gängigen Artikulatoren, wie z. B. Kondylenbahnwinkel oder eine Auswahl von Gelenkeinsätzen.<br />
Ausschlusskatalog<br />
<strong>GOZ</strong>-Nrn. 8050 und 8060 bzw. 8065: schließen sich gegenseitig aus<br />
Erläuterungen<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 8050<br />
Die Gebührenposition beinhaltet das Aufzeichnen der räumlichen Bewegungen des Unterkiefers und die Einstellung der Messwerte (z. B.<br />
Kondylenbahnwinkel) für einen halbindividuellen Artikulator.<br />
Zur Klarstellung wurden die Leistungen nach den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 8050 und 8060 unter Anpassung der Bewertung auf eine Sitzung bezogen<br />
(siehe Amtliche Begründung zu den <strong>GOZ</strong>-Nrn. 8050 und 8060), d. h. dass die <strong>GOZ</strong>-Nr. 8050 unabhängig von der Zahl der Registrierungen<br />
je Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist.<br />
<strong>GOZ</strong>-Nr. 8060<br />
Die Gebührenposition beinhaltet das Aufzeichnen der räumlichen Bewegungen des Unterkiefers und die Einstellung der Messwerte (z. B.<br />
Kondylenbahnwinkel) für einen volljustierbaren Artikulator.<br />
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